Die SPD Mitglieder der BT-Fraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, für folgende Willenserklärungen von Arbeitnehmer*innen wird ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erklärung oder Vertragsschluss eingeführt:
- Aufhebungsvertrag
- Eigenkündigung im Zusammenhang mit Abwicklungsvertrag
- Schuldanerkenntnis.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Überweisung an Landesgruppe, Streichung BPT (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Einführung eines Widerrufsrechts für bestimmte arbeitnehmerseitige Willenserklä-rungen wird von der Landesgruppe als Beitrag zur Stärkung des Arbeitneh-mer:innenschutzes grundsätzlich nachvollzogen. Insbesondere in Situationen struktu-reller Unterlegenheit und hoher Entscheidungsdynamik besteht ein berechtigtes Inte-resse an zusätzlicher Absicherung.
Eine gesetzliche Einführung eines solchen Widerrufsrechts ist im Koalitionsvertrag je-doch nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist eine Umsetzung der im Antrag formulierten Forderungen derzeit nicht realisierbar.
Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich weiterhin für die Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten einsetzen und bestehende Schutzmechanismen im Arbeitsrecht weiterentwickeln, ins-besondere im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen und transparente Vertragsgestal-tungen.
Überweisungs-PDF:
