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Antrag 207/I/2015 Die Gefahr des Rechtspopulismus auf bezirklicher Ebene erkennen!

15.05.2015

Wir fordern die Kreisverbände der SPD Berlin sowie die SPD-Fraktionen in den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen auf, den Rechtspopulismus im jeweiligen Bezirk im Rahmen einer erweiterten Fraktionssitzung mit den für die Wahlen 2016 Nominierten  im Beisein von parteiinternen ExpertInnen zu behandeln und Gegenstrategien für den Wahlkampf 2016 auszuarbeiten.

 

Der Landesvorstand der Berliner SPD wird aufgefordert, eine Handreichung für den Umgang mit Rechtsextremen und Rechtspopulisten bis Ende 2015 den Kreisen zur Verfügung zu stellen.

Antrag 10/I/2015 Fürsprecher_innen für Flüchtlinge einrichten!

15.05.2015

Die sozialdemokratischen Mitglieder der  Bezirksparlamenten werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in jedem der Berliner Bezirke Flüchtlingsfürsprecher_innen über eine Sondersozialkommission für die Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte eingerichtet werden.

 

Fürsprecher_innen sollen ähnlich wie bei den Patientenfürsprech_innen von der Bezirksverordnetenversammlung gewählt werden. Sie sollen – dem örtlichen Bedarf entsprechend – jeweils für eine Unterkunft oder für mehrere Unterkünfte in ihrem Bezirk zuständig sein.

 

Die Fürsprecher_innen arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Zentrale Aufgabe der Flüchtlingsfürsprecher_innen ist es, Beschwerden und Anregungen aufzunehmen, weiterzuleiten, zu bearbeiten und das Ergebnis nachzuhalten bzw. den Beschwerdeführern zu kommunizieren. (vgl. Aufgabenprofil Patientenfürsprecher_innen) Flüchtlingsfürsprecher_innen machen Vorschläge und geben Anregungen zu den organisatorischen Abläufen in den Einrichtungen im Speziellen sowie zu den Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden im Allgemeinen.

 

Dem Flüchtlingsfürsprecher_innen ist bei organisatorischen Maßnahmen, die einen wesentlichen Einfluss auf Bewohner_innen haben, im Vorfeld zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere: Umzüge innerhalb der Einrichtung, Änderungen von Aufträgen mit externen Dienstleisterns wie Cateringunternehmen oder Wachschutz, zeitliche oder inhaltliche Veränderung von Angeboten wie Kleiderkammer oder Kinderbetreuung.

 

Bei der Auswahl der Fürsprecher_innen ist darauf zu achten, dass diese für den anspruchsvollen Aufgabenbereich geeignet und für soziale Anliegen aufgeschlossen sind. Sie sollen Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit Erfahrungen vorweisen und sich bereits in einem der relevanten Themenbereiche fortgebildet haben oder Bereitschaft zur entsprechenden Fortbildung aufweisen.

Antrag 158/II/2014 Erhalt der und die Investition in die soziale und öffentliche Infrastruktur des Landes und der Bezirke

3.11.2014

Der SPD Landesparteitag fordert alle Verantwortlichen der SPD im Land und in allen Bezirken auf, sich

 

  • für politische Maßnahmen gegen jede Form der Ausgliederungen, gegen Lohndumping und Tarifflucht.
  • gegen prekäre, entrechtete Beschäftigungsverhältnisse und tarifvertragsfreie Zonen in Berlin einzusetzen und dafür ein Aktionsprogramm zu entwickeln.

 

Der Kampf gegen prekäre Beschäftigung beginnt mit dem Stopp aller Ausgründungen, beginnend mit den geplanten Ausgründungen bei Vivantes.

 

Das erfordert

  • eine sofortige öffentliche Investitionsoffensive zur Rettung und Wiederherstellung der öffentlichen und sozialen Infrastruktur Berlins und seiner Bezirke, von Straßen, ÖPNV, Krankenhäusern und Schulen … finanziert durch den öffentlichen Haushalt.
  • Einstellung von Personal auf Bezirk- und Landesebene. Als Kriterium muss die Aufgabenerfüllung für die Bürgerinnen und Bürger und die Interessen der Beschäftigten im Zentrum stehen. Berlin braucht wieder normale Arbeitsbedingungen in den Verwaltungen, die die Erfüllung der Aufgaben der Öffentlichen Daseinsvorsorge garantiert.

 

Es geht um den Erhalt der und die Investition in die soziale und öffentliche Infrastruktur des Landes und der Bezirke, wie z.B. Schulen, Krankenhäusern, Kitas, öffentlichem Nahverkehr, Bürgerämtern, Polizei und Feuerwehr uvm. Dafür muss die Schuldenbremse durchbrochen werden.

Antrag 156/II/2014 Ersetzungsantrag zu den Anträgen 136/I/2014, 98/II/2014, 105/II/2014

27.10.2014

Lebensumstände verbessern – Solidarisches Berlin mit Flüchtlingen
Alle sozialdemokratischen Mandatsträger auf Bezirks- und Landesebene werden aufgefordert, die Beschlüsse der Berliner SPD zur Berliner möglichst zeitnah umzusetzen:

 

Dezentrale Unterbringung vor Sammelunterkünften
Die Unterbringung von Menschen in Flüchtlingsunterkünften ist stets als Übergangslösung gedacht. Im Interesse aller beteiligten Akteur*innen ist so schnell wie möglich das Ziel, Asylbewerber*innen eine dezentrale Unterbringung zu ermöglichen.

 

Deshalb fordern wir den Senat auf, einen umfassenden „Masterplan zur Unterbringung von Asylbewerber*innen im Land Berlin“ zu entwickeln, der im Detail und auf Grundlage finanzieller Schätzungen vorgibt, wie der Übergang von Wohnen in Sammelunterkünften hin zu dezentralen Wohnmöglichkeiten vom Land Berlin und den Bezirken zu bewerkstelligen und umzusetzen ist. Eine zentrale Rolle zur Ausarbeitung und Umsetzung des Masterplans nehmen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein, die sowohl an der Konzeption beteiligt als auch bei der Umsetzung in die Pflicht genommen werden müssen.

Kurzfristig fordern wir folgende Punkte:

 

  • Mietkosten müssen entsprechend den Regelungen nach SGB XII übernommen werden.
  • Für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) müssen für Asylbewerber*innen und Geduldete die gleichen Kriterien gelten wie für andere Berechtigte.
  • Die Kontingente für Asylbewerber*innen und Geduldete bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen erhöht werden.
  • Der Senat muss einen öffentlichen Appell an alle Vermieter*innen richten, an Asylbewerber*innen zu vermieten.
  • Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit Asylbewerber*innen und Geduldete nicht in Obdachlosigkeit entlassen werden.

 

Menschenwürdige Standards bei Sammelunterkünften einhalten
Da Flüchtlingen in der Praxis leider meist dauerhaft in Sammelunterkünften leben müssen, sind hohe Standards in Bezug auf Lebens- und Wohnbedingungen umso wichtiger. Um diese auf Dauer gewährleisten zu können, müssen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen nicht nur eingehalten, sondern auch in regelmäßigen Abständen kontrolliert und verifiziert werden – dazu braucht es ein staatliches Qualitätsmanagement mit Befugnissen zu Sanktionen.
Wir fordern daher, dass zur Überprüfung der Einhaltung der Standards die Betreiber*innen von sämtlichen Flüchtlingsunterkünften im Rahmen einer Qualitätssicherung regelmäßiger, stichprobenartiger und unangekündigten Kontrollen unterworfen sind. Bewohner*innen können Verstöße gegen Standards dort direkt melden. Ein solches Qualitätsmanagement muss niedrigschwellig aufgebaut sein

 

a) Einheitliche Verträge mit Betreibern von Flüchtlingsunterkünften
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, Verträge für Unterkünfte bei freie Trägern und anderen private Heimbetreibern aufzusetzen, die nicht mehr nach Belieben der freien Trägern und privaten Heimbetreibern verhandelbar sind. Alle Verträge sind einheitlich und befristet zu gestalten, damit vergleichbare Qualitätsstandards existieren und effektive, unangekündigte Qualitätskontrollen durch staatliche Stellen bzw. Beanstandungen über die FlüchtlingsfürsprecherInnen an die Ombudsstelle möglich sind. Diesbezüglich dürfen die privaten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften kein Zutrittsverweigerungsrecht haben.

 

b) Familien- und geschlechtergerechte Unterkünfte
Das LaGeSo hat in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Bezirke dafür Sorge zu tragen, dass es in den Flüchtlingsunterkünften eine familien- und geschlechtergerechte Raumaufteilung gibt. Hierzu gehören eine ausreichende Anzahl an nach Geschlechtern getrennten Bädern sowie Familien-, Mutter-Kind-, und Frauenschlafzimmern sowie Kinderzimmer.

 

c) Privatsphäre achten und für Sicherheit sorgen
Private Räume müssen mit einem Schlüssel abschließbar sein und dürfen in Abwesenheit nicht kontrolliert werden.

Besuchsrechte für Ehrenamtliche, Vereine und FlüchtlingsfürsprecherInnen müssen geregelt werden. Ggf. müssen entsprechende Besucherräume geschaffen werden.
Um Missbrauch zu vermeiden und Zugangskontrollen einfach zu gestalten, soll jede/r Heimbewohner/in einen Hausausweis mit Lichtbild erhalten, der zum Einlass berechtigt. Das LaGeSo verteilt diese Hausausweise bereits bei der Zuteilung auf die entsprechenden Heime.

 

Willkommenskultur in der Zivilgesellschaft stärken
Die SPD steht für eine Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen und gegen rassistische Stimmungsmache. Wir begrüßen, dass sich die Zivilgesellschaft zunehmend eigeninitiativ gegen rechte Hassparolen stellt, offen Zivilcourage zeigt und die Arbeit für aufgenommene Flüchtlinge ehrenamtlich unterstützen will.

 

a) Engagement von Bürgerinnen und Bürger vor Ort fördern
Wir möchten diese gesellschaftliche Entwicklung fördern, unterstützen und ihr beratend zur Seite stehen und fordern daher die Einrichtung einer vom Land ausfinanzierten Vollzeitstelle Stelle je Bezirk zur Ehrenamts- und Freiwilligenkoordination im Bereich Flüchtlingsarbeit. Diese sollen ausschließlich dafür zuständig sein, verschiedenen Initiativen ausgewogen zu vernetzen, als Ansprechpartner*innen für Ehrenamtliche und Freiwillige, Flüchtlinge und Unterkunftsmitarbeiter*innen zu fungieren und damit zu ermöglichen, dass die angebotene Hilfe tatsächlich auch bei den Flüchtlingen ankommt.

 

b) Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Institutionen festigen
Die Arbeit der flüchtlingspolitischen Initiativen vor Ort muss anerkannt werden. Ein verbindliches Kooperationsbestreben für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit solchen Initiativen und Betreibern ist ein Prozess, der angestoßen werden kann. In die Vertragsformalitäten muss die Sozialraumorientierung mitaufgenommen werden und muss Bestandteil aller mit den Betreibern von Flüchtlingsheimen abgeschlossenen Verträge sein. Die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte müssen jährliche Kooperationsvereinbarungen mit Vereinen ggf. Initiativen vor Ort nachweisen. Eine schriftliche Befürwortung der örtlichen Integrationsbeauftragten ggf. Ombudsstelle ist erforderlich.

 

Institutionelle und organisatorische Neuausrichtung der Kommunikationswege

 

a) Ombudsstelle auf Landesebene
Es ist eine im Antrag Nr. 130/I/2014 vom Landesparteitag am 17. Mai 2014 geforderte Ombudsstelle in der Senatsverwaltung anzusiedeln, welche in allen Fragen und Belangen für Flüchtlinge, Ehrenamtliche, FlüchtlingsfürsprecherInnen, SozialarbeiterInnen in Flüchtlingsheimen zur Verfügung steht.

Dieser soll ein effektives Auskunfts- und Antragsrecht auf die entsprechenden Landesbehörden eingeräumt werden, damit sie bei Problemen und Missständen intervenieren und das LaGeSo, den Bezirk und den freien Träger zur Behebung der Missstände auffordern und entsprechende Maßnahmen vorschlagen kann.

 

b) Infobroschüren
Jeder Bezirk stellt den Flüchtlingsheimen Infobroschüren in den o.g. relevanten Sprachen zur Verfügung. Anhand der Broschüren können sich die Flüchtlinge über ihren Bezirk, bürokratische Abläufe, ihre Rechte und Ansprechpartner sowie Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche etc. informieren.

 

c) Einbindung der BürgerInnen
Jeder Bezirk muss rechtzeitig vor, bei und nach der Inbetriebnahme einer Flüchtlingsunterkunft die anliegenden AnwohnerInnen ausreichend informieren, dafür Sorge tragen, dass Ängste genommen werden sowie ein soziales und friedliches Wohnen im Umfeld der Flüchtlingsunterkunft entsteht. Aufklärungsmaterial wie beispielweise Infobroschüren für die AnwohnerInnen sollten zur Verfügung gestellt werden.

 

Soziale Leistungen und Unterstützung
Darüber hinaus fordern wir die Umsetzung folgender Themen, zu denen wir verschiedenste Beschlüsse in der SPD Berlin gefasst haben:

 

  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldete haben ab dem Zeitpunkt ihrer Antragsstellung das Recht, an einem kostenfreien Integrations- und Sprachkurs teilzunehmen.
  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldeten sind bei dem Erwerb eines Schulabschlusses zu unterstützen. Alle Asylbewerber*innen und Geduldete, gleich welchen Alters, die eine Schule besuchen, müssen die Möglichkeit haben, neben der Schule noch einen ergänzenden Sprachkurs zu besuchen. Besonders in den Schulferien ist ein entsprechendes Angebot zu schaffen.
  • Alle Flüchtlinge, Asylbewerber*innen und Geduldeten müssen Zugang zu kostenfreier psychologischer, psychiatrischer und psychotherapeutischer Hilfe haben.
  • Die Schilderung der Erlebnisse und Lebensumstände in der Erstbefragung durch die Sachbearbeiter*innen sind ausschlaggebend für die Bewilligung des Asylantrags. Deshalb müssen nach Maßgabe der Möglichkeiten Asylbewerber*innen das Gespräch mit Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen vorbereiten können.
  • Die Ansprüche auf medizinische Versorgung von Asylbewerber*innen und Geduldeten muss denen gesetzlich krankenversicherter Bürger*innen angeglichen werden. Bisher wird nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Beschwerden vom Sozialamt übernommen.

 

Bildung
Das LaGeSo muss den Bezirken und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die notwendigen Daten der (Name, Alter, Sprachkenntnisse, Anzahl) unverzüglich nach Zuweisung zur Verfügung stellen, damit jeder Bezirk der Pflicht nachkommen kann, den ankommenden Flüchtlingskindern im Kita- bzw. schulpflichtigem Alter (bei Flüchtlingen bis zu 21 Jahren) einen Kitaplatz bzw. einen Schulplatz zur Verfügung zu stellen. Hierzu sind eine ausreichende Anzahl an Lehrkräften zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin sollen kostenfreie Deutschkurse für Flüchtlinge an den Berliner Volkshochschulen – finanziert vom BAMF – eingerichtet werden.

Antrag 53/II/2014 Missbrauchsdebatten beenden – Integration stärken!

14.10.2014

Wir fordern die sozialdemokratischen MandatsträgerInnen auf nationaler Ebene, in den Bundesländern, Kreisen und Kommunen, in ihren jeweiligen Funktionen in Parlamenten und Exekutive, dazu auf, sich aktiv in ihren jeweiligen Bereichen für ein soziales Europa einzusetzen.

 

Dazu sind auf den jeweiligen Ebenen konkrete Schritte notwendig:

 

In Deutschland sind sowohl das Sozialrecht, als auch das Aufenthaltsrecht an das europäische Recht anzupassen. Der Pauschalausschluss von arbeitssuchenden UnionsbürgerInnen von der Grundsicherung für Arbeitssuchende ist ein Widerspruch in sich und sofort aufzuheben. Menschen, die bei uns arbeiten wollen, bedürfen der Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Bei Maßnahmen, welche den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, dürfen sie nicht diskriminiert werden. Die von der Bundesregierung angestrebte Begrenzung der Arbeitssuche auf sechs Monate und einen darauf folgenden Entzug des Freizügigkeitsrechts (durch Verlustfeststellung) werten wir als schwerwiegenden Angriff auf die Errungenschaften der Freizügigkeit und lehnen wir entschieden ab.

 

Auf nationaler Ebene sind zielgenaue Lösungen zu entwickeln, wie die finanziellen Anstrengungen der Länder und Kommunen bei der Integration von neu Zuwandernden umverteilt werden können. Zuwanderung nützt der ganzen Gesellschaft, daher müssen auch die Kosten gleichmäßig von allen getragen werden und nicht nur von einzelnen Kommunen, wo sich die Zuwanderung ganz besonders stark konzentriert.