Antrag 185/I/2024 Sogenannte “Clankriminalität” aus den Köpfen streichen - für einen antirassistischen Kampf gegen organisierte Kriminalität

Status:
Nicht abgestimmt

Wo wir stehen

Immer wieder machen auch SPD-Politiker*innen Öffentlichkeitsarbeit mit Forderungen, härter gegen sogenannte “Clans” vorzugehen. Zuletzt heizte Nancy Faeser die öffentliche Debatte durch einen Vorstoß ihres Bundesinnenministeriums an, Angehörige von “Clans” auch dann abzuschieben, wenn diese selbst keine Straftaten begangen haben. Stimmen, die sich kritisch mit dem Begriff auseinandersetzen, sind in der deutschen Öffentlichkeit rar. Unsere Gesellschaft ist geprägt durch eine weiße Mehrheit, die für die strukturelle und institutionalisierte Unterdrückung von BIPoC verantwortlich ist. Diese Unterdrückung und das Bedürfnis von Kontrolle von BIPoC-Communities manifestiert sich insbesondere in dem Verhältnis von Staatsgewalt zu nicht-weißen Communities. Das ist für Betroffene deshalb besonders einschneidend, weil es die freie Persönlichkeitsentfaltung massiv einschränkt sowie Vertrauen in Rechtsstaat und Demokratie untergräbt. Daher muss unser antirassistischer Kampf in besonderem Maße an staatlichen Strukturen ansetzen, die Rassismus manifestieren und reproduzieren. Wir streben an, ebendiese Strukturen aufzubrechen und Awarenessarbeit in der weißen Mehrheitsgesellschaft über vorherrschende Diskriminierungsformen zu leisten.

 

Dabei ist für uns klar: Die Polizeiarbeit mit nicht-weißen Communities muss sich radikal ändern. Konzepte der sogenannten „Gefahrenabwehr“, die auf rassistischen und stigmatisierenden Vorurteilen beruhen, müssen der Vergangenheit angehören.

 

99 Problems mit sog. “Clankriminalität”

Eines der rassistischen Konzepte, welches oftmals von Bundeskriminalamt (BKA) und diversen Landeskriminalämtern, sowie in der innenpolitischen Debatte (auch von SPD-Politiker*innen) verwendet wird, ist das sogenannte Konzept der „Clankriminalität“. Im Bundeslagebild OK 2021 definiert BKA Clan dabei als „eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus.”

 

Diese Definition ist aus vielen Gründen problematisch. weil in ihr selbst ein rassistisches Weltbild inhärent ist. Während frühere Lageberichte noch von dem Begriff “Ethnie” sprachen, hat man sich zwar wegen vielfach geübter Kritik an dem Ethnizitätskonstrukt hiervon entfernt, aber auch “Abstammungsverhältnis” legt das rassistische Weltbild offen, das dem Verständnis der sogenannten Clankriminalität inhärent ist. Sie kontrastiert die angeblich gesellschaftlich abgeschotteten, implizit nicht-weißen, kriminellen “Ausländer” mit den weißen Deutschen und ihrer homogenen, erstrebenswerten Ordnung.  Das lässt sich schon daran festmachen, dass offensichtlich auch Täter*innengruppen existieren, die ein „gemeinsames deutsches Abstammungsverständnis“ haben und auch ansonsten die BKA-Clan-Definition erfüllen, aber nicht gemeint sind. Es ist auch deshalb grotesk, da etwa die Hälfte der im Lagebericht des BKA aus dem Jahre 2021 genannten Täter*innen die deutsche Staatsbürgerschaft haben.

 

Zudem ist das Konzept rechtsstaatlich problematisch, weil damit eine Klammer um verschiedenste Straftaten gebildet wird, die diese nur deshalb in einen Zusammenhang setzt, weil der*die Beschuldigte nicht weiß ist und eine von der weißen Mehrheit abweichende kulturelle Prägung hat.  Neben diesen Bedenken ist die Klammerwirkung der “Clankriminalität” auch deshalb problematisch, weil der Begriff damit konturlos wird: Falschparken kann genauso Grund für die Einstufung als “Clankriminalität” gelten wie ein Mord. Gleichzeitig impliziert das Konzept mit dieser Klammerwirkung der Einwanderungsfamilie einer*eines Beschuldigten, dass bestimmte kulturelle Prägungen eine besondere Nähe zu Kriminalität aufweisen. Die Behauptung, dass es “Gruppen mit gemeinsamem Abstammungsverhältnis” gebe, deren Kriminalitätsneigung im Vergleich zur deutschen Mehrheitsgesellschaft per se gesteigert sei, ist vielfach wissenschaftlich widerlegt und steht in der Tradition der “Rassenforschung”. Praktisch fördert dieses Verständnis Racial Profiling massiv. Ein solch rassistisches Verständnis von Gesellschaft und die dem Konzept zugrundeliegende Ethnisierung von Kriminalität lehnen wir entschieden ab.

 

Eine weitere Ebene, die in innenpolitischen Debatten um sog. “Clankriminalität” oft ausgespart wird, ist die individuelle. Mitglieder bestimmter Familien mit bekannten Nachnamen werden durch die rassistischen Zuschreibungen zu ihrem Familiennamen in nahezu allen Bereichen des (öffentlichen) Lebens diskriminiert. Die pauschale gesellschaftliche Ausgrenzung, die ihnen widerfährt, wäre zu kritisieren, selbst wenn eine Mehrheit der Familienmitglieder kriminell wäre. Die Realität ist aber, dass die große Mehrheit der Familienmitglieder mit kriminellen Strukturen nichts zu tun hat bzw. selbst nie straffällig wird. Die Erwartung ihrer Straffälligkeit begleitet sie aber oft das ganze Leben. Kindern aus entsprechenden Familien wird laut Betroffenenberichten oftmals schon in der Schule eine zukünftige kriminelle Karriere bescheinigt. Das führt bei den betroffenen Schüler*innen oft zu Demotivation, schlechten schulischen Leistungen, starker sozialer Isolation und einem Mangel an Möglichkeiten, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten. Beim Einstieg in das Berufsleben haben es junge Menschen mit Nachnamen angeblicher arabischer “Clans” ebenfalls ungleich schwerer: Oft finden sie keine*n Arbeitgeber*in, der*die sie aus Angst um fälschlicherweise vorverurteilten kriminelle Hintergründe nicht einstellen will. Auf dem Mietmarkt, der Mieter*innen auf Wohnungssuche in urbanen Ballungsräumen ohnehin schon verzweifeln lässt, haben Menschen mit bekannten Nachnamen kaum eine Chance und sind oft gezwungen, ihre Kieze zu verlassen. All diese Formen gesellschaftlicher Diskriminierung und sozialer Isolation führen oft dazu, dass Mitglieder entsprechender Familien das Gefühl haben, sich in allen Bereichen des Lebens nur aufeinander und ihre Familienstrukturen verlassen zu können.

 

Der wahre Grund für Kriminalität: Staatliches Versagen

Die politische und gesellschaftliche Debatte zum Thema der sog. “Clankriminalität” lässt oft aus, was der wahre Grund dafür ist, dass es hohe Kriminalitätsraten unter Familien gibt, die in den 1980er Jahren infolge des libanesischen Bürgerkriegs nach Deutschland geflohen sind. Viele dieser Menschen sind als staatenlose arabische und palästinensische Geflüchtete nach Deutschland gekommen und waren jahrzehntelang in Kettenduldungen gefangen. Sie bekamen keine Arbeitserlaubnis, was es ihnen kaum möglich machte, in dieser Gesellschaft anzukommen und Fuß zu fassen. Die Kinder aus diesen Einwanderer*innenfamilien waren nicht schulpflichtig. Kurzum war dem deutschen Staat daran gelegen, dass sie hier gerade kein neues Zuhause fanden. Der Gedanke hinter der nicht vorhandenen Integrationspolitik war, dass sie nach dem Krieg im besten Fall schnellstmöglich wieder gehen sollten und bis dahin war dem deutschen Staat egal, was mit ihnen passierte. Derselbe deutsche Staat, dem also massive Versäumnisse im Umgang mit den Geflüchteten aus dem libanesischen Bürgerkrieg anzulasten sind, veranstaltet Razzien in Shishabars, moniert Parallelgesellschaften, entwickelt pauschalisierende Konzepte um sog. Clankriminalität zu bekämpfen, statt sich dem eigenen Versagen kritisch auseinanderzusetzen. Auch die Sozialdemokratie geht an dieser Stelle nicht reflektiert genug vor, betont die Repression gegen sog. Clans, statt den Fokus auf Prävention, aufsuchende Sozialarbeit und eine veränderte Polizeiarbeit zu legen

 

Diesen Umgang mit Kriminalität lehnen wir ab. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass wir organisierte Kriminalität und patriarchalisch hierarchische Strukturen tolerieren. Diese müssen auch aus antirassistischer und feministischer Grundhaltung bekämpft werden, richtet sie sich doch überproportional oft gegen nicht-weißen Communities und FINTA-Personen, also gesellschaftlich ohnehin schon marginalisierte Gruppen. Die unter dem Stichwort der “Clankriminalität” geführten Verkehrsdelikte oder Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz helfen für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität jedoch nicht weiter.

 

Moderne Innenpolitik geht mit links

Wir stehen ein für eine moderne Innenpolitik, die organisierte Kriminalität bekämpft, ohne in Rassismen zu verfallen. Dafür brauchen wir aufsuchende Polizeiarbeit, die mit den Communities auf Augenhöhe kooperiert, statt sie als Feind*innen dieser Gesellschaft zu sehen. Reaktionäre Impulse im Umgang mit BIPoC und Kriminalität müssen insbesondere in der SPD der Vergangenheit angehören. Eine alternative Herangehensweise bietet hierbei das Konzept des Community Policings. Hierbei ist das Agieren der Polizei- und Sicherheitsbehörden auf enge und nachhaltige Zusammenarbeit mit den Bewohner*innen der Kommune bzw. des Kiezes ausgerichtet. Lokalen Behörden interagieren dabei mit der Öffentlichkeit und entwickeln gemeinsam Strategien zur Verringerung von Kriminalität. Traditionell wird es von den lokalen Strafverfolgungsbehörden eingesetzt, die sich in erster Linie mit der Prävention und Lösung von Sicherheitsproblemen befassen, welche sich sichtbar auf das tägliche Leben der Bürger*innen vor Ort auswirken und das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen können.

 

Wir fordern daher:

  • das Konzept der Clankriminalität in der behördlichen und polizeilichen Arbeit aufzugeben und durch Konzepte der Banden- und der Organisierten Kriminalität bzw. der Netzwerk-Kriminalität zu ersetzen,
  • Die Erhöhung der Mittel für aufsuchende Sozialarbeit für Menschen aus Einwander*innenfamilien,
  • das Konzept des Community Policings flächendeckend zu implementieren

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)