1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der Bezirksämter und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen werden dazu aufgefordert, migrantische Gewerbe in Berlin zu unterstützen und sie vor Angriffen zu schützen. Dabei muss ein dialogorientierter Ansatz verfolgt werden, der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Wahrung des respektvollen Umgangs mit den Gewerbetreibenden sicherstellt, indem er:
- bei Gewerbekontrollen, konsequent das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Schikaneverbot beachtet, so dass die Ausübung des Gewerbes nicht unverhältnismäßig erschwert und der Geschäftsbetrieb nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird;
- im Fall der Amtshilfe durch die Polizei bei Gewerbekontrollen sicherstellt, 1) dass die Kund*innen des jeweiligen Gewerbes nur dann kontrolliert und durchsucht werden, wenn es einen konkreten Anlass gibt und notwendig ist, 2) die Anzahl von teilnehmenden Polizeikräften weitestmöglich begrenzt sowie unverhältnismäßige Schwerbewaffnung ausgeschlossen wird, 3) Kund*innen nicht festgehalten und ohne konkreten Anlass kontrolliert werden und 4) der Geschäftsbetrieb durch das Polizeiaufgebot nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird;
- davon absieht, Pressevertreter*innen zu Gewerbekontrollen einzuladen;
- Materialien ausarbeitet und aktiv verteilt, die lokale Gewerbetreibende mehrsprachig in den Bezirken über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung aufklärt und mehrsprachig kompetente Ansprechpartner*innen benennt;
- Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darin schult, wie Diskriminierung und Racial Profiling im Rahmen der Ausführung behördlicher Aufgaben verhindert werden können;
- „Clan-Kriminalität“ als Konzept des Racial Profiling ersatzlos ablehnt;
- Die statistische Erfassung der “Clan-Kriminalität” in der jetzigen Form aufgibt und Straftaten grundlegend unter Berücksichtigung polizeilich notwendiger Kriterien erfasst
- Gewerbe vor rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Angriffen schützt;
Das Ziel ist, dass die migrantischen Gewerbetreibenden und ihre Kund*innen genauso behandelt werden wie alle anderen Berliner Gewerbe und dadurch zu einem gleichberechtigten Teilhabe und diskriminierungsfreien Klima beigetragen wird.
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1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah geprüft wird, welche der rund 6500 Berliner Bushaltestellen sich durch Umbau komplett barrierefrei herrichten lassen und dann ein konkreter Zeit-/Maßnahmenkatalog erstellt wird.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit bei der Nutzung des ÖPNV für die Berlinerinnen und Berliner mit Mobilitätsbeeinträchtigungen entsprechend dem Berliner Nahverkehrsplan 2019-2023 darf nicht weiter aufgeschoben werden.
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29.09.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, ein Konzept zur bedarfsgerechten wohnortnahen ärztlichen Versorgung in Berlin zu erarbeiten. Dies darf nicht auf Bezirksebene als Steuerungsform enden, sondern muss die einzelnen Stadtgebiete als Steuerungsgröße anwenden. Das Konzept sollte außerdem Anreizmöglichkeiten für Ärzt*innen entwickeln, damit sich diese in weniger versorgten Gebieten niederlassen.
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29.09.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, die Entwicklung einer zentralen Onlineplatzvergabe, analog zur zentralen Studienplatzvergabe, für die Kinder-Tagesbetreuung voranzutreiben. Dies muss diskriminierungsfrei geschehen – daher sollten anonymisierte Bewerbungen genutzt werden. Gleichzeitig müssen andere Möglichkeiten der Bewerbung (per Mail, per Post, persönliches Erscheinen mit Kuchen und anderen Bestechungsversuchen), unterbunden werden.
In der zentralen Betreuungsplatzvergabe geben die Einrichtungen neben einer Darstellung ihres inhaltlichen Konzepts alle offenen Plätze bekannt und vergeben für jeden Platz Kriterien nach denen der Platz vergeben werden soll (z.B. Alter des Kindes, Wohnortnähe zur Kita). Eltern können alle zu belegende Plätze einsehen und sich auf eine begrenzte, im Einführungsprojekt zu definierende, Anzahl an Betreuungsplätzen für ihr Kind mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs bewerben. Außerdem haben die Eltern in dem Portal die Möglichkeit, den Bearbeitungsstand ihrer Bewerbungen zu verfolgen oder die Prioritäten ihrer ausgewählten Einrichtungen zu verändern bzw. Einrichtungen zu ergänzen.
Das System prüft die Angaben innerhalb der Bewerbungen und der angebotenen Plätze und teilt die Matches beiden Seiten mit. Im Anschluss nehmen die Parteien Kontakt zu einander auf und prüfen in einem persönlichen Gespräch ob beide Seiten einen Betreuungsvertrag miteinander abschließen wollen. Sollte dies der Fall sein, dann wird sowohl der offene Platz als auch die Bewerbung des Kindes aus dem System gelöscht. Eltern, die sich auf den nun vergebenen Platz beworben haben, erhalten den Hinweis, dass sie eine weitere Einrichtung in ihre Bewerbungsliste aufnehmen können.
Welche Kriterien für den Katalog herangezogen werden sollen, ist innerhalb des Einführungsprojektes mit Vertreter*innen aller Beteiligter zu erarbeiten.
Die staatlichen Zuschüsse für private Betreuungseinrichtungen sollten an die Nutzung der Platzvergabe gekoppelt werden.
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23.09.2019
Fünf-Punkte-Plan gegen Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin, des Berliner Senats und der Bezirksämter werden aufgefordert, sich für eine Reform des Zweckentfremdungsrechts sowie für eine effektivere Umsetzung der einschlägigen Vorschriften einzusetzen. Dabei sollen die folgenden fünf Reformziele handlungsleitend sein:
1. Es wird im Gesetz klargestellt, dass auch die nur sporadische Eigennutzung einer Wohnung nicht als Wohnnutzung, sondern als Zweckentfremdung gilt und nur in Ausnahmefällen (z.B. aus beruflichen Gründen) genehmigt werden kann.
2. Bei der Aufstellung des neuen Landeshaushalts 2020/2021 werden den Bezirken ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt, um mehr Stellen für die Bekämpfung von Wohnraumzweckentfremdung zu schaffen und um selbst kostenintensive Verfahren, die z.B. eine Zwangsverwaltung eines hartnäckig leerstehenden Gebäudes betreffen, durchführen zu können.
3. In den meisten Bezirksämtern werden die Kompetenzen für baupolizeiliche und die ordnungsrechtliche Prüfung von Zweckentfremdungsfällen entweder zusammengelegt oder zumindest koordiniert. Nach außen muss eine einheitliche Anlaufstelle eingerichtet werden, an die die Bürgerinnen und Bürger Hinweise auf Zweckentfremdung von Wohnraum melden können.
4. Der bereits jetzt im Gesetz verankerte Anspruch der öffentlichen Hand gegenüber Plattformen wie Airbnb & Co auf Herausgabe von Informationen über Kurzzeitvermietungsgeschäfte mit Wohnraum wird gestärkt. Dafür muss insbesondere gesetzlich klargestellt werden, dass die Bezirksämter die genannten Informationen auch von den in Deutschland tätigen Tochtergesellschaften der Plattformen unbürokratisch herausverlangen und diesen Auskunftsanspruch mit Verwaltungszwang durchsetzen können.
5.Das Zweckentfremdungsrecht wird so angepasst, dass die pauschale Genehmigungsfreistellung für soziale Träger nach § 3 Abs. 1 Zweckentfremdungsverbotsverordnung gestrichen und wieder im Einzelfall geprüft wird, ob Wohnraum für einen förderwürdigen sozialen Zweck verwendet wird. Hiermit soll die Behörde Missbrauch besser kontrollieren und bei Umnutzungen, die nicht dem sozialen Zweck entsprechen, einschreiten können.
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