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Antrag 263/I/2025 Keine Schaukastengebühren für Parteien.

24.04.2025

Die SPD Berlin und die AGH Fraktion setzten sich dafür ein, dass Schaukästen von Parteien keiner Sondernutzungsgebühr unterliegen. Hierzu ist die Sondernutzungsgebühren-Verordnung in Berlin entsprechend anzupassen.

Antrag 262/I/2025 Beginn von Wahlkampfplakatierungen tagsüber statt nachts

24.04.2025

Die Berliner SPD setzt sich auf allen relevanten politischen Ebenen für eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zum Beginn der Plakatierung vor Wahlen ein. Der Zeitpunkt, ab dem vor Wahlen Plakate im öffentlichen Bereich aufgehangen werden dürfen, soll statt wie bisher um 00:00 Uhr nachts auf eine andere Tageszeit geändert werden, sodass die Plakatierung tagsüber, sonntags, 7 Wochen vor der Wahl, bei Tageslicht beginnt. Dieser Zeitpunkt soll berlinweit einheitlich sein.

Antrag 256/I/2025 Kennzeichenerkennungskameras für die Nutzung von Bus- und Fahrradspuren

24.04.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich in Berlin für eine stärkere Nutzung von Kennzeichenerkennungskameras zur Überwachung der unberechtigten Nutzung von Bus- und Fahrradspuren stark zu machen.

In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, inwieweit mobile Kameras an Bussen der BVG angebracht werden können.

Antrag 255/I/2025 Kommunale Kompetenzen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern stärken

24.04.2025

Die Berliner Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion setzen sich im Sinne der Beschlusslage der SPD Berlin und des Bundestagswahlprogrammes 2025 für die Ausweitung rechtlicher Möglichkeiten der Kommunen zur Steuerung des Abbrennens von Feuerwerkskörpern ein.

Die SPD Mitglieder des Berliner Senats setzen sich dafür ein, dass das Land Berlin sein Initiativrecht im Bundesrat für eine entsprechende gesetzliche Regelung nutzt.

Antrag 250/I/2025 Who let the dogs out? – Hundeführerschein für Berlin

24.04.2025

Die SPD Fraktion Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat werden aufgefordert das Berliner Hundegesetz so anzupassen, dass ein Sachkundenachweis zur Hundehaltung in Berlin, der sogenannte Hundeführerschein, allgemein verpflichtend wird. Der Hundeführerschein stärkt die Prävention vor Beißattacken und bringt gleichzeitig mehr Tierschutz und Aufklärung.

 

Der Sachkundenachweis soll bei der Anmeldung des Hundes im Berliner Hunderegister überprüft werden. Bereits beim Verkauf von Hunden soll durch die Händlerinnen und Händler die Vorlage eines Sachkundenachweises gefordert werden. Dazu soll eine Übergangsfrist von 2 Jahren gewährleisten, dass Halterinnen und Halter, die nachweislich bereits über die notwendige Sachkenntnis verfügen, den Nachweis nachtragen lassen können, ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Um Verbraucherinnen und Verbraucher über diese Regelungen aufzuklären, soll das Land eine Informationskampagne erstellen.

 

Zusätzlich soll ein Katalog an Mindestanforderungen erarbeitet werden, welche Prüferinnen und Prüfer zum Sachkundenachweis erfüllen müssen. Bei der Erarbeitung sollen die Berliner Veterinärämter miteinbezogen werden.