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Antrag 142/II/2025 Das Berliner Stadtgrün als Erholungsraum schützen - Einzelfalllösungen und flexiblere Standards bei der Teltowkanalroute stärken und durchsetzen

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats werden dazu aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz dafür einzusetzen, dass die Planungen und die Realisierung von Radschnellverbindungen in Berlin mit Priorität wieder aufgenommen werden und für die Radschnellverbindung (RSV) 6, die sog. Teltowkanalroute, dahingehend angepasst werden, dass der südliche Startpunkt der RSV von der Birkbuschstraße ausgeht. Der westliche Uferweg am Teltowkanal soll bis zur Wismarer Straße statt als RSV als Zubringerstrecke klassifiziert und ausgebaut werden. Ferner ist das Radvorrang- und Ergänzungsnetz in Richtung Lankwitz, Lichterfelde Ost und Lichterfelde West als weitere Zubringerstrecken zu planen und zu realisieren.

 

In Ergänzung dazu, und insbesondere im Falle der Nicht-Klassifizierung der Uferwege am Teltowkanal als Zubringerstrecke, sollen die entsprechenden Gesetze, Vorschriften, Regelwerke etc. zu Radschnellverbindungen in folgenden Punkten geändert bzw. ergänzt werden:

 

  • Die Führung von Radschnellverbindungen durch Erholungsgebiete und das Berliner Stadtgrün soll eine Ausnahme bilden und eine Führung auf bestehenden Straßen bevorzugt werden. Streckenabschnitte durch Grünanlagen und sonstige grüne Erholungsgebiete sind von Standards zu Mindestbreiten, Ausstattung und getrennter Fußverkehrsführung auszunehmen. Priorität an diesen Stellen soll der Erhalt des Baumbestands und die Sicherheit aller Wegnutzenden sein, das zügige Vorankommen des Radverkehrs hat hierbei hintenanzustehen.
  • Die Darstellung dieser Wegeführung als Ausnahme soll den eigentlichen Charakter von Radschnellverbindungen nicht mindern.
  • Einzelfalllösungen sollen bei Streckenabschnitten durch Grünanlagen und sonstige grüne Erholungsgebiete die Regel sein.
  • Möglichkeit von „shared spaces“, abwechselnden Vorrangregelungen zwischen Fuß- und Radverkehr und baulichen Tempobeschränkungen in Grünanlagen und Erholungsgebieten sollen ausdrücklich erlaubt und im Einzelfall geprüft werden.
  • Rampenneigung von bis zu 6% an Über- und Unterführungen an Örtlichkeiten mit hohem Baumbestand ermöglichen
  • Vorrangiger Einsatz von wasserdurchlässigen Deckschichten als Fahrbahnuntergrund in Grünanlagen als Beitrag für Fahrkomfort, Barrierefreiheit und Versickerung

Antrag 143/II/2025 Gute Luft, schlechte Luft? Einen Rückfall zu Tempo 50 verhindern!

9.10.2025

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und Senats werden aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klima- und Umweltschutz dafür einzusetzen, dass die zur Aufhebung stehenden Tempo 30-Abschnitte auf Berlins Hauptstraßen beibehalten werden. Im Falle von Klagen hat die Senatsverwaltung vielmehr die Aufgabe, sachgemäß die Argumentation und Beweise zu erbringen, dass die Einführung von Tempo 30 erst zu den Luftqualitätsverbesserungen geführt hat und dass eine Aufhebung dieser Maßnahme nicht wieder schlechtere Werte zur Folge hätte.

 

Davon unabhängig muss sachgerecht geprüft werden, ob andere Indikatoren wie etwa die Nähe von Schulen oder Altersheimen, Lärmschutzgründe oder die Stärkung der Verkehrssicherheit für eine weitere Beibehaltung von Tempo 30 sprechen und diese Prüfungen offengelegt werden.

Antrag 145/II/2025 Wiedereinführung des „berlinpass“

9.10.2025

Die Mitglieder der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der „berlinpass“ für Leistungsempfänger:innen dauerhaft wieder eingeführt wird und der jetzige Zustand damit  ein Ende findet.

Antrag 146/II/2025 BVG Fahrtkameras einführen, Passagiersicherheit und Zuverlässigkeit sicherstellen

9.10.2025

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die nicht schienengebundenen Fahrzeuge und die Tram-Züge der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) mit Kameras zur Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens vor dem Fahrzeug in analoger Form zu sogenannten Dash-Cams ausgerüstet werden.

 

Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

 

  • Prüfung der marktverfügbaren technischen Optionen,
  • Eröffnung der Möglichkeit der Bild- und Videoaufzeichnung sowie der temporären Speicherung hinsichtlich des Straßenverkehrs (Dash-cam),
  • Prüfung der Verbaumöglichkeiten in Bussen, Tram-Zügen und anderen Fahrzeugen der BVG, vor und hinter den Fahrzeugen
  • Entwicklung DSGVO-konformer Vorgaben zum Einsatz und der DSGVO-konformen Speicherung,
  • Schaffung von etwaigen Speicherkapazitäten im Geltungsbereich der DSGVO (vorzugsweise deutsche/ europäische Lösung),
  • Regelung der Speicherung von relevanten Daten für 48 oder 72 Stunden und auf Antrag von Behörden die Möglichkeit zur Verlängerung entlang der behördlichen Regelungen,
  • Schaffung einer unkomplizierten Schnittstelle zur Polizei oder der Bußgeldstelle zur Verfolgung von relevanten Vorfällen,
  • Stärkung und Ausbau von Busspuren mit einer entsprechenden Erhöhung der Bußgelder bei Behinderungen der Busspuren,
  • alternativ soll das Land Berlin prüfen, ob eine stationäre Kameraüberwachung für Busspuren möglich ist,
  • Prüfung einer zukünftigen Verpflichtung eine solche Möglichkeit im Rahmen von Ausschreibungen als obligatorisches Kriterium einzubeziehen,
  • das Vorhaben ist der Öffentlichkeit umfassend zu kommunizieren.

 

Antrag 147/II/2025 Einmal in Ruhe nach Hause fahren - Für FINTA-Abteile im Berliner ÖPNV!

9.10.2025

FINTAs sind besonders auf den ÖPNV angewiesen, fühlen sich aber oft unsicher – dieses Gefühl ist nicht unbegründet, viel zu oft wird auch in Berlin der ÖPNV zum Ort, an dem sexualisierte Gewalt stattfindet. Von übergriffigen Blicken, Belästigung, bis zu physischer und psychischer Gewalt: leider kann fast jede FINTA eine Geschichte über Übergriffigkeit im ÖPNV erzählen. Trotzdem sind FINTAs, aufgrund von mehr Care Arbeit und damit verbundenen Wegen, eher auf den ÖPNV abgewiesen, um sich in der Stadt zu bewegen. Zudem besitzen cis Männer häufiger PKWs. Darüber hinaus schränkt die bestehende Unsicherheit auch nächtliche Aktivitäten von FINTAs stärker ein. Insbesondere nachts steigt das Gefühl von Unsicherheit im ÖPNV. Statt ÖPNV greifen viele aus Sorge auf Alternativen wie Uber zurück, was jedoch mit erheblichen Kosten verbunden ist und wiederum dazu führt, dass manche ganz auf nächtliche Aktivitäten verzichten müssen. Es ist keine unangenehme Kleinigkeit, wenn sich mehr als die Hälfte der Bevölkerung im ÖPNV regelmäßig unwohl fühlt, sondern eine Krise, die vielschichtiger Lösungsansätze in vielen Bereichen bedarf, da sexuelle Gewalt ein gesamtgesellschaftliches Problem ist. Durch die krisenhafte Situation im ÖPNV besteht dringend kurz- bis mittelfristiger Handlungsbedarf, um ein Basislevel an Sicherheit für FINTAS zu gewährleisten.

 

Es braucht daher dringend Schutzräume für FINTA-Personen im ÖPNV, damit alle sicherer und jederzeit unterwegs sein können. Auf den Bahnsteigen sollen klar gekennzeichnete FINTA-Wartebereiche entstehen, und in den Fahrzeugen eigene FINTA-Abteile, die ausschließlich von FINTA-Personen betreten werden dürfen. Sie sind räumlich von den anderen Abteilen abzutrennen und als FINTA-Abteile zu kennzeichnen.

 

Eine Petition fordert diese gesonderten Bereiche im Berliner ÖPNV und hat bereits über 24.000 Unterschriften für diesen Zweck gesammelt.

 

Solche Schutzräume sind keine utopische Idee. In Parkhäusern und auf Parkplätzen gehören Frauenparkplätze bereits zur Normalität. In Städten wie Tokio oder Mexiko-Stadt sind geschlechterexklusive Waggons seit Jahren fester und respektierter Bestandteil des Nahverkehrs. Auch hier in Berlin können sie ein wirksames Mittel sein, um Übergriffe zu reduzieren, Sicherheit zu erhöhen und Betroffenen mehr

Bewegungsfreiheit ohne Angst zu ermöglichen.

 

Wir fordern daher:

 

  • räumlich abgetrennte und gekennzeichnete FINTA Wartebereiche auf den Bahnsteigen in Berlin
  • räumlich abgetrennte und gekennzeichnete Abteile für FINTA und queer-gelesene Personen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln in Berlin
  • Diese Abteile sollen möglichst vorne in der Nähe der Kabine der Fahrer*innen verortet sein
  • Fahrer*innen und Mitarbeiter*innen sollen sensibilisiert werden, dass die Geschlechtsidentität von Personen nicht sichtbar ist
  • ein umfassendes Konzept der Berliner Verkehrsbetriebe sowie der S-Bahn Berlin zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt