Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass landeseigene Wohnungsunternehmen und die BVG im Rahmen ihrer Verträge mit ihrer Servicepartner*innen klare Vereinbarungen treffen, um defekte Aufzüge innerhalb einer angemessenen Zeit, in der Regel jedoch nicht länger als drei Tage, wieder instand zu setzen.
Weitere Landesbetriebe und Gebäude der Berliner Verwaltung (bspw. Bildungseinrichtung) sollen hierbei ebenfalls berücksichtig werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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