Antrag 285/I/2024 Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass junge Erwachsene nicht mehr von Rückzahlungsaufforderungen der Jobcenter für überzahlte Leistungen betroffen werden,  die während ihrer Minderjährigkeit gezahlt wurden, die sie selbst aber gar nicht erhalten haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die in § 1629a BGB verankerte beschränkte Minderjährigenhaftung beim Betreiben von Rückzahlungsforderungen der Jobcenter für während der Minderjährigkeit der Kinder an ihre Eltern zu Unrecht gezahlte Leistungen.
  2. Sollte dies nicht umsetz- bzw. durchsetzbar sein, muss mindestens sichergestellt werden, dass die entsprechenden Schreiben der Jobcenter an die betroffenen volljährig gewordenen jungen Erwachsenen in verständlicher Form darauf hinweisen, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage (BGB, SGB II) ein solcher haftungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nur in Frage kommt, sofern der oder die Jugendliche zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit ein eigenes Vermögen von mehr als 15.000 Euro besitzt.
  3. Das Verfahren für den gegenwärtig erforderlichen Vermögensnachweis muss möglichst einfach gestaltet werden und in den Schreiben der Jobcenter verständlich beschrieben sein.
  4. Im Rahmen einer Altfallregelung soll auf das weitere Betreiben von Forderungen der Jobcenter, die aus der Zeit vor der Büger:innengeldgesetz-Reform stammen, verzichtet werden.
  5. Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

Klarstellung und Einschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB bei Rückforderungen der Jobcenter“

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass Rückzahlungsaufforderungen ausschließlich an die ursprünglichen Geldempfänger*innen oder -verwalter, in der Regel die Eltern, gerichtet werden und nicht an die volljährig gewordenen Kinder, es sei denn, es handelt sich um Fälle, in denen die Kinder Vermögen oberhalb des Vermögensfreibetrages von 15.000 Euro erwirtschaftet oder übertragen bekommen haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die volljährig gewordenen Kinder. Rückforderungen sollen direkt an die eigentlichen Leistungsempfänger*innen (Eltern) adressiert werden.
  2. Die verpflichtende klare Kommunikation der rechtlichen Regelungen an junge Erwachsene, um Missverständnisse oder Belastungen zu vermeiden. Schreiben der Jobcenter müssen eindeutig erklären, dass eine Haftung gemäß § 1629a BGB ausgeschlossen ist, solange kein relevantes Vermögen oder rechtsmissbräuchliche Übertragungen bestehen.
  3. Vereinfachte Verfahren für den Nachweis von Vermögenswerten, die nur im Fall eines begründeten Verdachts auf rechtsmissbräuchliche Übertragung notwendig sind.
  4. Eine generelle Altfälle-Regelung, die sicherstellt, dass Rückforderungen aus der Zeit vor der Bürger nicht an junge Erwachsene adressiert werden.
  5. Sicherstellung, dass die von uns beschlossene Kindergrundsicherung wirksam umgesetzt wird, ohne junge Menschen mit Rückzahlungsforderungen zu konfrontieren.

 

Begründung:

Die Minderjährigenhaftung nach § 1629a BGB sollte sicherstellen, dass Kinder nicht für die Fehler oder Umstände ihrer Eltern haften. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Vermögensfreibetrags von 15.000 Euro einen wichtigen Schritt getan. Dennoch bleibt es unverständlich und belastend für junge Erwachsene, dass sie bei ihrer Volljährigkeit für Rückforderungen herangezogen werden, die sich aus den Handlungen der Eltern ergeben.

Mit diesem Antrag wird klargestellt, dass Rückforderungen primär an die ursprünglichen Geldempfänger*innen zu stellen sind. Junge Erwachsene sollen nur nachrangig in Anspruch genommen werden, wenn sie mit Eintritt in die Volljährigkeit den Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro überstreiten. So wird sichergestellt, dass die Solidargemeinschaft geschützt bleibt, ohne junge Menschen unverhältnismäßig zu belasten. Diese Regelung entlastet nicht nur die Betroffenen, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand und fördert ein gerechteres Sozialrecht.