Antrag 16/II/2024 UWG auf Arbeitnehmerschutzgesetze ausweiten!

Status:
Annahme

Die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für folgende Forderung einzusetzen:

 

Das Gesetz über unlauteren Wettbewerb (UWG) soll dahingehend ergänzt werden, dass unlauter im Wettbewerb auch Unternehmen handeln, die sich systematisch über zwingende Arbeitnehmerschutzgesetze oder allgemein anwendbare Tarifverträge hinwegsetzen. Sich daraus ergebende Rechte sollen auch durch Gewerkschaften geltend gemacht werden dürfen. Eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für entsprechende Klagen ist unabhängig von der klagenden Partei vorzusehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, Überweisung an Landesgruppe, Streichung BPT (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die vorgeschlagene Erweiterung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zur stärke-ren Berücksichtigung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzrechte greift ein wichti-ges Anliegen auf: fairer Wettbewerb darf nicht auf Kosten von Beschäftigten erfolgen.

Eine entsprechende gesetzliche Anpassung ist im Koalitionsvertrag jedoch nicht vorge-sehen. Vor dem Hintergrund der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag ist eine Umsetzung der im Antrag formulierten Forderungen derzeit nicht realisierbar.

Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich weiterhin für die konsequente Durchsetzung von Arbeit-nehmerschutzrechten und faire Wettbewerbsbedingungen einsetzen sowie bestehende Instrumente zur Bekämpfung von Sozialdumping stärken.
Überweisungs-PDF: