Die SPD unterstützt den Abschluss von Tarifverträgen, welche Freistellungen unter Fortzahlung des Entgeltes zum Zwecke der Sorgearbeit im privaten Umfeld ermöglichen, durch folgende Maßnahmen:
- öffentliche positive Bewertung von Tarifverträgen, die Sorgearbeit im privaten Umfeld durch Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes ermöglichen, an geeigneten Stellen
- aktiver Einsatz für die Regelung zur finanziellen Entlastung der Arbeitgeber*innen von Sozialversicherungsbeiträgen für jeden vollen Monat Freistellung unter Fortzahlung des Entgeltes zum Zweck der Sorgearbeit im privaten Umfeld auf Grundlage eines Tarifvertrages
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme, ohne BPT, Ü LG im BT, Wahlprogramm (Konsens)
PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss BPT 2025: überwiesen an SPD-Parteivorstand - Sozialstaatskommission
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Mit der Verabschiedung des Tariftreuegesetzes wurde ein zentraler legislativer Baustein beschlossen, der den Stellenwert von Tarifverträgen nicht nur in der öffentlichen Kom-munikation, sondern auch konkret in Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes annehmen, stärkt.
Eine gesonderte rechtliche Stärkung von Tarifverträgen, die eine Lohnfortzahlung im Fall von Sorgearbeit ermöglichen, ist bisher nicht vorgesehen. Eine Umsetzung des Vorha-bens ist im Rahmen der bestehenden Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht reali-sierbar.
Weiteres Vorgehen:
Die Landesgruppe wird sich auch weiterhin öffentlich für eine Stärkung von Tarifverträ-gen einsetzen und für die Entlastung von Bürger:innen, die Sorgearbeit leisten, kämpfen.
Überweisungs-PDF:
