Antrag 162/I/2015 Sexistische Werbung verbieten

Status:
Annahme

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages auf, das Verbot von sexistischer Werbung zu erreichen, in dem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um folgende Norm erweitert wird:

 

㤠7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
  3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme Antrag 163/I/2015 (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages auf, das Verbot von sexistischer Werbung zu erreichen, in dem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um § 7a UWG Diskriminierende Werbung erweitert wird.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
  Stellungnahme der Landesgruppe Bislang keine Fraktionsbefassung.