Antrag 123/I/2022 Solidarische Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung sind aufgefordert, sich für eine deutliche Erhöhung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze zur GKV von derzeit 58.050 Euro im Jahr einzusetzen. Die Berechnung der jährlich anzupassenden Beitragsbemessungsgrenze soll sich an der Bemessungsgrenze zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren. Gleiches gilt für die Versicherungspflichtgrenze.

 

Die SPD setzt sich seit Jahren für eine solidarische Bürgerversicherung ein. Dies ist in den verschiedenen Koalitionen nicht erfolgreich gewesen. Mit einer deutlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht das Ziel einer Bürgerversicherung aufgegeben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Beschluss des Parteitages
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder im Bundestag und in der Bundesregierung sind aufgefordert, sich für eine deutliche Erhöhung der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze zur GKV von derzeit 58.050 Euro im Jahr einzusetzen. Die Berechnung der jährlich anzupassenden Beitragsbemessungsgrenze soll sich an der Bemessungsgrenze zur allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung orientieren. Gleiches gilt für die Versicherungspflichtgrenze.

Die SPD setzt sich seit Jahren für eine solidarische Bürgerversicherung ein. Dies ist in den verschiedenen Koalitionen nicht erfolgreich gewesen. Mit einer deutlichen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze wird nicht das Ziel einer Bürgerversicherung aufgegeben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: