Antrag 69/II/2022 Selbstbestimmtes Studium ermöglichen! – Freiversuchsregelung beibehalten

Status:
Annahme

Die Corona-Pandemie hat Studierende vor enorme Herausforderungen gestellt: Der Campus als Lern- und Begegnungsort fiel weg, soziale Kontakte zu Kommiliton*innen waren nur noch mittels Videokonferenzen möglich und digitale Lehre ist für viele Dozierende auch nach einigen Jahren noch ein Fremdwort. Zur Bewältigung dieser Schwierigkeiten wurden vereinzelt Regelungen geschaffen, um die Studienbedingungen während der Pandemie zugunsten der Studierenden abzumildern. So regelt §126b des Berliner Hochschulgesetzes, dass nicht bestandene Prüfungen aufgrund der besonderen Umstände lediglich als „nicht unternommen“ zählen und daher nicht auf die drei regulären Prüfungsversuche angerechnet werden. Ebenso werden Fristen für Hausarbeiten und zum Rücktritt von Prüfungen angemessen verlängert. Diese Regelungen wurden im Juli 2022 erneut für Prüfungen im Sommersemester 2022 verlängert.

 

Wir fordern, dass diese Maßnahmen auch mindestens für das Wintersemester 2022/23 und Sommersemester 2023 verlängert werden. Denn zum Einen ist die Pandemie noch lange nicht vorbei: Gerade mehren sich im Gegenteil sogar die Warnungen vor einer verstärkten Ausbreitung des Corona-Virus im Winter. Hinzu kommen die schon jetzt eingeführten Energiesparmaßnahmen der Hochschulen wie bspw. gesenkte Raumtemperaturen und die Aussicht auf mögliche Hochschulschließungen im Wintersemester. Zudem sind die Nachwirkungen der bislang absolvierten Pandemiesemester noch enorm spürbar: Die psychischen Beratungsangebote werden seit der Pandemie von Studierenden deutlich stärker nachgefragt und viele Studierende haben durch die ungleichen Lernbedingungen unterschiedliche Lernstände.

 

Zu einem selbstbestimmten Studium gehört für uns auch, dass Anwesenheitspflichten weiterhin der Vergangenheit angehören, die Regelstudienzeit abgeschafft wird und Zwangsexmatrikulationen ausgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der typischerweise hohen psychischen Belastung für Studierende vor Prüfungen ist eine Freiversuchsregelung jetzt der unerlässliche nächste Schritt. Auch die Koalition hat sich im Koalitionsvertrag dazu bekannt, die Selbstbestimmung der Studierenden und Lehrenden durch eine Verringerung der Prüfungslast zu stärken. Jetzt ist die Zeit gekommen, um zu zeigen, dass dies nicht nur leere Worthülsen sind! Klar ist für uns auch: Um ein selbstbestimmtes Studium zu ermöglichen, dass die individuellen Lebensrealitäten der Studierenden anerkennt und Raum zur persönlichen, kreativen und intellektuellen Entfaltung lässt, setzen wir uns dafür ein, diese Maßnahmen auch nach dem Ende der Corona-Pandemie, jedoch mindestens bis zum Ende der Aus- und Nachwirkungen von pandemiebedingten Einschränkungen von universitärem Alltag und Lehre, zu erhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Überweisungs-PDF: