Archive

Antrag /II/2018 Keine Renditeimmobilie am Checkpoint Charlie – Für eine gemeinwohlorientierte Entwicklung und ein würdiges Gedenken unter öffentlicher Kontrolle

17.11.2018

Die Abgeordneten in der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung Berlin-Mitte werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die unbebauten Flächen am Checkpoint Charlie einer gemeinwohlorientierten Nutzung zuzuführen und dabei insbesondere für ein würdiges Gedenken an den alliierten Kontrollpunkt, an Flucht und die Berlin-Krisen 1948, 1958 und 1961 einzutreten. Dabei müssen alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

 

Insbesondere sollte das Land Berlin im Falle einer (Zwangs-)Versteigerung des Geländes gleichberechtigt mitbieten. Falls ein Ankauf der Grundstücke direkt aus der Insolvenzmasse erfolgt, ist das vertragliche Vorkaufsrecht vorausschauend, ernsthaft und konsequent zu prüfen und soll für künftige Verkaufsfälle (auch als „share-deal“) erhalten bleiben. Der avisierte Vertrag mit dem Investor Trockland, auf dessen Grundlage das Land Berlin in dem geplanten Neubau die Einrichtung eines Museums für mehr als 700.000 EUR im Jahr anmieten soll, muss kritisch geprüft werden.

 

Antrag 60.1/II/2018 Gemeinwohl vor Profitstreben – Für einen anderen Umgang mit Grund und Boden und eine gerechte Wohnungs- und Mietenpolitik

24.10.2018

Mieten und Grundstückspreise in den deutschen Ballungszentren steigen so rasant, dass Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen zunehmend aus den Städten verdrängt werden. Dieser Verdrängungsdruck führt zu einer Atmosphäre der sozialen Unsicherheit, in der viele Menschen Angst haben, ihr Zuhause und damit ihre Heimat zu verlieren. Er hat außerdem zur Folge, dass die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Arm und Reich immer stärker auch räumlich zementiert werden und der Spaltung der Gesellschaft so Vorschub geleistet wird.

 

Der Grund für diese Entwicklung liegt zum Teil darin, dass immer mehr Menschen in die Städte ziehen und die Nachfrage an nutzbarem Boden dadurch steigt. Gleichzeitig haben sich Grund und Boden aber auch zu einem weltweit nachgefragten Anlageobjekt entwickelt. Grundstücke werden gehandelt wie Gold oder Aktien. Das führt zu spekulativen Übertreibungen der Baulandpreise und dazu, dass sowohl Neubauvorhaben als auch der Altbestand allzu oft nicht zur Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum genutzt wird, sondern auf Luxus- oder Gewerbeprojekte ausgerichtet ist, die die exorbitanten Renditeerwartungen von Finanzinvestor*innen befriedigen können.

 

Nach dem gleichen Prinzip konzentrieren sich außerhalb der Städte Agrarflächen als Anlagegüter in der Hand von Konzernen und Kapitalfonds, die damit spekulieren und die Preise für Wald, Ackerland und Weideflächen ins Unermessliche steigern. Durch diese Landnahme haben insbesondere Land- und Forstwirt*innen es zunehmend schwer, die auf eine nachhaltige, umweltschonende Bewirtschaftung der Böden abzielen. Das Ziel einer ökologischen Wende in der Landwirtschaft gerät so in ernstliche Gefahr.

 

Wir wollen diese Entwicklung nicht weiter hinnehmen und fordern eine grundlegende Wende hin zu einer verantwortungsvollen, solidarischen Boden-, Wohnungs- und Mietenpolitik, die darauf gerichtet ist, dass Grund und Boden in Stadt und Land zum Wohle aller Menschen genutzt werden!

 

Im Zentrum einer solchen Politik muss dabei der Gedanke stehen, dass Boden keine beliebige Ware ist, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz darstellt. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unübersehbaren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden, sondern muss mehr noch als alle anderen Vermögensgüter in den Dienst der Interessen der Allgemeinheit gestellt werden. Die Wertschätzung des knappen und unentbehrlichen Gutes Boden darf sich nicht länger in spekulativen Gewinnerwartungen ausdrücken, sondern sollte vielmehr im Sinne einer nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Bewirtschaftung erfolgen, die den Boden als wesentliche Grundlage der Daseinsvorsorge sowohl für die heutige Bevölkerung als auch für die kommenden Generationen reflektiert. Insofern ist die Forderung nach einer Wende in der Bodenpolitik auch die Aufforderung, einen Bewusstseinswandel zu vollziehen. Aus dieser Grundüberzeugung folgen für uns fünf politische Leitgedanken, an denen eine sozial gerechte und nachhaltige Boden-, Wohnungs- und Mietenpolitik zukünftig auszurichten ist:

 

Erstens: Rückkehr zu einer Politik der Bodenbevorratung durch die öffentliche Hand – Kaufen wir uns das Land zurück!

 

In der Vergangenheit wurde Boden, der sich in öffentlicher Hand befand, allzu oft meistbietend und bedingungslos an Private verkauft. Diese Flächen fehlen dem Staat heute beim Bau von öffentlichen Einrichtungen, bei der gemeinwohlorientierten Entwicklung von Gewerbe- und Wohngebieten und auch bei der Versorgung des städtischen Raumes mit wortortnahen Grünflächen zur Steigerung der Wohnqualität.

 

Hier muss ein Umdenken stattfinden:

 

Zunächst müssen Bund, Länder und Kommunen wieder umfassend Boden erwerben, der in den Dienst einer langfristig ausgerichteten Bodenentwicklungspolitik gestellt wird. Der Bund muss dafür alle für Wohnungsbau und kommunale Zwecke nutzbaren Flächen des Bundesvermögens den Kommunen zu fairen Preisen zum Kauf anbieten. Nur wenn Kommunen auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, können Grundstücke des Bundes im Erbbaurecht mit Konzeptverfahren Genossenschaften oder privaten Trägern angeboten werden. Das Instrumentarium staatlicher Vorkaufsrechte ist darüber hinaus weiterzuentwickeln. Die Möglichkeit zur Preislimitierung bei der Ausübung des Vorkaufsrechts muss dahingehend verschärft werden, dass der Vorkaufspreis in jedem Fall auf Basis des gegenwärtigen Ertragswertes des Kaufobjektes berechnet und nach oben hin begrenzt wird. Ferner muss das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auf Wohnungs- und Teileigentum ausgedehnt werden. Es ist ferner gesetzlich klarzustellen, dass das gemeindliche Vorkaufsrecht im Milieuschutzgebiet auch in Fällen von sog. „Share Deals“ gilt, wenn die juristische Person, deren Anteile veräußert werden, außer Grundstücken (bzw. Wohneigentum) kein nennenswertes Vermögen hat und abgesehen von der Verwaltung von Grundstücken auch keine erhebliche Geschäftstätigkeit entfaltet. Das Vorkaufsrecht muss greifen, wenn jemand mehr als 50 % der Anteile an einer solchen juristischen Person erwirbt. Die Zwei-Monatsfrist, binnen derer die öffentliche Hand Vorkaufsfälle prüfen und über die Ausübung des Vorkaufsrechts entscheiden muss (§ 29 Abs. 2 S. 1 BauGB), wird auf sechs Monate verlängert.

 

Unabhängig davon sind die schon jetzt bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung von Vorkaufsrechten voll auszuschöpfen. Das bedeutet insbesondere, dass die Länder und Kommunen ihre Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand konsequent anweisen, bestehende Vorkaufsrechte zu nutzen und dies entweder durch Quersubventionierung auf Ebene der Wohnungsbaugesellschaften oder durch Zuschüsse seitens von Land oder Kommune zu finanzieren.

 

Ergänzend müssen Länder und Kommunen aktiv auf genossenschaftliche oder andere nicht-profitorientieren Bauträger zugehen, um mit ihnen Finanzierungsmodelle ausarbeiten, die es erlauben, dass die öffentliche Hand ihr zustehende Vorkaufsrechte auch zugunsten von privaten Genossenschaftsprojekten oder Non-Profit-Bauvorhaben ausübt. Außerdem darf Boden, der sich einmal in öffentlicher Hand befindet, Privaten nur noch auf Zeit und zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Dies kann beispielsweise durch Instrumente wie das Erbbaurecht oder dinglich abgesicherte Rückkaufsrechte zum Einstandspreis bewerkstelligt werden. Der endgültige Verkauf von öffentlichem Grund und Boden an Private muss auf allen politischen Ebenen der Vergangenheit angehören. Zu diesem Zweck fordern wir auch eine Reform der Immobilienverwaltungsorganisationen von Bund, Ländern und Kommunen weg von Profitorientierung und Marktlogik hin zu einer gemeinwohlorientierten Liegenschaftsverwaltung, deren Zielsetzungen politisch festgelegt werden.

 

Zweitens: Orientierung privater Bodennutzung am Gemeinwohl – Kontrolle zurückgewinnen und Mieter*innen schützen!

 

Eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik muss nicht nur die Frage aufgreifen, wer wann zu welchen Bedingungen über Boden verfügen kann, sondern auch die Art und Weise der Nutzung des Bodens in den Blick nehmen.

 

Besondere Bedeutung hat dabei Boden, der zu Wohnzwecken und damit zur Befriedigung eines elementaren menschlichen Bedürfnisses genutzt wird. Daher muss Deutschland ein Mietpreisregulierungsrecht erhalten, das dem Belang der sozialen Sicherheit deutliche Priorität gegenüber den Renditeerwartungen der Eigentümer*in einräumt. Orientierungsmarke ist dabei das Prinzip der Kostenmiete.

In diesem Sinne schlagen wir zunächst einen Mietenstopp vor. Das bedeutet, dass Bestandsmieten und Mieten bei Neuvermietungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten für 5 Jahre nur in Höhe der Inflation steigen dürfen. Modernisierungen dürfen in Zukunft nur noch mit höchstens sechs Prozent (derzeit elf Prozent) mit einer Kappungsgrenze von maximal zwei Euro je Quadratmeter für acht Jahre auf die Miete umgelegt werden. Generell müssen die Modernisierungsumlagen enden, wenn sich die Investitionen refinanziert haben. Außerdem bleibt es bei der bereits beschlossenen Forderung (91/II/2017), wonach die Nettokaltmiete nach der Modernisierung – analog zur Mietpreisbremse – auf einen Betrag begrenzt wird, der die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 Prozent übersteigt. Ferner fordern wir, dass Vermieter*innen bei energetischen Modernisierungen den energetischen Nutzen nachweisen müssen, bevor die Umlage greift. So wird der tatsächliche Zweck der Finanzierung sinnvoller energetischer Sanierung erfüllt, anstatt einen Anreiz für überflüssige Renovierungen zum Zweck einer permanenten Mieterhöhung zu liefern.

Weiterhin fordern wir, dass das Gesetz über die Mietpreisbremse entfristet wird und so über 2020 hinaus ein fester Bestandteil des deutschen Rechts bleibt. Für Verstöße gegen die Mietpreisbremse muss es klar definierte gesetzliche Konsequenzen geben. Insbesondere müssen Mieter*innen einen Anspruch auf Rückzahlung von zuviel entrichteter Miete erhalten. Darüber hinaus ist dafür Sorge zu tragen, dass die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen richtig greift. Deshalb fordern wir eine bundesweite Pflicht zur obligatorischen Offenlegung der Vormiete, damit überhöhte Mieten gar nicht erst erhoben werden können. Auch alle anderen weitreichenden Ausnahmen der Mietpreisbremse müssen gestrichen werden.

 

Über das Instrument der Mietpreisbremse hinaus ist die Einführung von verfassungsgemäßen Mietobergrenzen mit dem Ziel der langfristigen Wohnraumversorgung insbesondere für Mieter*innen mit niedrigen und mittleren Haushaltseinkommen zu prüfen und in Ballungszentren anzustreben.

 

Zur weiteren Entlastung der Mieter*innen muss außerdem die gängige Praxis, dass die eigentlich durch die Hauseigentümer*innen zu entrichtende Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter*innen umgelegt wird, durch eine Streichung von Ziffer 2 in § 2 der Betriebskostenverordnung beendet werden.

Ein wichtiges Instrument zur Kontroller privater Bodennutzung stellt nach gegenwärtiger Rechtslage der baurechtliche Milieuschutz dar, der jedoch eine Reihe von Schlupflöchern aufweist, die dringend zu stopfen sind. Insbesondere muss die häufig genutzte Ausnahmevorschrift des § 172 Abs. 3 S. 3 Nr. 6 BauGB, die es Eigentümer*innen erlaubt, auch im Milieuschutzgebiet Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln, wenn das Wohnungseigentum danach für sieben Jahre nur den Mieter*innen zum Kauf angeboten wird, ersatzlos gestrichen werden. Wir fordern außerdem, dass für Abwendungsvereinbarungen, die Eigentümer*innen mit den Kommunen abschließen können, um den staatlichen Vorkauf zu verhindern, strenge Kriterien festgelegt werden. Dazu gehört der verpflichtende soziale Wohnungsbau sowie eine Entfristung der festgeschriebenen Anforderungen.

 

Damit die Mieter*innen ihre Rechte effektiv wahrnehmen können, fordern wir eine gesetzliche Regelung, die Wohnungsunternehmen mit als 100 Wohneinheiten verpflichtet, paritätisch besetzte Mieter*innenräte zur Beteiligung der Mieter*innenschaft an Unternehmensentscheidungen durchzusetzen. Vorbild für eine solche Regelungen könnte das Berliner Wohnraumversorgungsgesetz sein, dessen Bestimmungen zur Mitbestimmung von Mieter*innen auf private Unternehmen im gesamten Bundesgebiet ausgedehnt werden. Umgehungen der Regelungen durch künstliche Aufspaltungen von Unternehmensstrukturen müssen von vornherein ausgeschlossen werden. Zur Unterstützung der Bürger*innen bei der Wahrnehmung ihrer Rechet und zur Förderung von Mietinitiativen fordern außerdem, regelmäßig und flächendeckend Mieter*innenberatung in allen SPD Kiez- und Wahlkreisbüros anzubieten.

 

Neben dem Wohnen ist die Sicherstellung einer Ernährungsgrundlage und Versorgung mit natürlichen Ressourcen wie Holz eine andere, gleichermaßen existenzielle Art und Weise der Bodennutzung. Vor diesem Hintergrund ist durch Änderungen des Baurechts darauf hinzuwirken, dass die Bewirtschaftung von Agrar- und Forstflächen auf dem Land auf die Bedürfnisse einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft ausgerichtet wird.

Zweckentfremdung von Boden – sei es in Form des spekulativen Brachliegens von Baugrundstücken, der nicht-landwirtschaftlichen Nutzung von Agrarflächen, des Leerstands oder der Verwahrlosung von Wohngebäuden oder des illegalen Hotelbetriebs – ist unter Ausnutzung und Erweiterung des gesamten rechtlichen Instrumentariums von Bußgeldern bis hin zur staatlichen Zwangsverwaltung einer Immobilie durch eine*n Treuhänder*in entschieden zu bekämpfen.

 

Drittens: Mehr bezahlbaren, qualitätsvollen Wohnraum durch Neubau und Nachverdichtung schaffen

Allein durch einen Schutz des Wohnungsbestands und ohne den Neubau von Wohnungen wird sich das Problem der Wohnraumversorgung in den wachsenden Ballungsräumen nicht lösen lassen. Damit soll jedoch nicht einem blinden „Bauen, bauen, bauen“ das Wort geredet, sondern eine nachhaltige Baupolitik eingefordert werden, in deren Zentrum der soziale Ausgleich und die Wohnqualität stehen.

 

In den Ballungsräumen muss die Bauplanung konsequent an dem Ziel ausgerichtet werden, Wohnraum für niedrige und mittlere Einkommen und insbesondere auch für Studierende und Azubis zu schaffen und dauerhaft zu erhalten. Dabei ist genossenschaftlichen oder anderen nicht-profitorientieren Bauvorhaben nach Möglichkeit stets Vorrang vor kommerziellen Projekten einzuräumen. Um genossenschaftliche und andere nicht-profitorientierte Bauvorhaben zu fördern, verlangen wir die Einführung einer Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit, die mit Steuererleichterungen, staatliche Zuschüssen, Krediten und Bürgschaften sowie einer Bevorzugung bei der Grundstücksvergabe verbunden ist. Der Status der Wohnungsgemeinnützigkeit soll dabei allen Organisationen offenstehen, die sich verpflichten, alle ihre Wohnungen auf Dauer zu beschränkten Preisen zu vermieten, die auszuschüttende Rendite auf vier Prozent zu begrenzen, ihr Vermögen nur für den Wohnungsbau einzusetzen und ihren Mitgliedern weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten einzuräumen.

 

Darüber hinaus sind die staatlichen Wohnungsbaugesellschaften mit den personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, die sie in die Lage versetzen, vermehrt selbst zu bauen. Zu prüfen ist auch, ob die Wohnungsbaugesellschaften ihren Bestand durch ein zentrales Bewerbungsportal unter Gewährung von Chancengleichheit verteilen können.

 

Ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung bezahlbarer Mieten bei privaten Bauvorhaben stellt ferner die Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau dar. Wir fordern, eine solche Verpflichtung zukünftig nicht nur bei der Ausweisung neuen Baulands, sondern auch als Auflage im Fall von Befreiungen von bereits erfolgten planerischen Festsetzungen anzuordnen. Ferner ist zukünftig eine Sozialbauquote von 50 % anzustreben, wobei Ausnahmen für genossenschaftliche und andere nicht-profitorientierten-Träger zulässig sein müssen. Zugleich ist die Bindung von Sozialwohnungen zeitlich zu entfristen. Was einmal sozialer Wohnraum ist, muss es auch bleiben!

 

Um den Bedarf an Wohnraum auch in Innenstadtlagen zu realisieren ist neben dem Neubau von Wohngebäuden eine Nachverdichtung der bestehenden Bebauung insbesondere über den Ausbau von Dachgeschossen, den Überbau von bisher lediglich eingeschossig bebauten Gewerbeflächen und die Aufstockung bestehender Wohngebäude bis zur zulässigen Traufhöhe zu realisieren. In städtebaulich ausgewiesen festgelegten Gebieten ist die Traufhöhe auch zu erhöhen und der Bau von Wohnhochhäusern voranzutreiben.

 

Gleichwohl darf auch Rahmen einer vollständigen Ausnutzung der bestehenden Potenziale zur Nachverdichtung die Wohnqualität nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Sowohl im Bauplanungs- als auch im Baugenehmigungsverfahren ist darauf zu achten, dass durch Neubau keine beengte Hinterhofsituation entsteht, die mit unzumutbaren Einbußen von Lichteinfall sowie von Bepflanzungs-, Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten einhergeht. Um den Trägern von Bauvorhaben konkrete Vorgaben und Auflagen zur Entsiegelung oder Bepflanzung zu machen, ist verstärkt auf das naturschutzrechtliche Instrument des Landschaftsprogramms bzw. -planes sowie des sog. Biotopflächenfaktors (BFF) zurückzugreifen. Dies ermöglicht es den Bauaufsichtsbehörden, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens entsprechende Auflagen (wie z.B. Entsiegelung, Bepflanzung, Fassaden- und Dachbegrünung) gegenüber dem Vorhabenträger festzusetzen. Im Rahmen der Bauaufsicht ist regelmäßig zu kontrollieren, ob die bau- oder landschaftsplanerischen Vorgaben zur Begrünung privater Flächen auch tatsächlich eingehalten, d.h. Grünanlagen in der vorgeschrieben Qualität geschaffen und auch dauerhaft gepflegt werden.

 

Viertens: Kein Profit mit Spekulation – Abschöpfung von leistungslosen Bodenwertsteigerungen zu Gunsten der Allgemeinheit!

 

Keine Eigentümer*in hat den Wert ihres Bodens vollständig allein geschaffen. Leistungslose Gewinne, die durch das Vorhalten von baureifem Land erzielt werden, sind besonders bedenklich. Eigentümer*innen profitieren von der besseren Erschließung durch Verkehrswege oder sonstiger Infrastruktur durch die öffentliche Hand, ohne jedoch Wertsteigerungen durch eigenes Zutun zu befördern. Wir brauchen deswegen eine Steuer, die leistungslosen Gewinn abschöpft und Eigentümer baureifen Landes dazu anhält, ihr Baurecht auch schnell zu nutzen und das Land nicht jahrelang unbebaut zu lassen. Deswegen brauchen wir eine Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert. Außerdem fordern wir ergänzend zur Grundsteuer eine Luxussteuer, die nicht mehr auf die Mieter*innen umgelegt werden darf und nur im  Hochpreissegment greift. Zudem muss eine Wiederveräußerungssperre beim Immobilienkauf eingeführt werden, welche es für einen längeren Zeitraum untersagt, dass ein Objekt weiterverkauft werden kann. So kann keine schnelle Spekulationsrendite erwirtschaftet werden. Außerdem fordern wir den Konsequenten Vorgang gegen spekulativen Leerstand. Wir fordern die Bezirke dazu auf, sich an Hamburg Mitte ein Beispiel zu nehmen, und spekulativen Leerstand bei fehlenden Reaktionen der Besitzer*innen zu zwangsverwalten, sanieren und in 100% permanent gebundenen sozialen Wohnraum umzuwandeln.  Es gibt kein Recht darauf, durch den Handel mit Boden Profite zu erzielen!

 

Fünftens: Transparenz über Eigentumsverhältnisse – Wem gehört der Boden?

 

Der Bodenmarkt ist intransparent. Wir müssen aber wissen, wie die Eigentumsverhältnisse aussehen, um diese ändern können. Wir brauchen Transparenz in einem Markt, von dem unklar ist, wie er strukturiert ist. Im europaweiten Vergleich gehören die Grundbuchämter in Deutschland zu den verschlossensten.

 

Wir wollen, dass jede*r die Eigentumsverhältnisse bei den Grundbuchämtern erfragen kann und nicht nur die, die ein sogenanntes berechtigtes Interesse haben. Dabei sollen nur die Eigentumsverhältnisse, aber nicht Vermögens- oder Schuldverhältnisse eingesehen werden können; das soll weiterhin nur bei einem berechtigten Interesse zulässig sein. Wir wollen auch, dass der Eintrag einer Briefkastenfirma durch Informationen über die wahren Eigentümer*innen, den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, begleitet wird und von allen Bürger*innen abgefragt werden kann.

Antrag 28.1/II/2018 Strategische Entscheidung für mehr Gerechtigkeit: Einkommen erhöhen und Berlinerinnen und Berliner entlasten

20.10.2018

Unser Berlin entwickelt sich dank sozialdemokratischer Politik zur führenden, lebens- und liebenswerten Metropole. Das belegt die Entscheidung zehntausender Menschen pro Jahr, in unsere Stadt zu ziehen und hier leben zu wollen. Dieser Prozess birgt jedoch zugleich die Gefahr von Fehlentwicklungen. Berlin ist zum Beispiel sowohl Stadt der Start-ups, Mieterinnen- und Mieterstadt, aber auch Stadt der Deindustrialisierung und der Transfergeldempfängerinnen und -empfänger. Insbesondere der Bereich der Mieten- und Wohnungsmarktpolitik verdeutlicht Knappheit, Verdrängung und kritische Belastung des verfügbaren Familieneinkommens.

 

Obwohl das real verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner nach den unabweisbaren Lebenshaltungskosten, wie zum Beispiel den Mietausgaben sinkt, steht Deutschland weltweit in einer Spitzenposition wirtschaftlich gut da. Insoweit findet nach wie vor eine schleichende Umverteilung von „unten nach oben“ statt. Das ist unvernünftig und ungerecht.

 

Um die Relation zwischen verfügbarem Familieneinkommen und dessen Belastung, zum Beispiel durch Mieten zu verbessern, ist neben dem Bau bezahlbarer Wohnungen und den mietenpolitischen Instrumenten an deren Ausweitung wir weiterhin festhalten, zugleich die Einkommenssituation zu verbessern. Noch immer bleibt den Berlinerinnen und Berlinern zu wenig in Ihrem Portemonnaie übrig.

 

Wir müssen die direkten und indirekten Einflussmöglichkeiten durch politische Vorgaben nutzen, zumal sich Berlin durch unsere Politik gut entwickelt hat. Uns geht es darum, die konkreten Lebensverhältnisse der Menschen zu verbessern.

 

Seit Jahren erwirtschaften wir hohe Haushaltsüberschüsse, zuletzt in Höhe von weit über zwei Milliarden Euro im Jahr. Von diesem Kurswechsel wird Berlin durch verstärkten Binnenkonsum und Steuermehreinnahmen erneut profitieren. Dies bietet zugleich eine wichtige Grundlage sicherzustellen, dass verstärkte Investitionen in die soziale Infrastruktur und die Verkehrswege, insbesondere im ÖPNV, weiterhin realisiert werden können.

 

Jetzt werden wir auch konkret dafür sorgen, dass bei den Menschen selbst mehr Geld am Ende des Monats übrigbleibt und ihnen gleichzeitig die Sorgen vor Altersarmut und unsicheren Beschäftigungsverhältnissen nehmen.

 

Mit diesem Strategiewechsel verfolgen wir folgende politische Ziele:

 

1. die Berliner Bevölkerung soll vom Wirtschaftswachstum effektiv profitieren

2. Anerkennung für geleistete Arbeit und solidarischen Verzicht der Berlinerinnen und Berliner in der Vergangenheit

3. eine gute und funktionsfähige Verwaltung durch erfolgreichere Personalgewinnung und attraktive Arbeitsbedingungen

 

 

 

10 Instrumente für höhere Einkommen, finanzielle Entlastung und damit echte Gerechtigkeit:

 

1. Angleichung des Mindestlohns auf ein altersarmutsfestes Niveau, damit man auch im Alter von seiner eigenen Leistung leben kann, z.B. Landesmindestlohngesetz, Vergabegesetz

Diese gesetzgeberische Intervention ist wegen des Lohnabstandsgebotes der wichtigste Ausgangspunkt zur Gesamtverbesserung der Einkommenssituation der Berlinerinnen und Berliner und zugleich der Aspekt, der den Landeshaushalt am wenigsten belastet. Dabei kommt dem Berliner Vergabegesetz neben dem Landesmindestlohngesetz eine wichtige volkswirtschaftliche Steuerungsgröße zu, da das Volumen unserer öffentlichen Vergaben mit mehreren Milliarden Euro im Jahr eine hohe Relevanz hat, zumal auf unser strategisches Betreiben hin die Investitionsquote Berlins deutlich gestiegen ist, wie nicht zuletzt auch die erfolgreiche Schulbau- und Sanierungsoffensive zeigen. Wir wollen auch nicht auf dem von den Grünen vorgeschlagenen Niveau eines Stundenlohnes in Höhe von 10,50 Euro stehen bleiben, sondern streben einen altersarmutsfesten Mindestlohn an. Nach Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg ein Stundenlohn von 12,63 Euro erforderlich, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erreichen. Das entsprechende Niveau wollen wir bis zum Ende der Legislaturperiode schrittweise erreichen. Dazu werden wir z.B. in der anstehenden Novelle des Vergabegesetzes für das Jahr 2019 einen Mindestlohn nicht unter 11,- Euro/Stunde festlegen. In dieser Gesetzesnovelle wird für den Zeitraum ab 2021 ein Mindestlohn festgesetzt, der sicherstellt, dass die damit zu erreichende Rentenzahlung über der Grundsicherung im Alter liegt.

 

2. deutliche Verbesserung der Einkommen für die Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin und der Bezirke

Berlin ist seinen Beschäftigten zu großem Dank verpflichtet. Sie haben mit dem Solidarpakt einen Verzicht geleistet, um die nahezu ausweglose haushalts- und finanzpolitische Situation nach der Überwindung der Teilung der Stadt und nach dem einhergehenden Wegfall der besonderen Förderung Berlins überwinden zu helfen. Berlin spürt den bundesweiten Personalmangel in nahezu jedem Bereich. Wir stehen dabei in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern und dem Arbeitgeber Bund. Dabei ist das Konkurrenzverhältnis durch die Konzentration von Bundesbehörden und der öffentlichen Arbeitgeber hier bundesweit einmalig und das Land Berlin in einem erheblichen Wettbewerbsnachteil, da hier eine Abwerbung von Beschäftigten einfach stattfindet. Die Bundesbehörden zahlen regelmäßig ein deutlich höheres Grundentgelt und zudem erhebliche Ministerial- und andere Behördenzuschläge. Dieser Attraktivitätsvorsprung ist ein Hemmnis für eine funktionierende Landesverwaltung. Zu dem politischen Ziel, das verfügbare Einkommen der Berlinerinnen und Berliner zu erhöhen, tritt hier ein wesentlicher Teilaspekt der Fachkräftegewinnung. Mit dem bereits festgelegten Anpassungspfad wird in dieser Legislaturperiode das Durchschnittsniveau der Bundesländer erreicht. Als weiteren Schritt zum Ausgleich des Wettbewerbsnachteils werden wir eine monatliche Zulage in Höhe von mindestens 150,- Euro je Vollzeitstelle als Festbetrag für den öffentlichen Dienst des Landes Berlin einführen, die in die Renten- und Pensionsberechnung einfließt, wofür im nächsten Doppelhaushalt Vorsorge getroffen wird. Diese Herangehensweise führt zu einer prozentualen Besserstellung der unteren Einkommensgruppen.

 

3. strukturelle Verbesserung bei der Eingruppierung unserer Beschäftigten, z.B. Veränderung einfacher und mittlerer Dienst, insbesondere bei der Feuerwehr, Höhergruppierung insbesondere von Kita- und Pflegekräften und pädagogischem Personal, Vereinheitlichung des Besoldungs- und Entgeltsystems und -Niveaus innerhalb Berlins (Bezirke, Land)

 

Wir nehmen besonders die unteren Besoldungs- und Tarifgruppen in den Blick. Der Senat wird in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen dem Abgeordnetenhaus ein Konzept zur Beschlussfassung vorlegen, dass durch Eingruppierungs- und Umgruppierungsvorschläge zu strukturellen Verbesserungen in diesem Sektor führt. Dabei ist zum Beispiel bei der Feuerwehr ein analoger Weg, wie bei der Polizei zu verfolgen und das Lohnabstandgebot zum Mindestlohn zu beachten. Insbesondere in den Bereichen Kita, Jugendhilfe und Pflege und bei sonstigem pädagogischen Personal sind deutliche Höhergruppierungen zu erreichen. Dabei strebt Berlin an, im Tarifverbund TdL zu bleiben. Bei den Honorarkräften an den Musik- und Volkshochschulen werden wir den eingeschlagenen Weg der Umwandlung in dauerhafte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse über die bisherige Zielsetzung hinaus konsequent fortsetzen. Wir treten in allen öffentlichen Sektoren gemeinsam mit den Gewerkschaften für eine Angleichung der Gehälter im öffentlichen Dienst zwischen Land und Bezirken noch in dieser Legislaturperiode ein.

 

4. vollständige Tarifbindung aller Landesunternehmen, Beteiligungen, inklusive aller Konzerntöchter und durch Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge verbundenen Unternehmen und zwar nach den oben genannten Maßstäben

 

Wir beenden endgültig den inakzeptablen Zustand tarifloser Beschäftigung in von uns maßgeblich beeinflussten Unternehmen. Kein landeseigenes Mutter- oder Tochterunternehmen und kein maßgeblich beeinflusstes Unternehmen beschäftigt zukünftig Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ohne Tarifbindung. Wir werden in diesen Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform gemeinsam mit den Gewerkschaften und Beschäftigtenvertretungen noch in dieser Legislaturperiode eine Tarifbindung auf dem jeweils vergleichbaren Bundesniveau erreichen. Wir streben Regelungen an, die entweder über von den Unternehmen zu tragende Zulagen (150,- Euro) oder Tarife diese Ziele erreichen. Soweit dafür erforderlich wird die oben genannte Zulage von 150,- Euro auf die Beschäftigten in den Landesbeteiligungen und Eigenbetrieben erstreckt.

 

5. keine weiteren Auslagerungen öffentlicher Aufgaben, weder mit dem Ziel noch mit der Folge schlechterer Bezahlung

Der Weg der Auslagerung öffentlicher Kernaufgaben an Private ist ein Irrweg und wird beendet.

Auch das gesellschafts- und handelsrechtlich zulässige Auslagern in landeseigene Unternehmen oder Unternehmenstöchter bzw. zu Dienstleistern ist zukünftig zu unterbinden, soweit die Maßnahme zu geringerer Bezahlung führt. Derartige Ausgründungen werden rückgängig gemacht.

 

6. Gleichbezahlung von Frau und Mann

 Für uns ist die gleiche Vergütung gleicher Tätigkeiten von Frau und Mann eine Selbstverständlichkeit und trotzdem keine gesellschaftliche Realität. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese Selbstverständlichkeit durchsetzen.

Elternzeit, in der aufgrund der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben nicht gearbeitet wird, bis zu 12 Monate auf die Stufenlaufzeit anzurechnen.

 

7. konsequente Entfristung von Beschäftigungsverhältnissen

Die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen sehen wir generell kritisch. Insbesondere erkennen wir einen bundesgesetzlichen Wertungswiderspruch zwischen der gesetzlichen Probezeit und deren faktischer Ausdehnung durch befristete Beschäftigung. Wir streben in Berlin generell unbefristete Beschäftigungsverhältnisse an. Sachgrundlose Befristungen werden vollständig ausgeschlossen. In allen Bereichen, öffentlicher oder privater Natur, unmittelbar oder mittelbar Beschäftigter, Auftragnehmer und Zugeschlagenen in öffentlichen oder solchen Vergaben oder Dienstleistungen, auf die Berlin zumindest maßgeblichen Einfluss ausübt, werden wir diese politische Vorgabe durchsetzen.

 

8. konsequente Fortsetzung des Weges gebührenfreier Bildung und bei gleichwertiger Mobilität mit dem ÖPNV in allen Kiezen unserer Stadt sowie Prüfung sonstiger Entlastungsmöglichkeiten der Berlinerinnen und Berliner

Die Berliner SPD hat als erste die strategische Entscheidung zu einer vollständigen Gebührenfreiheit bei der Bildung getroffen und umgesetzt. Seit August ist der Kitabesuch vollständig gebührenfrei. Der Besuch des Hortes wird für die Klassenstufen 1 und 2 ab 2019 gebührenfrei sein und ohne Bedarfsprüfung ermöglicht. Wir haben zudem für alle Grundschulen die Lernmittelfreiheit eingeführt. Diesen Weg der erheblichen Entlastung von Familien gehen wir konsequent weiter zu einer vollständig kostenfreien Bildung und werden die Hortgebühren der übrigen Klassenstufen ebenso abschaffen, wie den Elternbeitrag beim Kita- und Schulessen. Als weiteren wichtigen Aspekt einer Entlastung der Berlinerinnen und Berliner sehen wir die begonnenen Vergünstigungen im Tarifgefüge des ÖPNV an. Da diese Politik zugleich geeignet erscheint, einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrswende zu einem stadtverträglichen Verkehr zu leisten und die Umwelt und unsere Luft zu schützen, werden wir diesen Weg konsequent fortsetzen und insbesondere Familien und einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner unterstützen.

 

Zu den Prüfungen weiterer Entlastungen der Berlinerinnen und Berliner zählt z.B. die Möglichkeit einer weiteren Wasserpreissenkung in Abhängigkeit vom Betriebsergebnis und den erforderlichen Investitionen.

 

9. Abschaffung der Umlagemöglichkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter (Bundesrecht)

Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten führt zu einer erheblichen Einkommensbelastung. Wir finden es in Ansehung der erheblichen Renditen und Sozialpflichtigkeit des Eigentums gerecht, diese Umlagefähigkeit abzuschaffen. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

10. Anpassung der Sozialtransfers im Bereich des Landes (z.B. Mietzuschüsse) und des Bundes (z.B. „Hartz IV“)

Der Berliner Senat legt dem Abgeordnetenhaus die Sozialtransfers betreffend ein Konzept zur Beschlussfassung vor, dass an die realen Preisentwicklungen angepasst. Wir fordern unsere Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, entsprechende Initiativen zu ergreifen und fortzusetzen.

 

Die SPD-Mitglieder im Senat, Berliner Abgeordnetenhaus, Deutschen Bundestag, in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, diese politischen Festlegungen mit  gesetzlichen Regelungen um- und durch Gesellschafterweisungen und Anpassungen in den jeweiligen Zielbildern und Vereinbarungen sowie entsprechende Beschlüsse durchzusetzen. Hierzu ist dem Parteitag zu berichten.

Antrag 224/II/2018 Ein Euro pro Tag - ÖPNV für Alle

19.10.2018

SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Mitglieder des Senats sollen auf folgendes Ziel hinwirken:

Die VBB wird angehalten, das Wiener Modell mit einem Jahresticket für 365 Euro auch in Berlin zur Anwendung zu bringen.

Antrag 127/II/2018 Für eine umfassende Antidiskriminierungspolitik

14.10.2018

Wir fordern die sozialdemokratischen Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats dazu auf, darauf hinzuwirken, dass folgende Punkte im Gesetzgebungsprozess im Rahmen des Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) berücksichtigt werden:

 

  • Vergabe öffentlicher Aufträge muss ins Gesetz – Wer einen Auftrag des Landes Berlin annimmt, hat dafür zu sorgen, dass innerhalb der Unternehmensstruktur keine rassistische Diskriminierung stattfindet. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zur Vermeidung von Nachteilen.
  • Erweiterung der Verjährungsfrist um 3 Jahre
  • Einführung eines jährlichen Monitorings

 

Um den Effekt des Gesetzes kontrollieren und nachsteuern zu können, fordern wir ein jährliches Monitoring.

  • Diversity-Mainstreaming – Die Beseitigung bestehender Nachteile und die Förderung der tatsächlichen Durchsetzung von Chancengleichheit ist als durchgängiges Leitprinzip bei allen politischen und normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Berliner Verwaltungen zu berücksichtigen.
  • Korrektur/Klärung des § 5 Abs. 1 LADG ­­– Rechtfertigung von Ungleichbehandlung

 

Im Entwurf steht in § 5 Abs. 1: „Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines hinreichenden sachlichen Grundes erfolgt.“ Wir haben die Befürchtung, dass der „sachliche Grund“ so weit gefasst wird, dass Diskriminierungen weiter möglich sind.

  • Verbandsklagerecht darf nicht aufgeweicht werden.
  • Wir fordern eine Beweislastumkehr.