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Antrag 86/II/2025 Drogenkonsum im öffentlichen Raum – Mehr Konsumräume, Sozialarbeit und Anlaufstellen

9.10.2025

Drogenkonsum im Öffentlichen Raum ist tägliche Realität in Berlin. Um Betroffenen mehr Unterstützung zu bieten und die Auswirkungen für Anwohnende besser einzudämmen, fordern wir die zuständigen Stellen auf, folgende Maßnahmen zu prüfen, fortzusetzen oder auszubauen:

 

Mehr Drogenkonsummobile für Berlin

Wir brauchen deutlich mehr Drogenkonsum-Mobile berlinweit. Langfristig sollte in jedem Bezirk mindestens eines einsetzbar sein, inklusive begleitender Sozialarbeit.

 

Ein Drogenkonsummobil ermöglicht den hygienischen Konsum von mitgebrachten Substanzen unter medizinischer Begleitung. Es wird begleitet durch Sozialarbeit bzw. Beratungsangebote. Wir haben in Tempelhof-Schöneberg gute Erfahrungen mit dem Drogenkonsum-Mobil, beispielsweise an der Apostel-Paulus-Kirche. Aufgrund der wenigen Mobile und geringer Kapazitäten wurde der Standort allerdings wieder aufgegeben.

 

Wir fordern daher zeitnah wieder ein Drogenkonsum-Mobil für Tempelhof-Schöneberg mit begleitender Sozialarbeit.

Insgesamt muss die mobile Street Work Arbeit im Bereich Drogen auskömmlich finanziert und ausgebaut werden.

 

Drogenkonsumräume ermöglichen

Neben Drogenkonsum-Mobilen braucht es auch Drogenkonsumräume in Berlin. Die Mobile haben den Vorteil, flexibel auf örtliche Veränderungen reagieren zu können. Eigentlich sind feste Orte aber mindestens genauso wichtig. Sozialarbeit und Beratung, aber auch ein zu Ruhe kommen der Suchterkrankten, was ihnen solche Angebote überhaupt erst möglich machen könnte, lassen sich am besten mit festem Standort und geeigneten Räumlichkeiten organisieren. Diese fehlen aber.

 

Anreize an private Vermieter*innen, an soziale Träger als Drogenkonsumraum zu vermieten, sind eine Möglichkeit. Wir müssen aber auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen stärker in die Pflicht nehmen, ihre Gewerbeflächen an solche Projekte zu vermieten.

 

Anlaufstellen an Bahnhöfen

Drogenkonsum im öffentlichen Raum findet besonders viel rund um Bahnhöfe statt. Hier ist mit den zuständigen Stellen und Deutscher Bahn sowie BVG zu prüfen, ob es niedrigschwellige Anlaufstellen, Beratungsangebote, Rückzugsräume oder gar Drogenkonsumräume (die mit Sozialarbeit begleitet sind) direkt in freien Räumen an Bahnhöfen ermöglichen kann.

 

Transparenz und Kommunikation für die Nachbarschaften

An Orten mit zunehmendem Drogenkonsum im öffentlichen Raum sollten die zuständigen Stellen immer schnell reagieren, auf Hinweise von Anwohnenden eingehen und möglichst auch Transparenz über getroffene Maßnahmen herstellen. Eine gute Kommunikation mit der Nachbarschaft beugt Konflikten vor und schafft Klarheit. Sei es durch Informationsschreiben oder das Angebot einer Kiezversammlung: Die Menschen wollen ernst genommen werden in ihren Sorgen und gleichzeitig helfen Informationen, beispielsweise durch Träger der Sozialarbeit, beim Verständnis, welche Möglichkeiten und Grenzen es gibt, um mit Drogenkonsum im öffentlichen Raum vor Ort umzugehen.

 

Mit diesen Angeboten kann es gelingen, dass Drogenkonsum weniger im öffentlichen Raum mit all den bekannten Nutzungskonflikten stattfindet und die Suchterkrankten mehr Unterstützung finden. Gleichzeitig sind natürlich auch ordnungspolitische Maßnahmen oder auch eine verstärkte Reinigung an Orten mit zunehmendem Drogenkonsum oft notwendig und eine Entlastung für die Anwohnenden. Sie lösen alleine aber nicht die Probleme vor Ort und müssen immer von unterstützenden Angeboten begleitet sein.

Antrag 170/II/2025 Warmer Punsch statt sozialer Kälte: Solidarische Wintermärkte für alle!

9.10.2025

Für viele ist die Weihnachtszeit vielleicht noch das Beste am Kapitalismus: Gemütlichkeit, alle sind beisammen und es gibt zahlreiche Weihnachtsmärkte in Berlin, auf denen man sich mit Freund*innen treffen kann. Für andere bedeutet diese Zeit jedoch Einsamkeit, Konsumzwang und soziale Ungleichheit.

 

Weihnachtsmärkte verstärken diese Ungleichheit, denn die Preise für Essen, Getränke und Waren sind oft so hoch, dass sich viele Menschen einen Besuch kaum leisten können. Gleichzeitig wird aber ein hoher Konsumdruck erzeugt und wenig Raum für nicht-kommerzielle Begegnungen ermöglicht.

 

Als Alternative braucht es Wintermärkte, die Solidarität statt Profit in den Vordergrund stellen. Damit alle Menschen unabhängig von ihrem Einkommen teilhaben können, sollen diese Märkte durch das Land Berlin und damit mit öffentlichen Geldern finanziert werden, während die Organisation kollektiv oder genossenschaftlich erfolgt. Zeitgleich sollen diese Märkte eben nicht nur Konsumorte sein, sondern auch Orte der Begegnung, Bildung und politischen Teilhabe. Mit Lesungen, Gewerkschaftsständen, Kleidertauschbörsen und Foodsharing- und anderen Solidar-Modellen wird eine Alternative zum kapitalistischen Weihnachtsgeschäft geschaffen. Zudem sollten bspw. Gemeinden der Moscheen und Synagogen oder migrantische Verbände eingebunden werden, so dass auch Personen, die nicht Weihnachten feiern, sich beteiligen können.

 

In Berlin gibt es zwar bereits Ansätze von alternativen Projekten, die ein Vorbild für sozialistische Wintermärkte sein können, allerdings sind auch diese nicht für alle Menschen zugänglich und existieren nur in wenigen Berliner Bezirken – Diese sollten vom Berliner Senat und den Bezirken stärker unterstützt werden. “Die teils absurden Preise auf den nicht genossenschaftlich finanzierten Wintermärkten dürfen dabei nicht einfach hingenommen werden – auch hier braucht es politische Maßnahmen, um Teilhabe für alle zu ermöglichen.

 

Für eine Winterzeit ohne Kapitalismus fordern wir:

 

  • solidarische Wintermärkte in allen Berliner Bezirken, die ausreichend finanziert werden und kollektiv, zum Beispiel genossenschaftlich organisiert sind
  • Solidarische Weihnachtsmärkte sollen bei der Freigabe von Flächen durch das Straßen- und Grünflächenamt bevorzugt behandelt werden und von Kosten soll abgesehen werden

 

Antrag 255/I/2024 Bahnreisen ohne Durst - Trinkbrunnen für wichtige Berliner Bahnhöfe

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bezirksämter, des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für die Installation von Trinkbrunnen an geeigneten Stellen vor Berlins Bahnhöfen einzusetzen. Prioritär soll mit den Bahnhöfen Hauptbahnhof, Südkreuz, Ostbahnhof und Gesundbrunnen begonnen werden. Die Trinkbrunnen sollen so gestaltet sein, dass sie zum Auffüllen von handelsüblichen Trinkflaschen geeignet sind.

Antrag 62/II/2022 Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BUT) entbürokratisieren und bürger*innenfreundlicher gestalten

10.10.2022

Dem verfassungsgerichtlichen Auftrag allen Kinder- und Jugendlichen eine angemessene Bildung und Teilhabe zu ermöglichen, muss Folge geleistet werden. Dies bedeutet nicht nur ein entsprechendes Paket zu implementieren, sondern auch sicherzustellen, dass die entsprechenden Leistungen in bestmöglicher Art- und Weise umgesetzt und empfangen werden können.

 

Sämtliche Wege und Möglichkeiten zur Vereinfachung des Erhalts der Leistungen, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets zustehen, müssen überprüft und genommen werden.

Hierzu müssen insbesondere folgende Punkte beachtet und umgesetzt werden:

 

 

  • Klare Abstimmungen zwischen zuständigen Stellen sowie einheitliche Kommunikation:

Die beteiligten Behörden und Stellen wie z.B. Senatsverwaltungen oder Jobcenter müssen sich klar verständigen. Hierzu sollte die höchste Leitlinie immer sein konstruktiv im Sinne des Leistungserhalts und -bewilligung von Kinder- und Jugendlichen zu handeln.

Die entsprechenden zuerst zuständigen Personen müssen hierbei ihrer Verantwortung gerecht werden und dürfen, wenn es Probleme bei der Umsetzung oder Durchführung gibt, nicht bloß auf jeweilige Zuständigkeiten z.B. von Jobcentern, Senatsverwaltungen oder den Bund verweisen. Als erste Ansprechperson müssen sie für die mögliche Weitervermittlung Sorge tragen und Familien mit den dafür benötigten Unterlagen und Terminen ausstatten, bis diese tatsächlich von einer anderen Stelle betreut werden, dort also die Angebote wahrgenommen haben.

Ein zentrales Element muss hierbei sein, dass zwischen den Bezirken eine einheitliche Praxis der Ausstellung der entsprechenden berlinpässe-BuT vorliegt. Die beteiligten Senatsverwaltungen (für Jugend Bildung, Jugend und Familie sowie für Integration, Arbeit und Soziales) sollten in gemeinsamer Absprache die beteiligten Akteur*innen (z.B. Schulen, Vereine, Träger*innen, Eltern) informieren.

 

  • Vereinheitlichung der Regelung, dass keine berlinpässe mehr ausgestellt werden

Zur Vereinheitlichung gehört ebenfalls, dass die Entkopplung der berlinpässe (der Eltern) sowie der berlinpässe-BuT (der Kinder) beendet wird. Gerade während der Zeit der Schulschließungen sowie des eingeschränkten Betriebs der Jobcenter zeigte sich, welches Chaos die Unterscheidung zwischen beiden berlinpass-Formen auslösen kann. So erschloss sich weder Eltern, noch Schüler*innen oder Träger*innen wieso es übergangsweise möglich war mit dem jeweiligen Leistungsbescheid ÖPNV zu fahren, aber nicht an der ergänzenden Lernförderung teilzunehmen. Dass bzgl. der ergänzenden Lernförderung ab Frühjahr 2021 doch die Möglichkeit bestand, dass Schüler*innen mit Vorweisen des Leistungsbescheids an der ergänzenden Lernförderung teilnehmen konnten wurde von allen Beteiligten sehr begrüßt, kam aber zu spät.

 

Ein ähnliches Szenario ist nun auch wieder denkbar: Denn an 01.01.2023 sollen die berlinpässe für Erwachsene abgeschafft werden und den Familien die Berechtigungsnachweise automatisch versendet werden. Dies ist eine sehr gute Maßnahme und kommt Bürger*innen entgegen. Jedoch sind die berlinpässe-BuT von dieser Maßnahme explizit ausgenommen wie auf berlin.de beschrieben wird (https://service.berlin.de/dienstleistung/325147/).

Das entsprechende Kommunikationschaos für alle Beteiligten ist schon absehbar. Dies bedeutet konkret: Viele Familien werden sich nicht um die Verlängerung des berlinpass-BuT der Kinder und Jugendlichen kümmern. Dadurch werden viele Kinder und Jugendliche (mindestens zeitweise), deren berlinpass-BuT abgelaufen sein wird, keine Leistungen im Rahmen des BuT bekommen können, obwohl sie Anspruch darauf haben. berlinpässe und die entsprechenden nachfolgenden Berechtigungsnachweise, welche am Januar 2023 an Familien versendet werden, sollen automatisch auch für die Kinder gelten. Ebenso sollen bei keinem Leistungsanspruch der Eltern aber Leistungsanspruch der Kinder die Berechtigungsnachweise auch ab Januar 2023 automatisch an die Familien versendet werden.

 

  • Beratungsangebote zu den Leistungen in jedem Bezirk

Beratungen zu den Leistungen im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets dürfen nicht dem begrüßenswerten Engagement einzelner behördlicher Repräsententant*innen in den Bezirken überlassen werden. Ebenfalls reicht es nicht, wenn ein Verein in Kooperation mit Behörden ein Beratungsangebot einrichtet. Die Beratungsangeboten müssen in jedem Bezirk und möglichst alltagsnah verortet sein. Das kann konkret bedeuten z.B. Beratungsangebote an jeder Schule einzurichten oder bei konkreten schulischen Anlässen z.B. Schulfeste entsprechende (einheitliche) Materialien für Familien auszugeben sowie mehrsprachige Teams (z.B. Integrationslots*innen) hinzuzuziehen.

 

  • Unterschriftenlisten für Kinder- und Jugendliche bei der ergänzenden Lernförderung abschaffen

Wenn immer wieder berichtet wird, dass sich (besonders neuzugewanderte) Familien davon abgeschreckt fühlen, dass Kinder Anwesenheitslisten unterschreiben müssen, dann muss diese Praxis revidiert werden. Hier ist eine höhere Sensibilität für vorangegangene Erfahrungen von Eltern notwendig: z.B. haben Personen mit weniger ausgeprägten deutschfähigkeiten und/oder geringerer Alphabetisierung vielfache negative Erfahrungen mit unterzeichneten Dokumenten gemacht (Stichwort Kostenfallen).
Vor allem ist hier die rechtliche Bindung der Unterschrift eines Kindes/eines*r Jugendlichen in Frage zu stellen.

 

Wenn eine Schulleitung auf jedem Leistungsnachweis sowieso unterschreiben muss und einen Schulstempel abgibt sowie die Leistungserbringer*innen (z.B. Träger) ebenfalls unterschreiben, dann muss dies als entsprechender Leistungsnachweis genügen.
Des Weiteren bestätigen Eltern ebenfalls bereits die Teilnahme ihrer Kinder/Jugendlichen durch das Ausfüllen der Anmeldungen zu Beginn der Lernförderung.

 

Hinweise darauf, dass die Schüler*innen einen individuellen Leistungsanspruch hätten sind hier unzureichend bzw. stehen sie im Gegensatz zu anderen Programmen, wo dies nicht erforderlich ist: Z.B. stehen im Rahmen der Schulhilfe ebenfalls Schüler*innen individuelle Leistungen zu hier ist aber keine Unterschrift notwendig, sondern eine von Träger*innen sowie Schulleitungen unterzeichnete Aufzählung über die jeweils nicht-erbrachten Stunden genügt als Nachweis.

 

Antrag 310/II/2022 Grünflächen für alle: Parks als öffentlichen Aufenthaltsraum schützen!

9.10.2022

Statt weiterer Verbote, Parkeinzäunungen und Polizeipräsenz fordern wir, dass die sozialdemokratischen Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, des Bezirksamts, des Abgeordnetenhauses und des Senats sich dafür einsetzen, dass

  • unsere Beschlusslage zur Nachtarbeit des Ordnungsamts umgesetzt wird,
  • die verstärkte Zusammenarbeit von Ordnungsämtern, Grünflächenämtern und Sozialarbeiter*innen umgesetzt wird. Das Ordnungsamt darf in Parks nicht vorrangig als bloße Autorität auftreten, sondern sollte vielmehr als Ansprechpartner*innen, u.a. zu nutzbaren Flächen und besonders schützenswerten Grünflächen, fungieren. Dazu sind spezielle Schulungen anzubieten,
  • alternative kostenlose Angebote für junge Menschen, die auch abends und nachts zugänglich sind, geschaffen werden. Dazu gehören u.a. der Ausbau von Jugendclubs, auch abends zugänglicher Freiflächen und Sportangebote,
  • die Reinigung der Parks und die Bereitstellung von Mülleimern und Sanitäranlagen erhöht wird.
  • Im Zuge der Ausweitung der Freiflächen auch ein Augenmerk auf die Anlage weiterer Blühflächen und die Vernetzung der Frei- und Grünflächen gerichtet wird