9.10.2025
Die SPD lehnt den Einsatz von Softwarelösungen des Unternehmens Palantir Technologies bei Sicherheits- und Polizeibehörden in Berlin, auf Bundesebene sowie in allen anderen Bundesländern ab.
Der Bundesvorstand und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich in der Bundesregierung für einen sofortigen Ausstieg aus bestehenden Projekten mit Palantir einzusetzen und den Abschluss neuer Verträge zu verhindern.
Die SPD setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung ein, dass sicherheitsrelevante IT-Infrastruktur in öffentlicher Hand oder bei vertrauenswürdigen, europäischen Anbietern liegen muss, die den strengen Datenschutz- und Grundrechtsstandards der EU unterliegen.
Statt auf intransparente privatwirtschaftliche Anbieter zu setzen, sollen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Berlin, im Bund und in den Ländern in den Aufbau eigener, staatlich kontrollierter und quelloffener IT-Lösungen investieren.
Plublished in | Comments closed
9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Verbraucher*innen auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern wirksam vor überzogenen Forderungen zu schützen. Konkret soll geregelt werden:
- Transparenzpflicht: Betreiber privater Parkflächen werden verpflichtet, die wesentlichen Nutzungsbedingungen (zulässige Höchstparkdauer, Parkschein- oder Parkscheibenpflicht, Höhe der Vertragsstrafe etc.) klar, gut sichtbar und leicht verständlich an jeder Einfahrt anzubringen. Die Hinweisschilder müssen so angebracht sein, dass sie beim Einfahren durch die Frontscheibe eines PKW unmittelbar erkennbar und gut lesbar sind. Kleingedruckte oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
- Deckelung von Vertragsstrafen: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen bei Kurzzeitparken werden gesetzlich auf maximal 30 Euro begrenzt. Höhere Forderungen sind unzulässig.
- Begrenzung von Zusatzgebühren: Für Mahnungen dürfen höchstens 3 Euro berechnet werden. Pauschale „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliche Aufschläge neben der eigentlichen Vertragsstrafe sind unzulässig. Inkasso- oder Anwaltskosten sind bei standardisierten Massenverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
- Schlichtungs- und Beschwerdestelle: Es wird eine bundesweite, unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbetreiber*innen eingerichtet. Verbraucher*innen können dort kostenlos Widerspruch gegen Forderungen einlegen. Betreiber*innen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der Bürger*innen unseriöse Praktiken von Parkplatzbetreiber*innen melden können. Häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Betreiber*innen, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig werden und Sanktionen verhängen.
Plublished in | Comments closed
9.10.2025
Die SPD setzt sich dafür ein, dass der Erwerb eines Führerscheins für junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen spürbar günstiger und sozial gerecht gestaltet wird, ohne dabei die klimapolitischen Ziele der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Gerade in einer vielfältigen Metropole wie Berlin darf Mobilität keine Frage des Geldbeutels sein.
Ein Führerschein kostet bundesweit im Schnitt rund 3.300 Euro. Auch in Berlin überschreiten die Gesamtkosten häufig 3.000 Euro. Für viele junge Menschen, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen ist das eine kaum überwindbare Hürde. Dabei ist der Führerschein nach wie vor notwendig, sei es im Schichtdienst, im Handwerk, in Pflegeverantwortung oder in Stadtrandlagen mit eingeschränktem ÖPNV. Um soziale Teilhabe zu sichern, braucht es grundlegende Reformen in der Führerscheinausbildung.
Diese Reformen sollten eingebunden werden in die Verkehrswende und klimafreundlichere Wege das Auto zu benutzen mit integrieren.
Wir fordern:
- Den Fragenkatalog auf ein erträgliches Maß zu reduzieren (aktuell 1.040, TÜV Pressemitteilung 25.03.2025)
- Die Dauer der praktischen Prüfung insgesamt auf 45min zu deckeln (FeV Anlage 7, §17 Abs. 2)
- Eine öffentliche Diskussion zur Aufweichung oder Abschaffung der Fahrschulpflicht (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
- Verpflichtende Einbindung von qualitativen Theorie-Apps (mglw. Abomodell, staatliche App)
- Ermöglichung von Online-Unterricht zur Theorie (Umgestaltung des §4, 1b Fahrschüler-Ausbildungsordnung.)
- Einsatz von Fahrsimulatoren zur Absolvierung der Schaltstunden und Ergänzung der Praxis – Einsparung von Schaltwagen
- Absetzung des Alters für den Eintritt in die Fahrschule auf 16 Jahren (aktuell 16,5)
- Verlängerung der Sperrfrist bei Täuschungsversuch bei der theoretischen Prüfung auf 18 Monate (aktuell 9)
- Gezielte Förderung von Hybridfahrzeugen und Elektrofahrzeugen bei Fahrschulen – Ladesäule an Fahrschule angebunden
Plublished in | Comments closed
9.10.2025
Die SPD setzt sich dafür ein die Fahrschulausbildung für alle sicher und chancengleich zu machen. Besonderes Augenmerk gilt dabei Mädchen und Frauen, die als Fahrschülerinnen vor sexueller Belästigung geschützt werden sollten und als angehende Fahrlehrerinnen gleiche Karrierechancen erhalten sollen.
Wir fordern:
1. Verbindliche Schutzkonzepte gegen sexuelle Belästigung
– Einführung klarer Verhaltenskodizes
– Schulungen für Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern für eine sichere und respektvolle Ausbildung
– Schaffung von anonymen Beschwerde- und Beratungsangeboten für Fahrschülerinnen mit verpflichtenden Informationen zu Beginn der Ausbildung
2. Gezielte Förderung von Frauen zum Beruf Fahrlehrerin
– Kampagnen zur Gewinnung von Fahrlehrerinnen
– Unterstützung bei beruflicher Weiterqualifikation und Vernetzung
Plublished in | Comments closed
9.10.2025
Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie subsidiär, soweit betroffen, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass (laminierte oder beschichtete) Wegwerfflyer, wie beispielsweise für den Autokauf, außerhalb von Postwurfsendungen einheitlich verboten werden oder mindestens eine entsprechende Abgabe für den Einsatz dieser Flyer erhoben wird.
Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
- hinwirken auf bundeseinheitliche Regelungen zum Einsatz von Flyern außerhalb von Wurfsendungen,
- konsequente Einleitung von Bußgeld-/ Ordnungswidrigkeitsverfahren bei Verteilungen,
- im Rahmen der „Zero-Waste-Strategie“ Schaffung von Bußgeldrahmen bis zu 25.000 EUR für den/die auftraggebenden Werbenden.
Plublished in | Comments closed