Die Mitglieder der (künftigen) SPD-Bundestagsfraktion sind aufgefordert, Mieter*innen besser vor Räumungsklagen zu schützen. Hierzu ist eine Reform des Mietrechts zu erreichen, sodass eine ordentliche Kündigung bei zwischenzeitlich vollständig beglichenen Mietrückständen ihre Wirksamkeit verliert. Dies soll auch in etwaigen künftigen Koalitionsverhandlungen entsprechend berücksichtigt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, ohne BPT, Ü LG im BT, Wahlprogramm (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Dem Anliegen des Antrages wurde im gemeinsamen Koalitionsvertrag mit CDU/CSU Rechnung getragen. Darin wurde folgende Vereinbarung festgehalten: „Um Obdachlo-sigkeit zu verhindern, soll die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können (Härtefallregelung.“
Im Rahmen der „Miete II“-Reform der Bundesregierung wird die Möglichkeit der soge-nannten Schonfristzahlung so geregelt werden, dass sie künftig einmalig auch die or-dentliche Kündigung unwirksam werden lässt. Bisher galt dies nur für außerordentliche Kündigungen. Bei der gleichzeitigen Aussprache von ordentlicher und außerordentlicher Kündigung wurde Letztere zwar beseitigt, das Mietverhältnis wurde sodann durch die ordentliche Kündigung dennoch beendet. Grund dafür war eine planwidrige Regelungs-lücke im Mietrecht, die wir damit beheben.
Weiteres Vorgehen:
Der Referentenentwurf aus dem BMJV wird im nächsten Schritt dem Bundeskabinett vorgelegt und anschließend in den Gesetzgebungsprozess eingebracht.
Überweisungs-PDF:
