Antrag 204/I/2024 Weil wir dich lieben: Entkriminalisierung des Fahrens ohne gültigen Fahrschein bei der BVG

Status:
Nicht abgestimmt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und im Senat, hierbei vor allem die Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe, werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die BVG angewiesen wird, keine Strafanzeigen mehr wegen (wiederholten) Fahrens ohne gültigen Fahrschein auszustellen.

 

Mit der S-Bahn Berlin sollen ebenfalls Gespräche dieser Art geführt werden.

 

Weiter werden die sozialdemokratischen Berliner Mitglieder des Bundestags dazu aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, § 265a StGB jetzt abzuschaffen, so dass das Fahren ohne gültigen Fahrschein juristisch nicht mehr als Straftat eingestuft wird (Antrag 176/I/2018 & Positionspapier der SPD Bundestagsfraktion „Für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein und Streichung des § 265a StGB“).

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an Landesgruppe in BT und Bundeswahlprogramm (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Stellungnahme FA X – Natur, Energie, Umweltschutz:

Wir begrüßen die Intention der Antragsteller, dass Schwarzfahren nicht mehr als eine Straftat, sondern als eine Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Offensichtlich ist das sowohl auf Landes- wie auch Bundesebene Beschusslage in der SPD. Aufgrund dieses aus der Nazi-Herrschaft stammenden Strafrechtsparagraphen sind ca. 1/3 der Einsitzenden in Berlin JVAs wegen Schwarzfahren verurteilt, also keine Schwerkriminellen.

 

Der  Antrag kann formal als erledigt angesehen werden. Im Detail hat der Antrag aber formale Mängel, denn der Senat kann weder die BVG noch die S-Bahn in dieser Sache anweisen, weil es sich hier um Bundesstrafrecht handelt. Wir empfehlen die Einbeziehung des FA XI Mobilität.