Archive

Antrag 61/II/2022 Zukunftskieze – datenbasiertes kommunales Bildungsmanagement vor Ort für ein lernendes und zukunftsfähiges Berlin

9.10.2022

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die sozialdemokratischen Mitglieder der Berliner Bezirke und Senatsverwaltungen auf, folgende Punkte umzusetzen:

1. Aufbau eines Berliner Bildungsmonitorings

Das Bildungsmonitoring soll sich aus den bekannten Leistungsstudien sowie einem kommunalen und lokalen Bildungsmonitoring (Leistungsdaten der formalen, nonformalen und informellen Bildung, SchülerInnen, Lehrkräftezahlen, Schulentwicklungspläne, Anzahl an AbsolventInnen, Umfragen, Bevölkerungsstruktur etc.) zusammensetzen, um zeitnah datenbasiert steuern zu können. Das Berliner Bildungsmonitoring dient als geeignetes Instrument, um lokale Bildungsprozesse zu überblicken und zu planen, Bildungsakteure zu unterstützen und Bildungslandschaften zu gestalten. 

2. Aufbau eines Berliner Bildungsmanagements

Das Berliner Bildungsmanagement soll an den Kiezen und Menschen orientiert sein, lokale und vernetzte Bildungsstrukturen aufbauen und alle Menschen im gesamten Lebensverlauf in den Blick nehmen. Hierzu arbeiten die Verwaltungen inhaltlich, organisatorisch und finanztechnisch transparent bezirks- und senatsübergreifend auf Grundlage des Berliner Bildungsmonitorings mit den Bildungsakteuren in den Kiezen und Schulen zusammen, um die diversen, oft parallel laufenden, Maßnahmen (Soziale Stadt, Bildungsverbünde, Quartiersmanagement, Einzelmaßnahmen der Träger, Förderprogramme etc.) in Abstimmung zu bringen. Hierzu ist eine Bildungsmanagerin oder ein Bildungsmanager in einem lokalen Bildungsbüro zu etablieren. Zusätzlich müssen im Rahmen der Ausgestaltung des Bildungsmanagements Herausforderungen der praktischen Umsetzung mitgedacht und ausgestaltet werden. Dazu gehören Strukturen, die beispielsweise Mustermietverträge für Raumanmietungen, Raumbuchungssysteme und Schlüsselorganisation betreffen.

3. Aufbau einer inklusiven Bildungsberatung

Die inklusive Bildungsberatung muss es allen Menschen im Kiez, in jedem Alter, mit und ohne Beeinträchtigungen, mit und ohne Migrations- und Fluchterfahrungen vor Ort ermöglichen, kieznah von der Familienplanung bis ins hohe Alter Bildungsangebote zu erkennen und wahrzunehmen sowie demokratische und gesellschaftliche Teilhabe wahrzunehmen.

4. Bildungsübergänge als Brücken und nicht als Brüche gestalten

Neben der Schule als zentraler Ort der formalen Bildung sind alle Menschen eines Kiezes darin zu unterstützen, Bildungsübergänge innerhalb oder zwischen der formalen, nonformalen oder informellen Bildung zu kennen und wahrnehmen zu können. Von Geburt an und bis ins hohe Alter müssen die Menschen erreicht und unterstützt werden. Das vernetzte Bildungsmanagement im Kiez muss daher inklusive Angebote schaffen, Lernwege und Übergänge ermöglichen sowie analoge und digitale Unterstützungen anbieten.

Antrag 154/II/2022 Disability Mainstreaming und Disability Budgeting

9.10.2022

Realisierung in der und durch Bundespolitik sowie die Berliner Landes- und Bezirkspolitik vorantreiben

 

Disability Mainstreaming ist ein Konzept, das darauf abzielt, die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen in ihrer Vielfalt umfassend und in allen Politikbereichen mitzudenken. Die Teilhabe aller Menschen in ihrer Vielfalt in allen Bereichen zu ermöglichen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Infolgedessen ist sie mit den entsprechenden notwendigen und auskömmlichen finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen (Disability Budgeting) im Bundeshaushalt als auch den Länder- und Kommunalhaushalten zu beschließen.

 

Von unseren sozialdemokratischen Amtsträger*innen auf Landes- und Bezirksebene, von unseren Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen fordern wir:

 

  • eine entsprechend deutliche umfangreiche und nachweisliche Unterlegung der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen im Berliner Landeshaushalt als auch in den bezirklichen Haushalten,
  • bei der Haushaltsplanung zur Unterlegung von finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcen auch die Rolle des Landes/der Bezirke als öffentliche Auftraggeber und als Zuwendungsgeber mit einzubeziehen.

 

Vergleichbares fordern wir von unseren Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundesebene und im Deutschen Bundestag.

 

Zwar liegen mit den Konzepten zu Gender Mainstreaming/Gender Budgeting konzeptionelle Vorlagen und erfahrungsbasierte Praxisanleitungen vor. Unstrittig ist, dass diese Konzepte in allen Politikfeldern sowohl im Hinblick auf Gesetzesverfahren als auch Projektentwicklungen und entsprechender Mittelvergabe von der Planungsphase bis zur Implementierung, Überwachung und Auswertung noch verbessert werden können.

 

Damit das Konzept Disability Mainstreaming /Disability Budgeting gut implementiert wird, fordern wir

  • anwendungsorientierte Forschungsaufträge zur systematischen Implementierung und Umsetzung,
  • die Stärkung des Ansatzes des „Universal Design“ bzw. des „Design for all“ von Anfang bei öffentlichen Einrichtungen, Dienstleistungen und Aufträgen.

 

Die Einbeziehung von Selbstvertreter*innen in ihrer Vielfalt und ihren vielfältigen Kommunikationserfordernissen ist gemäß der Devise „Nichts über uns ohne uns“ für uns Sozialdemokrat*innen dabei selbstverständlich.

Antrag 24/I/2022 Tarifverträge im öffentlichen Dienst zusammenführen und sozial gerecht gestalten

17.05.2022

Im öffentlichen Dienst von Bund, Ländern und Kommunen gibt es unterschiedliche Tarifverträge. Die Tarifbeschäftigten der Länder sind im „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder“ (TV-L) und in Hessen im TV-H geregelt. Für die Tarifbeschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen gilt der TVöD „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“.

 

Das Nebeneinander unterschiedlicher (Flächen-)Tarifverträge für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führt zu Ungerechtigkeiten und unnötigen Konkurrenzsituationen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß und vor dem Hintergrund des erheblichen Fachkräftebedarfs auch im öffentlichen Dienst nicht mehr zielführend.

 

Wir fordern daher, dass durch einen Flächentarifvertrag die Tarifstruktur und die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst schnellstens vereinheitlicht und verbessert werden. Länder, Kommunen und Bund müssen gute und attraktive Arbeitgeber sein, die durch eine einheitliche Tarifstruktur und sehr gute Arbeitsbedingungen, den Wettbewerb um die Beschäftigten auch in der Zukunft erfolgreich bestreiten können.

 

Wir fordern, dass sich Sozialdemokraten*innen, die politische Verantwortung im Bund, den Ländern und den Kommunen tragen, dafür einsetzen, dass diese Forderungen auf der Arbeitgeberseite umgesetzt werden.

Antrag 39/I/2022 Planen und Bauen für eine inklusive (Stadt-)Gesellschaft

17.05.2022

Für sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene muss gelten: Eine vollumfängliche Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist unverzichtbarer integraler Bestandteil jeder Offensive für ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten sowie für eine inklusive Stadt- und Quartiersentwicklung. Nur barrierefreier Wohnungsbau verdient den Namen „sozialer Wohnungsbau“.

 

Auch Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und altersbedingten Beeinträchtigungen wollen selbstbestimmt und mit Assistenz oder Unterstützung überall leben – auch sie wollen Wahlmöglichkeiten in den Metropolregionen, in den Mittelstädten ebenso wie auf dem Land. Es gilt daher nicht besondere sondern inklusive Wohnformen zu schaffen. Dies ist nur mit der konsequenten Umsetzung einer umfassenden Barrierefreiheit möglich.

 

Bundesweit fehlen nach Aussagen diverser Studien, zuletzt vorgetragen auf dem „13. Wohnungsbau-Tag 2022“, ca. 3 Millionen barrierefreie und barrierearme Wohnungen. Allein in Berlin fehlen laut „Wohnraumbedarfsbericht 2019“ bis 2025 mindestens 116.000 barrierefreie Wohnungen. Im Wohnungsbestand fehlt es also schon jetzt und überall an bezahlbaren und barrierefreien sowie uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen.

 

Wir wollen eine inklusive, diskriminierungsfreie und offene Gesellschaft sein. Um dieses tatsächlich zu werden, müssen Wohnungswirtschaft, Politik und Gesellschaft „lernen“, dass kostenrelevant letztlich ausschließlich die zu geringe Beachtung der Barrierefreiheit ist. Barrierefreiheit von Anfang an spart kurz-, mittel- und langfristig enorme Ausgaben.

 

UN-BRK als zentrales Element der Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

 

Die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und damit die Umsetzung der Rechte der Menschen mit Beeinträchtigungen ist bisher auf allen staatlichen Ebenen kein zentrales Element von Bau-, Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik. Obwohl die UN-BRK die Bedeutung eines Bundesgesetzes mit Bindungswirkung für sämtliche staatliche Stellen hat, sind die für das Bauordnungsrecht zentralen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention u.a. zur Zugänglichkeit (Artikel 9 UN-BRK), zur Unabhängigen Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) und zum Angemessenen Lebensstandard und sozialer Schutz (Artikel 28-UN-BRK) noch nicht bestmöglich umgesetzt.

 

Barrierefreiheit ist ebenso wie der Klimaschutz ein dringendst notwendiger  Qualitätsstandard für eine moderne zukunftsorientierte Infrastruktur sowohl im öffentlichen, gemeinwohlorientiertem als auch im privaten Alt- und Neubaubestand. Klimaschutz und Barrierefreiheit liegen beide im Interesse aller Bürger*innen mit und ohne Beeinträchtigungen. Für Menschen mit Behinderungen ist eine umfassende Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen allerdings die Grundvoraussetzung für Chancengerechtigkeit und soziale und diskriminierungsfreie Teilhabe.

 

Dem eklatanten Mangel an barrierefreiem Wohnraum ist im Bund als auch in Berlin zu begegnen. Wir fordern sozialdemokratische Amts- und Mandatsträger*innen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene auf, in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich Sorge zu tragen für:

 

  • Die Musterbauordnung (MBO) selbst muss endlich sämtliche Verpflichtungen der UN-BRK ausnahmslos integrieren. Auch alle daraus folgenden Regularien müssen sich eindeutig zur ausnahmslosen Umsetzung der UN-BRK verpflichten und so die realen gesellschaftlichen Bedarfe in unserer Gesellschaft aufgreifen. Das Bauordnungsrecht auf Basis der aktuell gültigen MBO setzt die UN-BRK nicht hinreichend um.

 

  • Barrierefreiheit muss bei Bauvorschriften zum durchgängigen Qualitätsstandard werden. Die Herstellung von Barrierefreiheit als Grundsatz der Bauleitplanung muss daher im Baugesetz des Bundes verankert werden.

 

  • Generell muss der gesamte Neubau im Mehrparteienwohnungsbau barrierefrei und ein deutlicher Anteil uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein. Dafür wird in allen Bundesländern, auch in Berlin, die DIN 18040 in allen ihren Teilen zugrunde gelegt.

 

  • Leitbild für die Gestaltung der Städtebauförderung muss ein „Design for All“ sein. Die Entwicklung von inklusiven und umfassend barrierefreien Stadtquartieren ist so auszurichten, dass ein gleichberechtigtes, am Sozialraum orientiertes Zusammenleben aller Bürger*innen mit und ohne Be-Hinderungen erreicht wird. Die Städtebauförderung ist verpflichtend an Barrierefreiheit zu binden.

 

  • Förderprogramme und steuerliche Anreize für den Alt- und Neubau oder dem Büroumbau haben sowohl im Hinblick auf eine vollumfängliche Barrierefreiheit als auch dem Klimaschutz auf als gleichwertig anerkannte Effizienzstandards zu beruhen.

 

  • Die Mittel für die soziale Wohnraumförderung sind mit der Umsetzung von Barrierefreiheit ausnahmslos zu verbinden.

 

  • Die Mittel für das KfW Programm „Altersgerecht umbauen“ sind zu erhöhen, damit mehr Barrierefreiheit bei bestehenden Wohnungen erreicht wird.

 

  • Mit der verstärkten Nutzung öffentlicher Liegenschaften für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus sind inklusive Wohnangebote zu realisieren. Bei der Vergabe von Grundstücken des Bundes an die Länder und Kommunen, des Bundes, der Länder und Kommunen an Dritte für den Wohnungsbau sind anspruchsvolle Zielvorgaben für inklusive barrierefreie Wohnangebote festzulegen.

 

Der UN-BRK ist bei der anstehenden Novellierung der Bauordnung Berlin umfassend gerecht zu werden. Ebenfalls ist bei der Überarbeitung des „Stadtentwicklungsplans Wohnen 2030“ das Kriterium Barrierefreiheit bedeutend stärker als bisher zu integrieren. Eine unsachgemäße Benachteiligung von Menschen mit Be-hinderungen ist sowohl u.a. durch die angestrebte Nachverdichtung vor allem in der Innenstadt als auch aus Kosteneinsparungsgründen zu verhindern.

 

Nichts über uns ohne uns

 

Wir fordern von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern im Bundestag und in der Bundesregierung ebenso wie von unseren sozialdemokratischen Mitgliedern des Senates von Berlin und der Bezirksämter sowie von den sozialdemokratischen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen wohnungsbau- und städtebaupolitische Entscheidungen und Gesetzgebungsverfahren unter partizipativer Einbeziehung von Menschen mit Be-hinderungen und ihrer jeweiligen Selbstvertretungsorganisationen zu treffen. Die UN-BRK ist ebenso wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich Antidiskriminierungsgesetz -, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und das Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) konsequent einzuhalten.

 

Wir wollen für Berlin eine Offensive für barrierefreien und bezahlbaren Wohnraum- und Städtebau, zu der u.a. auch gehört:

 

  • Im Bündnis für Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen muss die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen sowie die Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, insbesondere der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, beteiligt werden. Gleiches gilt für zahlreiche Leistungsträger der Eingliederungshilfe – auch unter ihnen sind zahlreiche Genossenschaften -, die mehr Selbstbestimmung im Lebensbereich Wohnen anstreben und daher mit in die Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen sind.

 

  • Die bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ansässige „Arbeitsgruppe Menschen mit Behinderungen – Barrierefreies Bauen“ muss zügig wieder regelmäßig tagen. Ergebnisse sind auch direkt der politischen Spitze des Hauses zu übergeben. Gleiches gilt für die Koordinierungsstelle Barrierefreies Wohnen.

 

  • Insbesondere für einen den Rollstuhl nutzenden Menschen braucht es eine Vermittlungsstelle für barrierefreie und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen. Deren Arbeit würde durch ein zügig zu erstellendes Kataster für barrierefreie Wohnungen erleichtert.

 

  • Sachverständige für Barrierefreiheit sind gesetzlich zu verankern, damit die Einhaltung der Vorschriften zur Barrierefreiheit und die damit verbundenen Schutz- und Gewährleistungspflichten staatlicherseits auch hinreichend geprüft und sichergestellt werden. In den Senats- und Bezirksverwaltungen sind dringend Sachverständige für Barrierefreiheit einzustellen.

 

  • Es sind mieter*innenschutzrechtliche Lösungen zu finden, die für einen barrierefreien Umbau keine Zustimmung der Vermieter*in mehr erfordern und auch einen späteren Rückbau nicht mehr vorschreiben.

 

  • Es braucht auch mieter*innenschutzrechtliche Lösungen u.a. für ältere Menschen, die in Milieuschutzgebieten wohnen und in deren Häusern bisher kein Aufzug eingebaut werden darf.

Antrag 42/I/2022 Sanieren statt Abriss und Neubau

17.05.2022

In den letzten Jahren wird Wohnraum, insbesondere im urbanen Raum, stetig knapper und teurer. Diese Tendenzen ausnutzend, versuchen Investoren vermehrt ältere, jedoch noch sanierfähige oder sogar bewohnbare Gebäude, abzureißen und durch einen Neubau zusätzliche Gewinne zu realisieren. Auf diesem Weg kann es zusätzlich zu langen Zeiträumen von Leerstand kommen, teilweise um den Verfall von Immobilien zu beschleunigen und somit einen Abriss begründen zu können. Allein im ersten Halbjahr 2021 wurden in Berlin bereits über 800 Wohnhäuser abgerissen. Als Folge dessen verlieren immer mehr Menschen ihren Wohnraum und besitzen oft nicht die finanziellen Mittel, ihre bisherige Wohnsituation beizubehalten.

 

Neben den sozialen Folgen solchen Verhaltens, verursacht es zusätzlich signifikante Klimaschäden. Der Abriss als auch der Neubau von Immobilien ziehen den Ausstoß von hohen CO2 Werten nach sich. Dies begründet sich vor allem durch die Verwendung von Zement als Baustoff. Weltweit liegen die CO2 Emissionen, die durch Zement verursacht werden bei 8% und sind damit mehr als doppelt so hoch wie beispielsweise der Verbrauch des gesamten afrikanischen Kontinents. Des Weiteren ist Zement, so wie auch andere Baustoffe, kaum recyclebar, was zu einem Abfallaufkommen von 200 Millionen Tonnen Bau und Abbruchabfällen führt (50% des Gesamtvolumens).

 

Diese Emissionen können verhindert werden. Experten bestätigen, dass die Sanierung eines Gebäudes nachgewiesenermaßen wesentlich geringere CO₂-Emissionen verursacht und damit in fast jedem Fall einem Abriss und Neubau aus Klimaschutz-Perspektive vorzuziehen verursacht.

 

Wir fordern einen grundsätzlichen Stopp der Genehmigungen für den Abriss von Gebäuden. Statt einem Abriss und anschließendem Neubau muss eine klimagerechte Sanierung erfolgen. Ausnahmen sollen nur in Betracht gezogen werden, wenn Einsturzgefahr oder andere irreparable Schäden bestehen. Auch wenn nach dem Abriss kein anschließender Neubau vorgesehen ist und die Fläche anderweitig, beispielsweise als Grünfläche, genutzt wird, sollen Ausnahmen möglich sein. Abreißen und Neubauen soll auch bei höherem ökologischem Fußabdruck möglich sein, wenn dadurch mehr und soziale Wohnungen geschaffen werden und dabei langfristig der ökologische Fußabdruck pro Kopf sinkt. Wir müssen ökologische und soziale Folgen gleichermaßen berücksichtigen und dürfen sie nicht gegeneinander ausspielen. Ein Abriss darf nur nach intensiver Prüfung stattfinden, welche weitreichende Mängel bestätigt, die durch Sanierungen nicht behoben werden können und zu einer Unbewohnbarkeit der Immobilie führen würden. Dazu müssen das Baurecht und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften angepasst werden sowie gegebenenfalls Schulungen der zuständigen Verwaltungsmitarbeitenden erfolgen.

 

Es sollen neue Förderprogramme eingerichtet werden, die eine klimagerechte Sanierung im Vergleich zu Abriss und anschließendem Neubau für die*den Eigentümer*n wirtschaftlich attraktiver machen.

 

Zudem fordern wir eine regelmäßige Überprüfung aller Gebäude bezüglich ihres Sanierungsbedarf. Diese soll auch als verpflichtend angeordnet werden können. So soll verhindert werden, dass Gebäude absichtlich dem Verfall preisgegeben werden, um einen Abriss zu rechtfertigen. Die Verwaltung ist mit den für die angemessene Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Mitteln auszustatten. Werden die notwendigen Sanierungen in einem vorgegebenen Zeitraum nicht umgesetzt, werden die Gebäude in den Besitz des Landes Berlin übergehen.

 

Wir bleiben bei unserer Forderung, dass die Kosten einer Sanierung nicht auf die Mieter*innen abgewälzt werden dürfen.