Antrag 14/I/2022 (Weiter-)Entwicklung der Antragsnachverfolgung

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir sind eine Partei der lebendigen Debatten und der vielfältigen Anträge. Doch ob diese Anträge beschlossen werden oder nicht, wissen meist nur diejenigen, welche bei dem entsprechenden Parteitag oder der Konferenz dabei waren. Dabei gibt es in vielen Bundesländern, wie in Hamburg, Berlin oder NRW bereits eine Antragsverfolgung.

 

Jedoch zeigen die Anträge bei einer Überweisung in einen jeweiligen Fachausschuss oder in eine Arbeitsgemeinschaft nicht an, ob dieser noch behandelt oder bereits abgehandelt wurde.  So kommt es nicht selten vor, dass wichtige thematische Anträge in Fachausschüssen auf der digitalen Müllhalde verbleiben. Zudem endet eine solche Antragsverfolgung meist auf Landesebene. Die Bundesebene der SPD hat eine solche nicht.

 

Um die Basisdemokratie in unserer Partei zu stärken und jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, den Weg der Anträge eigenständig verfolgen zu können, ist daher die Schaffung eines allgemein zugänglichen Systems zur Verfolgung von Anträgen dringend geboten. Auf allen Ebenen.

 

Dort wo bereits eine Antragsverfolgung vorhanden ist, soll zudem ein System zur konkreten Nachverfolgung im Falle einer Überweisung geschaffen werden. Den jeweiligen Fachausschüssen soll bei einer Überweisung durch ein Landes oder Bundesparteitag dies umgehend mitgeteilt und zur Befassung aufgefordert werden.

 

Dieses System soll es dauerhaft ermöglichen, dass Parteimitglieder zu jedem Antrag online den bisherigen Verlauf sehen können und ggf. in welchem Gremium der Antrag demnächst abgestimmt werden wird. Die jeweiligen Gremien sollen bei Befassung und Beratung dies im System vermerken (oder vermerken lassen). Damit wird auch dargestellt, welche Gremien ihre Positionen bereits in den Antrag eingebracht haben und wie bzw. ob die Gremien entschieden haben. Sollte sich bis zum anschließenden Parteitag, das Gremium nicht mit dem überweisenden Antrag beschäftigt haben, ist der Antrag in der überweisenden Fassung automatisch wieder einzubringen.  Beispiele wie so etwas umgesetzt werden kann, sind in diversen Parlamenten zu finden.

 

Wir fordern, dass der jeweilige Vorstand der SPD ein solches System innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung schafft bzw. dahingehend überarbeitet. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir sind eine Partei der lebendigen Debatten und der vielfältigen Anträge. Doch ob diese Anträge beschlossen werden oder nicht, wissen meist nur diejenigen, welche bei dem entsprechenden Parteitag oder der Konferenz dabei waren. Dabei gibt es in vielen Bundesländern, wie in Hamburg, Berlin oder NRW bereits eine Antragsverfolgung.

 

Jedoch zeigen die Anträge bei einer Überweisung in einen jeweiligen Fachausschuss oder in eine Arbeitsgemeinschaft nicht an, ob dieser noch behandelt oder bereits abgehandelt wurde.  So kommt es nicht selten vor, dass wichtige thematische Anträge in Fachausschüssen auf der digitalen Müllhalde verbleiben. Zudem endet eine solche Antragsverfolgung meist auf Landesebene. Die Bundesebene der SPD hat eine solche nicht.

 

Um die Basisdemokratie in unserer Partei zu stärken und jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, den Weg der Anträge eigenständig verfolgen zu können, ist daher die Schaffung eines allgemein zugänglichen Systems zur Verfolgung von Anträgen dringend geboten. Auf allen Ebenen.

 

Dort wo bereits eine Antragsverfolgung vorhanden ist, soll zudem ein System zur konkreten Nachverfolgung im Falle einer Überweisung geschaffen werden. Den jeweiligen Fachausschüssen soll bei einer Überweisung durch ein Landes oder Bundesparteitag dies umgehend mitgeteilt und zur Befassung aufgefordert werden.

 

Dieses System soll es dauerhaft ermöglichen, dass Parteimitglieder zu jedem Antrag online den bisherigen Verlauf sehen können und ggf. in welchem Gremium der Antrag demnächst abgestimmt werden wird. Die jeweiligen Gremien sollen bei Befassung und Beratung dies im System vermerken (oder vermerken lassen). Damit wird auch dargestellt, welche Gremien ihre Positionen bereits in den Antrag eingebracht haben und wie bzw. ob die Gremien entschieden haben. Sollte sich bis zum anschließenden Parteitag, das Gremium nicht mit dem überweisenden Antrag beschäftigt haben, ist der Antrag in der überweisenden Fassung automatisch wieder einzubringen.  Beispiele wie so etwas umgesetzt werden kann, sind in diversen Parlamenten zu finden.

 

Wir fordern, dass der jeweilige Vorstand der SPD ein solches System innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung schafft bzw. dahingehend überarbeitet und hierzu innerhalb eines Jahres Bericht erstattet.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir sind eine Partei der lebendigen Debatten und der vielfältigen Anträge. Doch ob diese Anträge beschlossen werden oder nicht, wissen meist nur diejenigen, welche bei dem entsprechenden Parteitag oder der Konferenz dabei waren. Dabei gibt es in vielen Bundesländern, wie in Hamburg, Berlin oder NRW bereits eine Antragsverfolgung.

 

Jedoch zeigen die Anträge bei einer Überweisung in einen jeweiligen Fachausschuss oder in eine Arbeitsgemeinschaft nicht an, ob dieser noch behandelt oder bereits abgehandelt wurde.  So kommt es nicht selten vor, dass wichtige thematische Anträge in Fachausschüssen auf der digitalen Müllhalde verbleiben. Zudem endet eine solche Antragsverfolgung meist auf Landesebene. Die Bundesebene der SPD hat eine solche nicht.

 

Um die Basisdemokratie in unserer Partei zu stärken und jedem Mitglied die Möglichkeit zu geben, den Weg der Anträge eigenständig verfolgen zu können, ist daher die Schaffung eines allgemein zugänglichen Systems zur Verfolgung von Anträgen dringend geboten. Auf allen Ebenen.

Dort wo bereits eine Antragsverfolgung vorhanden ist, soll zudem ein System zur konkreten Nachverfolgung im Falle einer Überweisung geschaffen werden. Den jeweiligen Fachausschüssen soll bei einer Überweisung durch ein Landes oder Bundesparteitag dies umgehend mitgeteilt und zur Befassung aufgefordert werden.

 

Dieses System soll es dauerhaft ermöglichen, dass Parteimitglieder zu jedem Antrag online den bisherigen Verlauf sehen können und ggf. in welchem Gremium der Antrag demnächst abgestimmt werden wird. Die jeweiligen Gremien sollen bei Befassung und Beratung dies im System vermerken (oder vermerken lassen). Damit wird auch dargestellt, welche Gremien ihre Positionen bereits in den Antrag eingebracht haben und wie bzw. ob die Gremien entschieden haben. Sollte sich bis zum anschließenden Parteitag, das Gremium nicht mit dem überweisenden Antrag beschäftigt haben, ist der Antrag in der überweisenden Fassung automatisch wieder einzubringen.  Beispiele wie so etwas umgesetzt werden kann, sind in diversen Parlamenten zu finden.

 

Wir fordern, dass der jeweilige Vorstand der SPD ein solches System innerhalb eines Jahres ab Beschlussfassung schafft bzw. dahingehend überarbeitet und hierzu innerhalb eines Jahres Bericht erstattet.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: