Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dem Parteitags-, Wahlprogramms-, Koalitionsvertragsbeschluss zum Berliner Optionsmodell vollständig umzusetzen. Dieses beinhaltet neben der möglichst schnellen Rückkehr zur Verbeamtung einen zwingenden zeitlichen Ausgleich für die verbleibenden Tarifangestellten. Nur mit diesem Ausgleich wird der Kompromiss, des Landesparteitages umgesetzt.
Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des zeitlichen Ausgleichs auf der Grundlage verschiedener Szenarien sind die parteilichen Fachgremien einzubeziehen.
Eine vollständige Rückkehr zur Verbeamtung hat auch sicherzustellen, dass die rechtlichen Regelungen dahingehend anzupassen sind, dass Funktionsstelleninhaber*innen eine Verbeamtung in ihrer entsprechenden Besoldungsstufe ermöglicht wird.
Um möglichst viele Lehrkräfte verbeamten zu können, ist zudem die Regelung zur gesundheitlichen Eignung dahingehend zu ändern, dass Lehrkräfte, die eine bestimmte Zeit ohne überdurchschnittliche Krankheitszeiten als gesundheitlich geeignet im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften gelten.
Eine Verbeamtung allein reicht jedoch nicht, um den Lehrkräftemangel, der derzeit eklatant ist, zu lösen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats zudem auf weitere Möglichkeiten zu erarbeiten, wie der Beruf der Lehrkraft in Berlin attraktiver gestaltet werden kann. Diese Möglichkeiten müssen über die bisherigen Maßnahmen wie z.B. Werbekampagnen hinausgehen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dem Parteitags-, Wahlprogramms-, Koalitionsvertragsbeschluss zum Berliner Optionsmodell vollständig umzusetzen. Dieses beinhaltet neben der möglichst schnellen Rückkehr zur Verbeamtung einen zwingenden zeitlichen Ausgleich für die verbleibenden Tarifangestellten. Nur mit diesem Ausgleich wird der Kompromiss, des Landesparteitages umgesetzt.
Dennoch erkennen wir den enormen Mangel an Lehrkräften zum aktuellen Zeitpunkt an. Aus diesem Grund kann der aktuell debattierte Vorschlag einer finanziellen Ausgleichszahlung eine vorübergehende Lösung darstellen. Sobald sich die Situation des Mangels jedoch verbessert, ist erneut ein zeitlicher Ausgleich zu prüfen.
Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des zeitlichen Ausgleichs auf der Grundlage verschiedener Szenarien sind die parteilichen Fachgremien einzubeziehen.
Eine vollständige Rückkehr zur Verbeamtung hat auch sicherzustellen, dass die rechtlichen Regelungen dahingehend anzupassen sind, dass Funktionsstelleninhaber*innen eine Verbeamtung in ihrer entsprechenden Besoldungsstufe ermöglicht wird.
Um möglichst viele Lehrkräfte verbeamten zu können, ist zudem die Regelung zur gesundheitlichen Eignung dahingehend zu ändern, dass Lehrkräfte, die eine bestimmte Zeit ohne überdurchschnittliche Krankheitszeiten als gesundheitlich geeignet im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften gelten.
Eine Verbeamtung allein reicht jedoch nicht, um den Lehrkräftemangel, der derzeit eklatant ist, zu lösen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats zudem auf weitere Möglichkeiten zu erarbeiten, wie der Beruf der Lehrkraft in Berlin attraktiver gestaltet werden kann. Diese Möglichkeiten müssen über die bisherigen Maßnahmen wie z.B. Werbekampagnen hinausgehen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Aktion | Seite | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Ä-01 zum Antrag 60/I/2022 | 128 | 9 | AfB | Füge an in Z.9: Dennoch erkennen wir den enormen Mangel an Lehrkräften zum aktuellen Zeitpunkt an. Aus diesem Grund kann der aktuell debattierte Vorschlag einer finanziellen Ausgleichszahlung eine vorübergehende Lösung darstellen. Sobald sich die Situation des Mangels jedoch verbessert, ist erneut ein zeitlicher Ausgleich zu prüfen. |
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Senats auf, sich dafür einzusetzen, dem Parteitags-, Wahlprogramms-, Koalitionsvertragsbeschluss zum Berliner Optionsmodell vollständig umzusetzen. Dieses beinhaltet neben der möglichst schnellen Rückkehr zur Verbeamtung einen zwingenden zeitlichen Ausgleich für die verbleibenden Tarifangestellten. Nur mit diesem Ausgleich wird der Kompromiss, des Landesparteitages umgesetzt.
Dennoch erkennen wir den enormen Mangel an Lehrkräften zum aktuellen Zeitpunkt an. Aus diesem Grund kann der aktuell debattierte Vorschlag einer finanziellen Ausgleichszahlung eine vorübergehende Lösung darstellen. Sobald sich die Situation des Mangels jedoch verbessert, ist erneut ein zeitlicher Ausgleich zu prüfen.
Bei der Entscheidung über die Ausgestaltung des zeitlichen Ausgleichs auf der Grundlage verschiedener Szenarien sind die parteilichen Fachgremien einzubeziehen.
Eine vollständige Rückkehr zur Verbeamtung hat auch sicherzustellen, dass die rechtlichen Regelungen dahingehend anzupassen sind, dass Funktionsstelleninhaber*innen eine Verbeamtung in ihrer entsprechenden Besoldungsstufe ermöglicht wird.
Um möglichst viele Lehrkräfte verbeamten zu können, ist zudem die Regelung zur gesundheitlichen Eignung dahingehend zu ändern, dass Lehrkräfte, die eine bestimmte Zeit ohne überdurchschnittliche Krankheitszeiten als gesundheitlich geeignet im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften gelten.
Eine Verbeamtung allein reicht jedoch nicht, um den Lehrkräftemangel, der derzeit eklatant ist, zu lösen. Daher fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats zudem auf weitere Möglichkeiten zu erarbeiten, wie der Beruf der Lehrkraft in Berlin attraktiver gestaltet werden kann. Diese Möglichkeiten müssen über die bisherigen Maßnahmen wie z.B. Werbekampagnen hinausgehen.
In der Umsetzung führt das dazu, dass die Auszahlung des Nachteilsausgleichs lediglich operational „stottert“, während das Optionsmodell zur Entscheidungsfreiheit zwischen Verbeamtung und Tarifbeschäftigung dazu führt, dass ausschließlich solche tarifbeschäftigten Lehrkräfte den Nachteilsausgleich erhalten, nicht jedoch solche, die fortan als tarifbeschäftigte Lehrkräfte eingestellt werden.