Antrag 196/II/2022 Stärkung des Verbrauchsprinzips bei Heizkosten in Berlin und im Bund - Anreize fürs Energiesparen schaffen, mehr Gerechtigkeit herstellen

Status:
Erledigt

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird aufgefordert, bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften (degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, Stadt und Land, WBM) die Heizkosten – ausgenommen Gebäude mit Einrohrheizung – ausschließlich nach dem Umlageschlüssel 70:30 abzurechnen.

 

Darüber hinaus werden die SPD-Mitglieder im Senat aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zu starten, die Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV) dahingehend zu ändern, dass zur Stärkung des Verbrauchsprinzips die 50:50- und 60:40-Umlagemöglichkeiten gestrichten werden. Ferner soll geprüft werden, ob ein Umlageschlüssel von 80:20 sinnvoll wäre.

 

Um eine konkrete Wirkung zu erreichen, sollen die Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet werden, die Mieterinnen und Mieter konkret auf die Änderung des Umlageschlüssels und der sich daraus ergebenen Konsequenzen hinzuweisen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Leitantrag (Konsens)