Antrag 163/I/2015 Sexistische Werbung verbieten

Status:
Erledigt

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages auf, das Verbot von sexistischer Werbung durch eine gesetzliche Regelung zu erreichen.

Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

 

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen und Männern darstellt oder
  3. Frauen und Männer auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Person sei wie das Produkt käuflich.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)