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Antrag 177/II/2018 Landesstiftung für politisch Verfolgte

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat und im Abgeordnetenhaus auf, sich für die Gründung einer „Landesstiftung für politisch Verfolgte“ einzusetzen.

Antrag 178/II/2018 Hindenburg von der Ehrenbürgerliste streichen

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD im Berliner Senat dazu auf, sich für die Streichung von Paul von Beneckendorff und von Hindenburg von der Ehrenbürgerliste Berlins einzusetzen.

 

Antrag 188/II/2018 Abstandsmessgeräte bei Fahrradstaffel anschaffen

13.10.2018

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus dazu auf, sich für die Anschaffung von Messgeräten, die den Abstand von überholenden KfZ zu Fahrrädern messen, für die Fahrradstaffel der Berliner Polizei einzusetzen.

Antrag 109/II/2018 Bildungschancen für alle sicherstellen – Kinderarmut bekämpfen

13.10.2018

Kinderarmut hat viele negative Folgen für das Aufwachsen von Kindern. Arme Kinder sind materiell, sozial, gesundheitlich und kulturell benachteiligt. Grundlage jeglicher Armut ist Einkommensarmut, deshalb setzen wir uns für eine Kindergrundsicherung ein.

Negative Folgen von Armut können bei Kindern durch gute Bildung abgemildert werden.

 

Gerade wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wissen, wie wichtig Bildung im Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen ist, um später ein selbstbestimmtes Leben zu führen und eine existenzsichernde Arbeit aufzunehmen. Doch leider gelingt es uns noch immer nicht, allen die gleichen Bildungschancen zu eröffnen und sie gleichberechtigt an guter Kita-, Schul- und Ausbildung teilhaben zu lassen.

 

Eltern sind in ihrer Rolle als bedeutsame Bildungsbegleiter*innen ihrer Kinder wichtig. Wenn sie in Armut leben, schaffen sie es häufig nicht, die Übergänge im Bildungsverlauf für alle Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

 

Deshalb fordert der Fachausschuss IX Gesundheit und Soziales die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus sowie im Berliner Senat auf, folgende Ressourcen zur Verfügung zu stellen:

 

  • Die Stadtteil- und die Familienzentren in den Bezirken sind als wichtige begleitende Institutionen zukünftig sozialräumlich auszurichten. Sie müssen zusätzliche Mittel erhalten, um eine gute Begleitung aller Familien an den Übergängen in die Kita, von der Kita in die Schule und von der Schule in die Ausbildung sicherzustellen. Dabei sollen sie auch mit weiteren Einrichtungen kooperieren.
  • Für jedes Kind muss ein verbindliches Übergabegespräch zwischen Kita und Schule stattfinden, an dem die Eltern und ggf. die Kinder zu beteiligen sind. Um diese Gespräche einzuberufen und zu organisieren müssen die Bezirke mit mindestens drei zusätzlichen Stellen ausgestattet werden, deren Inhaber*innen mindestens über eine sozialpädagogische (oder vergleichbare) Qualifikation verfügen sollen. Mit der Einrichtung dieser Stellen sollen sich die Bezirke darüber hinaus verpflichten, verbindliche Kooperationen zwischen den zuständigen Ämtern für Jugend, Schule, Gesundheit und Soziales sicherzustellen.
  • Diese Form von Begleitgesprächen zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Sozialarbeit sollen auch in der Grundschule weitergeführt werden und individuell für jedes Kind regelmäßig stattfinden, mindestens einmal pro Schuljahr, bei Bedarf häufiger.
  • An den weiterführenden Schulen müssen die Teams für die Berufs – und Studienorientierung an jedem Schulstandort durch zwei zusätzliche Stellen verstärkt werden (hierzu sind explizit auch Quereinstiege aus anderen beruflichen Kontexten einzubeziehen). Neben der Beratung der Jugendlichen sollen auch hier verbindliche Gespräche mit den Eltern mindestens einmal pro Schuljahr stattfinden.
  • Die bezirklichen Jugendberufsagenturen sollen künftig nicht nur durch Personal aus Berufsbildenden Schulen sondern auch aus den allgemeinbildenden Schulen und durch Studienberatungen ergänzt werden. Neben der Beratung von Jugendlichen sollen diese verstärkt Angebote auch auf Eltern und weitere Familienmitglieder ausrichten.
  • Darüber muss das Programm „Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“, welches in Kooperation der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Bereich Schule) und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (Bereich Quartiersmanagement) besteht, weiter gestärkt werden, um die Bezirke dabei zu unterstützen, sozialräumliche Übergangsangebote zwischen den Bildungsinstitutionen aufzubauen bzw. zu verstetigen.
  • Zu einer guten Begleitung des Bildungsverlaufs gehört es ebenso, frühzeitig gegen Schulschwänzen vorzugehen. Das Modell, Schüler*innen mit Schuldistanz in Kleinstklassen zu unterrichten, wie es bereits in einigen Bezirken erprobt wird, muss auf ganz Berlin ausgeweitet werden. Darüber hinaus müssen auch die Eltern gute Beratungsangebote erhalten, Bußgelder alleine wirken hier nicht.
  • Die Übergänge an den Schnittstellen zwischen den Bildungsinstitutionen müssen dabei inklusiv ausgestaltet und Kinder mit besonderem Förderbedarf und ihre Familien selbstverständlich und fachgerecht mit einbezogen werden.

 

Die Mitglieder der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus und im Berliner Senat werden darüber hinaus aufgefordert, die Arbeit und die Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu unterstützen und alle benötigten Haushaltsmittel im nächsten Doppelhaushalt sicher zu stellen. Der Fachausschuss hält das Jugendfördergesetz für ein gutes Vorhaben, um zentrale Maßnahmen, die in der Landeskommission gegen Kinderarmut entwickelt werden, gesetzlich umzusetzen. Diese müssen finanziell ausreichend ausgestattet werden und den Bezirken genügend Spielraum lassen, um die Umsetzung verbindlicher Qualitätsstandards zu gewährleisten.

 

Der gesamte Prozess der Gesetzgebung Jugendfördergesetz und der Umsetzung der Ergebnisse der Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut soll durch die Partei im Rahmen eines Innovationsforums “Bildungsübergänge für Kinder und Jugendliche verbessern“ werden.

Antrag 209/II/2018 Für Gerechtigkeit, Partizipation und eine schnellere Energiewende: Mieterstrom endlich voranbringen

13.10.2018

Solarenergie für Mieter vom eigenen Dach ist ein sinnvoller Beitrag für den Klimaschutz. Die Förderung von direkt verbrauchtem Strom aus Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden mit einem Mieterstromzuschlag schafft eine langfristig wettbewerbsfähige und vor allem klimaschonende Möglichkeit für die Stromversorgung in der Stadt. Gleichzeitig bleibt die Vertragsfreiheit der Mieter bei der Auswahl eines Stromtarifs uneingeschränkt bestehen, entsprechend sind Mieter nicht dem Risiko von steigenden Strompreisen als Resultat der Förderung ausgesetzt.

 

Der aktuelle Förderungsrahmen erweist sich als ungenügend für die Entwicklung von ausreichend vielen Mieterstromprojekten. Grund hierfür sind vor allem Hemmnisse für Betreiber, die eine erhöhte Markteintrittsbarriere darstellen. PV-Mieterstrom Meldezahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass im Zeitraum Januar bis Mai 2018 deutschlandweit lediglich Mieterstromprojekte mit einer Kapazität von 2 MWp registriert wurden. Dem gegenüber steht die herausgestellte Bedeutung von Solarenergie z.B. im Berliner Energie und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK 2030).

 

Die SPD-Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Bundestag, Bundesregierung und in den Landesregierungen  werden aufgefordert, sich für die Weiterentwicklung der Mieterstromförderung durch den Bund einzusetzen. Ziel ist es, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen und gleichzeitig sowohl gerecht als auch kostengünstig zu gestalten durch:

 

1. Unterstützung  der Bundesratsinitiative der Länder Berlin und Thüringen vom 21.8.18 (BR-Drucksache 402/18) zur Einbeziehung der urbanen Zentren in die Energiewende. Dies insbesondere um Quartiersversorgungskonzepte mit Mieterstromförderung von Photovoltaikanlagen und damit auch größere Anlagen zu ermöglichen.

 

2. Sicherung der Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten durch eine erhöhte und zeitlich befristete Anschubförderung für Mieterstromprojekte. Im Sinne der Verteilungsgerechtigkeit soll die zusätzliche Förderung nicht über die EEG Umlage geschehen. Dazu bestehen ausreichend alternative Möglichkeiten: direkte Subvention aus Steuermitteln oder indirekte Subvention durch Steuersenkung für direkt verbrauchten Strom (z.B. abgesenkter Mehrwertsteuersatz).

 

3. Abbau weiterer Hemmnisse: z.B. das Zulassen von aufwendungsarmen Messkonzepten insbesondere bei kleineren Anlagen bis 10 kWp, Abschaffung der aktuellen Gewerbesteuerinfektion für Wohnungsunternehmen, Vereinfachung des bürokratischen Aufwands (z.B. aus dem Energiewirtschaftsgesetz) bei kleineren Anlagen.

 

4 . Angemessene Beteiligung  der Mieter an den preislichen und langfristigen Vorteilen dieser regenerativen Stromerzeugung. Die zusätzliche Förderung hat zur Voraussetzung, dass der Mieterstrompreis nicht nur mindestens 10%, sondern mindestens 20% unter dem Grundversorgertarif liegt.