9.10.2025
Der Senat und die Regierungsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, zum dauerhaften Erhalt und zur Verstetigung des Deutschlandtickets den Entwurf für einen Staatsvertrag zwischen dem Bund und allen 16 Bundesländern zu erstellen und die Verhandlungen mit dem Bund und den übrigen 15 Bundesländern darüber umgehend einzuleiten.
Preiserhöhungen sollen bis 2029 ausgeschlossen werden und danach maximal in Höhe der Inflationsrate erfolgen. Wir streben perspektivisch eine weitere Vergünstigung an.
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9.10.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Fraktionen in den Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert, ein berlinweites Programm zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrenden an Straßenbahngleisen zu entwickeln und umzusetzen. Dieses Programm soll nicht nur die systematische Umrüstung der Tramgleise auf fahrradsichere Systeme beinhalten, sondern auch eine baulich gesicherte Radverkehrsführung entlang von Tramtrassen, die konsequente Bekämpfung von Falschparken sowie ein begleitendes Monitoring.
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9.10.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin werden beauftragt, sich nachdrücklich bei den zuständigen Stellen – inklusive der zuständigen Stellen des Bundes, der Deutschen Bahn sowie des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) – mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass der Halt des Flughafenexpress (FEX) am Bahnhof Gesundbrunnen über Dezember 2025 hinaus erhalten bleibt. Dabei wird angeregt, die Möglichkeit zu prüfen, den Halt zumindest in einem 40-Minuten-Takt (also mit jedem zweiten Zug) anzubieten, um die Verknüpfung zwischen dem Norden Berlins, und dem Flughafen BER zu sichern.
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9.10.2025
Die SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) (wenn möglich in den aktuell laufenden Änderungsberatungen) sowie die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so angepasst werden, dass die Feststellung von Abschlepptatbeständen künftig auch auf Grundlage von Fotos oder Videos erfolgen kann, die elektronisch durch Bürger:innen, Parkraumbewirtschafter oder andere Dritte an die zuständigen Behörden übermittelt werden.
Die hoheitliche Entscheidung über die Anordnung des Abschleppens verbleibt dabei ausschließlich bei den Behörden. Die Durchführung des Abschleppvorgangs erfolgt weiterhin durch beauftragte Abschleppunternehmen.
Dazu wird ein neuer Paragraph im ASOG Berlin eingeführt werden, der ausdrücklich klarstellt, dass digitale Beweismittel (Fotos, Videos, elektronische Dokumentationen) als Grundlage für die Anordnung von Abschleppmaßnahmen anerkannt werden können, sofern sie die Situation zweifelsfrei dokumentieren und den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Des Weiteren sollen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften so überarbeitet werden, dass die durchführenden Abschleppunternehmen den neuen Standort des umgesetzten Fahrzeugs digital an die Behörden übermitteln. Bisher mussten meist behördliche Arbeitskräfte bis zum Ende des Umsetzvorgangs vor Ort verbleiben um den neuen Standort aufzunehmen.
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Verbraucher*innen auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern wirksam vor überzogenen Forderungen zu schützen. Konkret soll geregelt werden:
- Transparenzpflicht: Betreiber privater Parkflächen werden verpflichtet, die wesentlichen Nutzungsbedingungen (zulässige Höchstparkdauer, Parkschein- oder Parkscheibenpflicht, Höhe der Vertragsstrafe etc.) klar, gut sichtbar und leicht verständlich an jeder Einfahrt anzubringen. Die Hinweisschilder müssen so angebracht sein, dass sie beim Einfahren durch die Frontscheibe eines PKW unmittelbar erkennbar und gut lesbar sind. Kleingedruckte oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
- Deckelung von Vertragsstrafen: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen bei Kurzzeitparken werden gesetzlich auf maximal 30 Euro begrenzt. Höhere Forderungen sind unzulässig.
- Begrenzung von Zusatzgebühren: Für Mahnungen dürfen höchstens 3 Euro berechnet werden. Pauschale „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliche Aufschläge neben der eigentlichen Vertragsstrafe sind unzulässig. Inkasso- oder Anwaltskosten sind bei standardisierten Massenverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
- Schlichtungs- und Beschwerdestelle: Es wird eine bundesweite, unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbetreiber*innen eingerichtet. Verbraucher*innen können dort kostenlos Widerspruch gegen Forderungen einlegen. Betreiber*innen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der Bürger*innen unseriöse Praktiken von Parkplatzbetreiber*innen melden können. Häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Betreiber*innen, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig werden und Sanktionen verhängen.
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