Archive

Antrag 33/II/2024 Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsräumungen und zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen in Berlin

23.10.2024

Die steigenden Mieten und der zunehmende Wohnungsmangel in Berlin haben in den letzten Jahren zu einem erheblichen Anstieg der Zwangsräumungen geführt. Besonders stark betroffen sind Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen sowie Personen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen befinden. Das Recht auf Wohnen, das durch internationale Abkommen wie den ICESCR und die SDGs der Vereinten Nationen bekräftigt wird, muss in Berlin konsequent geschützt werden. Die Vorgaben seitens der UN, dass Politik so ausgerichtet werden muss, dass es nicht zu Zwangsräumungen kommt, werden in Berlin aktuell nicht berücksichtigt.

 

Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen:

 

  1. Zwangsräumungen, bei denen vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende, Kinder, Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen involviert sind, werden ausgesetzt, bis eine adäquate Unterbringung sichergestellt ist. Es werden gezielt Ressourcen bereitgestellt, um diesen Personengruppen rechtzeitig Schutz zu bieten. Die Mitnahme von Haustieren muss möglich sein.
  2. Vor der Einleitung einer Zwangsräumung wird ein verbindliches Mediationsverfahren durchgeführt. Die Mediation muss durch die zuständigen Gerichte vorgeschrieben und von unabhängigen, qualifizierten Mediator*innen begleitet werden.
  3. Eine Winterschonfrist wird nach dem französischem Model eingeführt, wodurch Zwangsräumungen zwischen November bis März generell verhindert werden. Es wird sichergestellt, dass niemand während der kalten Jahreszeit aufgrund einer Zwangsräumung obdachlos wird. Das gilt insbesondere für Alleinerziehende, einkommensschwache Familien, Senior*innen, Personen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, sowie Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
  4. Nach einer Zwangsräumung werden Mieterhöhungen für die nachfolgenden Mieter*innen verboten, um zu verhindern, dass Vermieter*innen durch Zwangsräumungen von steigenden Mieten profitieren.
  5. Der allgemeine Kündigungsschutzes für Mieter*innen in Berlin wird ausgeweitet. Bestehende Gesetze werden verschärft und deren Einhaltung strenger kontrolliert.
  6. In allen Berliner Bezirken wird ein zentrales, digitales Fachverfahren eingeführt, um Räumungsklagen und drohende Zwangsräumungen systematisch zu erfassen und die Sozialbehörden in Echtzeit zu informieren.
  7. Ein Frühwarnsystem wird erarbeitet, um Mieter*innen bereits bei den ersten Anzeichen von Mietrückständen zu unterstützen. Vermieter*innen werden verpflichtet, ihre Mieter*innen über mögliche Hilfsstrukturen wie z.B. der sozialen Wohnhilfe zu informieren und durch das Anbieten der Informationsübertragung bei Unterzeichnung einer Datenschutzentbindung zu unterstützen.

 

Antrag 22/II/2024 Antrag zu Pop-Up Heizungen in Berlin

23.10.2024

Wir fordern, die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Haushalten, die sich an ein geplantes Fernwärmenetz anschließen wollen, das jedoch erst in der Zukunft zur Verfügung steht, temporäre Heizungen — auch „Pop-Up-Heizungen“ genannt — zur Verfügung gestellt werden.

Antrag 288/I/2024 Seniorenservicebüro in den Bezirken schaffen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Regierungs-, und Abgeordnetenhausmitglieder sollen sich dafür einsetzen, dass Seniorenservicebüros an zentralen Orten in den Bezirken geschaffen werden. Diese Seniorenservicestellen sollen Menschen zum Beispiel zu Themen wie Renteneintritt, finanzielle Alterssicherung, Pflegemöglichkeiten oder Beteiligung nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz und Mitwirkungsmöglichkeiten im Ehrenamt beraten. Darüber hinaus soll es möglich sein, in diesen Servicebüros Antragsformulare zu erhalten und vor Ort ausfüllen zu können.

Antrag 122/I/2023 Für Rechtsstaatlichkeit in der Einstellungspraxis im Schuldienst

27.04.2023

§ 2 des sog. Berliner Neutralitätsgesetzes ist in der Praxis ein pauschales Kopftuchverbot und damit, wie vom Bundesverfassungsgericht bereits 2015 entschieden, verfassungswidrig.

 

Das Bundesverfassungsgericht stellte 2015 klar, dass eine konkrete Gefährdung des Schulfriedens vorliegen muss. Bis heute gibt es keine wissenschaftlich fundierten Belege dafür, dass Lehrerinnen und Pädagoginnen mit Kopftuch an Berliner Schulen den Schulfrieden gefährden.

 

Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, rechtsstaatliche Prinzipien durchzusetzen und eine Reformierung des § 2 des Gesetzes in die Wege zu leiten, damit eine verfassungskonforme und diskriminierungsfreie Einstellungspraxis gewährleistet werden kann und auf diese Weise dem strukturellen Rassismus und der strukturellen Benachteiligung von Kopftuch-tragenden Frauen entgegenwirkt wird.