Antrag 45/I/2018 Sicherung der Nahversorgung durch Aktualisierung des Baurechts

In § 11 Abs. 3 der BauNVO (Baunutzungsverordnung) soll die Zahl „1200“ drei Mal durch die Zahl „1600“ ersetzt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Vom Antragsteller zurückgezogen
Fassung der Antragskommission:

LPT I/2018: Überwiesen an FA VIII – Soziale Stadt

LPT II/2018: vertagt auf LPT I/2019