Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und im Berliner Abgeordnetenhaus auf endlich den beschlossenen „Antrag 165/I/2018 – Informationelle Selbstbestimmung wahren“ umzusetzen und endlich ein Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum in Berlin durchzusetzen. Die Gesichtserkennung bietet kaum mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, dafür aber hohe Eingriffe in die Freiheitsrechte und eine große Gefahr des Missbrauches. Berlin sollte sich Städten wie San Francisco oder Boston anschließen und den Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum verbieten.
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Antrag 147/I/2020 Diskriminierungskategorie Klassismus ins LADG und AGG
29.09.2020Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Fraktion und des Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Begriff Klassismus als Diskriminierungskategorie im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), dem Schulgesetz sowie anderen landesrechtlichen Gesetzen, die diskriminierende Merkmale benennen, eingeführt wird.
Unter Klassismus wird dabei die Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft oder der sozialen Stellung verstanden.
Im Folgeschritt gehören auch Sensibilisierungs- und Aufklärungsmaßnahmen bezüglich dieser Diskriminierungsform im jeweiligen Sektor dazu.
Berlin soll sich zudem auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das Merkmal ebenfalls mitberücksichtigt.
Antrag 168/I/2020 Sichere Entsorgung von Spritzbesteck erleichtern
29.09.2020In Berlin sollen an bekannten Hotspots für Drogenkonsum in der Öffentlichkeit mehr Behälter für die sichere Entsorgung von benutzten Utensilien der Drogenkonsumierenden aufgestellt werden.
Zudem sollen alle Fahrzeuge und mobilen Einheiten von Polizei, Grünflächenämtern, Ordnungsämtern und der Stadtreinigung mit portablen Werkzeugen zur sicheren Beseitigung von benutzten Drogenutensilien ausgestattete werden. Darüber hinaus soll öffentlichen Einrichtungen, Gewerbetreibenden und privaten Hauhalten unkompliziert ermöglicht werden, kostenfrei ein entsprechendes Set zu erhalten. Zu diesen Sets gehören insbesondere Greifzangen, (stichsichere) Handschuhe, spezielle Entsorgungsbehältnisse und immer eine Gebrauchsanleitung zum sicheren Umgang mit benutzten Drogenutensilien und deren gefahrenfreie Entsorgung.
Antrag 177/I/2020 Erhalt von Clubkultur und Orten der Vielfalt und Toleranz in der Innenstadt
29.09.2020Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die SPD Mitglieder im Senat von Berlin setzen sich dafür ein, noch in der aktuellen Legislaturperiode eine Koordinierungsstelle für die Clublandschaft in Berlin einzurichten. Diese Stelle soll als Ansprechpartner, Frühwarnsystem und Vermittler zwischen Hauptverwaltungen, Bezirksämtern und den Clubs dienen.
Antrag 48/I/2020 Verknappung von Wohnraum durch Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum wirksam verhindern!
29.09.2020Wir fordern, die Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen bis auf wenige unabwendbare Einzelfälle zu reduzieren.
Zu diesem Zweck soll die häufig genutzte Ausnahmeregelung des § 172 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, die es Eigentümer*innen in sozialen Erhaltungsgebieten erlaubt, auch in Milieuschutzgebieten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen aufzuteilen, sofern das Wohneigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen angeboten wird, endlich ersatzlos gestrichen werden.
Für alle anderen Ausnahmeregelungen des § 172 soll, um eine Aufteilung in Einzeleigentum zu verhindern, ein Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand eingeführt werden. Das gilt auch für Bauten, die bisher nicht als Wohnraum vorgesehen waren.
Die zeitliche Befristung für Rechtsverordnungen zum Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlungen (§ 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB) von fünf Jahren soll durch eine deutlich längere Geltungsdauer ersetzt werden.
Da Kapitalverwerter bei bestehenden Milieuschutzgebieten in nicht geschützte Nachbarregionen ausweichen, soll der Milieuschutz auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden.
Für sämtliche Einzelfälle, in denen rechtlich eine Umwandlung von Mietwohnungen in Wohneigentum unabwendbar bleibt, ist die Kündigungssperrfristverordnung dahingehend zu ändern, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs oder Hinderung an wirtschaftlicher Verwertung für mindestens 20 Jahre ausgeschlossen bleibt.
Ebenfalls ist darauf hinzuwirken, im Mietrecht die Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigungen in allen Fällen deutlich zu verlängern und zwar auf mindestens 24 Monate. Die Regelung soll für alle Mietverhältnisse gelten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht und unabhängig davon, ob die Wohnung vor oder nach der Umwandlung in Eigentum vermietet worden ist. Sofern an anderer Stelle unter bestimmten Bedingungen weitergehende Regelungen existieren, sollen diese weiter zur Anwendung kommen.
Außerdem fordern wir die sozialdemokratischen Abgeordneten des Abgeordnetenhauses, des Berliner Senats und des Bundestages auf, sich für gesetzliche Regelungen einzusetzen, die Verbote der Aufteilung und Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten ermöglichen. Dabei soll auf Ausnahmeregelungen, die hinter die Regeln zurückfallen, die wir oben für die sozialen Erhaltungsgebiete vorgeschlagen haben, verzichtet werden.
