Antrag 60/II/2022 Weiterführung des Lernbrücken-Projektes und qualitative Auswertung und Weiterentwicklung

Status:
Erledigt

Das Lernbrücken-Projekt hat zum Ziel Schüler*innen zu unterstützen, welche durch die Corona-Pandemie besonders im schulischen Lernen beeinträchtigt wurden. Da die Unterstützung lebensweltlich orientiert ist, werden auch Strukturen und Ressourcen aus dem Alltag in den Blickpunkt genommen. Mit dieser nicht ausschließlich schulisch orientierten Betrachtung können Schüler*innen umfassend im Alltag unterstützt werden, beispielsweise bei der Einbindung in Sportvereine, dem Jugendclub um die Ecke, bei der gemeinsamen Anmeldung im digitalen Lernprogramm der Schule, oder beim Finden von Übersetzungshilfen für die Eltern, sowie Unterstützung bei der Überführung in Lernförderung über das Bundesteilhabegesetz, aber auch bei der Bewältigung von Problemen des schulischen Fächerlernens. Die Unterstützung wird meist von Studierenden (Lehramt, Psychologie, soziale Arbeit) geleistet und zielt auf die Überführung in längerfristige Unterstützungsstrukturen ab, wenn diese notwendig sind. Gerade diese Überführung in bestehende Strukturen kann zu einer andauernden Entlastung von Lehrkräften führen, weil sich die Schüler*innen und ihre Familien in Zukunft auch der kennengelernten Unterstützungsstrukturen bedienen können. Dabei sollten Sie eng mit der Schulsozialarbeit und den Lehrkräften der Schüler*innen zusammenarbeiten, welche auch die Schüler*innen für dieses Programm vorschlagen.

 

Auch nach der Pandemie wird diese Art von Unterstützung benötigt die in Ihrer Konzipierung große Innovationskraft besitzt, da diese tiefgreifende Unterstützung sowohl Schüler*innen fördert, als auch Lehrkräfte entlastet.

 

Wir fordern:

 

  • Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder im Berliner Senat werden aufgefordert das Projekt weiterhin finanziell zu unterstützen und zu fördern.
  • Hierbei darf es keine prekären Arbeitsverhältnisse geben. Dazu gehören eine angemessene Entlohnung, vernünftige soziale Absicherung, keine prekäre Selbstständigkeit, die Ausstattung der Beschäftigten mit allen notwendigen Arbeitsmaterialien, sowie die Bereitstellung einer adäquaten Arbeitsplatzausstattung und geeignete Maßnahmen zur Arbeitsplatzsicherheit.
  • Um die Qualität des Projektes sicherzustellen, muss das Projekt, sowie seine Träger*innen qualitativ ausgewertet werden. Dabei sollen auch geeignete Kinderschutzkonzepte in den Blick genommen werden
Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 59/II/2022 (Konsens)