22.09.2019
Die Sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus sowie in den Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen werden aufgefordert sich dafür einzusetzen:
- dass ein landeseigenes Unternehmen beauftragt wird, die Gebäudereinigung in Schulen, spätestens beginnend im Schuljahr 2022/23 von Fremd- auf Eigenreinigung umzustellen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Doppelhaushalt einzustellen. Die Landesebene unterstützt und befähigt die Bezirksämter dementsprechend.
Die Reinigungsleistung ist durch Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst nach Maßgabe der DIN Norm 77 400 zu ermöglichen. Die Reinigungskräfte sollen grundsätzlich einzelnen Schulen zugeordnet werden. In begründeten Fällen können sie ausnahmsweise vorübergehend an anderen Schulen eingesetzt werden.
Die Leistungskennzeichen (qm/h) sollen regelmäßig auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft werden. Das landeseigene Unternehmen gewährleistet bei der Personalplanung mindestens eine jährliche und antragsfreie Grundreinigung an den Schulen sowie zusätzliche Reinigungsleistungen bei Baumaßnahmen.
Maßgebend ist, dass die Gebäudereinigung spätestens bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 im Umfang von mindestens 25 v. H. und in jedem folgenden Schuljahr jeweils im Umfang von mindestens weiteren 25 v. H. der Berliner Schulen von Fremd- auf Eigenleistung umgestellt ist.
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22.09.2019
Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B. innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.
Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein. Zur näheren Regelung soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften (DGB und NGG) erfolgen.
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24.02.2019
Vorbereitung für die älter werdende Gesellschaft treffen
Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels
Um eine flächendeckende Versorgung zu erreichen, wird in der Zuständigkeit der jeweiligen Bezirke mit personeller und finanzieller Unterstützung des Landes eine Planung zur Bewältigung des demographischen Wandels durchgeführt, die:
- die demographischen Entwicklungen der Altersgruppen bis 2035 erfasst und die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2035 hochrechnet,
- die bereits vorhandenen infrastrukturellen Einrichtungen, wie stationäre und ambulante Pflege, betreutes Wohnen, altersgerechte Wohnungen, Nachbarschafts-, Kiezeinrichtungen und Mehrgenerationenhäuser sowie öffentliche und private Initiativen erfasst,
- den notwendigen Personalbedarf der Pflege ambulant, stationär und beratend errechnet.
Diese Erhebungen münden in die Erstellung einer regionalisierten Planung, die Prozesse und Maßnahmen festschreibt, um die Veränderungen in der Altersstruktur der Gesellschaft sozial verträglich und angemessen zu begleiten und eine gute und menschenwürdige Versorgung alter und kranker, insbesondere auch dementiell erkrankter Menschen trotz zunehmendem Pflegenotstand zu sichern.
Die Planung muss regelmäßig, mindestens alle 5 Jahre, fortgeschrieben werden.
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24.02.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats sowie des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an allen bezirklichen Volkshochschulen Interessenvertretungen für Dozent*innen (wieder) eingerichtet werden.
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24.02.2019
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich im Rahmen der anstehenden Haushaltsberatungen für eine Verbesserung der Schulreinigung einzusetzen. Insbesondere soll durch eine tägliche Zwischenreinigung der Sanitärbereiche an Ganztagsschulen die hygienische Situation verbessert werden. Ohne zweckgebundene Mehrzuweisung ist den meisten Bezirken eine Ausweitung der beauftragten Reinigungsleistungen nicht möglich.
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