Antrag 260/I/2024 Sharing is Caring

CarSharing ist in den letzten Jahren als Bestandteil des modernen Mobilitätssystem Berlins, aber auch anderer Großstädte in seiner Bedeutung stark gestiegen. Vor allem in Großstädten wie Berlin können viele Menschen in weiten Teilen auf ein eigenes Auto verzichten. Für Menschen, die trotzdem ab und zu ein Auto nutzen möchten oder müssen, ist Carsharing eine gute Alternative zu den eigenen vier Rädern.

 

Aktuell gibt es deutschlandweit ca. 34.000 Carsharing-Fahrzeuge sowie ca. 4,5 Mio. Fahrberechtigte. Die Zahlen sind in den letzten 10 Jahre um ein Vielfaches gestiegen.

Rund 7700 Carsharing-Autos sind in Berlin unterwegs. Das geht aus einer Antwort der Senatsverkehrsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf eine FDP-Anfrage hervor. Die Zahlen geben den Stand von Juni 2021 wieder. Die genaue Anzahl der Autos wollte der Senat wegen Vereinbarungen mit den Firmen nicht nennen.

 

Gleichzeitig stieg die Zahl der zugelassenen Pkw (Personenkraftwagen) in Berlin auf 1.233.625 (Stand 3. März 2022). Das antwortete die Senatsverwaltung auf eine Anfrage der Linken. 2017 waren es noch rund 1.192.000 Pkw.

 

Vorteile von Carsharing in Berlin

  • Flexibilität: Carsharing-Fahrzeuge können rund um die Uhr an jedem Ort innerhalb des Geschäftsgebiets genutzt werden.
  • Kostenersparnis: Carsharing ist in vielen Fällen günstiger als die Anschaffung und Nutzung eines eigenen Autos.
  • Umweltschutz: Carsharing trägt dazu bei, den Verkehr zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
  • Situationsangepasst: Je nach Zweck und Personenanzahl kann zwischen verschiedenen Automodellen gewählt werden.
  • Verbesserung des Stadtklimas: Carsharing ermöglicht die Entsiegelung von Parkplätzen, da weniger private Pkw gebraucht werden und die Carsharing-Fahrzeuge einen deutlich größeren Anteil des Tages in Verwendung sind als private.

 

In Berlin haben wir aktuell verschiedene Anbieter, welche zu unterschiedlichen Konditionen CarSharing anbieten.

Aktuell sehen wir insbesondere im sogenannten Free-floating CarSharing für Berlin ein großes Potenzial, um private Pkw überflüssig zu machen.

 

Allerdings muss auch festgestellt werden, dass Fahrten, insbesondere für geringe Einkommen, teilweise noch zu teuer sind. Zudem sind vor allem die Randgebiete noch in einem solchen Maße vom CarSharing-Angebot ausgeschlossen, als dass ein Umstieg hier nicht vollumfänglich möglich ist.

 

Als guter Ansatz kann die Jelbi App von der BVG angesehen werden. Hier können Berlins Öffentliche Verkehrsmittel und Sharing-Angebote in nur einer App und mit nur einem Account genutzt werden. Dies reicht aber bei weitem nicht aus.

 

Aus diesem Grund fordern wir:

  • Ein öffentliches CarSharing-Modell. Hierfür soll schnellstmöglich, jedoch allerspätestens bis 2030 ein landeseigenes Unternehmen gegründet werden, um das Angebot aufzubauen und langfristig sicherzustellen.
  • Es muss allgemeinwohlorientiert und somit höchstens kostendeckend arbeiten, sodass alle Menschen die Möglichkeit der flexiblen Mobilität, auch mit einem Auto erhalten. Hierfür kommt zum Beispiel ein Abo-Modell in Frage, als Ergänzung zum BVG-Monatsticket
  • Das gesamte Berliner Stadtgebiet soll als sogenanntes Geschäftsgebiet ausgewiesen werden, sodass die Fahrzeuge überall in der Stadt abgestellt werden können.
    Zum späteren Zeitpunkt soll auch das Berliner Umland mit eingeschlossen werden.
  • Die Fahrzeuge sollen von Beginn an ausschließlich batterieelektrisch betrieben werden. Dazu muss insbesondere als Vorleistung zeitnah ein angemessene Lade-Infrastruktur bereitgestellt werden, da manche Bezirke in diesem Bereich noch erhebliche Defizite aufweisen.
  • Die Ausrichtung und Handlungen dieses landeseigenen Unternehmens dürfen den Bestrebungen, den ÖPNV als Rückgrat der Mobilitätswende auszubauen und Straßen und Quartiere fuß- und radverkehrsfreundlich umzubauen nicht im Wege stehen und müssen diesen Interessen untergeordnet werden.
  • Carsharing und die damit verbundene Infrastruktur, wie z.B. Ladestationen, soll für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen und/ oder Passagiere besser zugänglich gemacht werden. Es sollten Familien- und Freundeskreise unterstützt werden, in denen Angehörige mit mobilen Einschränkungen und/oder Mehrfachbehinderung leben, die sich kein eigenes Fahrzeug oder keinen entsprechenden Umbau leisten können und/oder den ÖPNV deshalb nicht nutzen können. Behindertengerechte Fahrzeuge zur Nutzung durch diese Zielgruppe sollten beschaffen und in den Fuhrpark aufgenommen werden, sodass niemand aus dem Umstieg auf Carsharing ausgeschlossen wird.
  • Das landeseigene Unternehmen soll mit Arbeitgeber*innen zusammenarbeiten, um Carsharing vermehrt für berufliche und geschäftliche Fahrten zu nutzen.
  • In Anbetracht der zu erwartenden zeitlichen Planungs- und Umsetzungsdauer fordern wir, dass kurzfristig für die Übergangszeit alle möglichen Maßnahmen zur Ausweitung der bereits bekannten Carsharing-Modelle ergriffen werden. Den Betreibern ist die Erweiterung ihrer Angebote größtmöglich zu erleichtern, wobei beispielsweise ein Vorrecht auf bereits bestehende Parkmöglichkeiten oder bezirkliche Zusammenarbeit in der Planung in Betracht gezogen werden könnte.
  • Es ist sicherzustellen, dass das Carsharing weder im Modal Split, noch bei den Flächenverhältnissen auf der Straße auf Kosten des Umweltverbunds geht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Vertagt auf LPT/I/2025 (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2024: Überweisung an FA XI – Mobilität

 

Votum FA: Ablehnung in der vorliegenden Form aus formalen und inhaltlichen Gründen.

 

Der FA befürwortet den Ausbau der Car-Sharing Angeboten in Berlin. Die Gründung eines landeseigenen Unternehmens dafür ist jedoch unrealistisch. Jelbi ist bereits eine Plattform der landeseigenen BVG. Eine Ausweitung des Angebots auf die Außenbezirke ist begrüßenswert. Wichtig ist, dass Mikromobilität nicht überall abgestellt wird, sondern an festgelegten Punkten. Jelbi-Punkte mit Ladeinfrastruktur auszustatten ist richtig, eine pauschale Infrastrukturschaffung nicht. Der Gedanke zur Barrierefreiheit ist gut, behindertengerechte Fahrzeuge sind jedoch sehr nutzungsspezifisch und können nicht pauschal angeboten werden.
Viele weitere sehr gute Punkte sind bereits durch Antrag 184/II/2022 abgedeckt.

 

Grundsätzliches zu Anträgen: Es soll klar hervorgehen, wer (Mitglieder des Senats, AGHs, Bezirks etc.) was (Maßnahmen) tun soll. Danach kommen dann direkt die Punkte, die umgesetzt werden sollen. Die Prosa in die Begründung.