Antrag 17/II/2024 Widerrufsrecht für Arbeitnehmer*innen

Status:
Annahme

Die SPD Mitglieder der BT-Fraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, für folgende Willenserklärungen von Arbeitnehmer*innen wird ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Erklärung oder Vertragsschluss eingeführt:

  • Aufhebungsvertrag
  • Eigenkündigung im Zusammenhang mit Abwicklungsvertrag
  • Schuldanerkenntnis.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Überweisung an Landesgruppe, Streichung BPT (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Einführung eines Widerrufsrechts für bestimmte arbeitnehmerseitige Willenserklä-rungen wird von der Landesgruppe als Beitrag zur Stärkung des Arbeitneh-mer:innenschutzes grundsätzlich nachvollzogen. Insbesondere in Situationen struktu-reller Unterlegenheit und hoher Entscheidungsdynamik besteht ein berechtigtes Inte-resse an zusätzlicher Absicherung.

Eine gesetzliche Einführung eines solchen Widerrufsrechts ist im Koalitionsvertrag je-doch nicht vorgesehen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist eine Umsetzung der im Antrag formulierten Forderungen derzeit nicht realisierbar.

Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich weiterhin für die Stärkung von Arbeitnehmer:innenrechten einsetzen und bestehende Schutzmechanismen im Arbeitsrecht weiterentwickeln, ins-besondere im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen und transparente Vertragsgestal-tungen.
Überweisungs-PDF: