Antrag 60/II/2021 Schweigen durchbrechen! Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung durch Akteure der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe!

Status:
Annahme

Am 28. September hat ein WHO-Bericht schwere Vorwürfe von Kongolesinnen über Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Ausbeutung durch WHO-Personal in der Demokratischen Republik Kongo bestätigt.

Nach Missbrauchsskandalen in Haiti durch Mitarbeiter von Oxfam 2018 ein erneuter Hinweis, dass das Verhalten von zivilen Helfern auf den Prüfstand muss, um sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch zu verhindern und dem Eindruck der Straf- und Verantwortungslosigkeit unter dem Deckmantel der Hilfe entgegenzutreten.

 

Wir fordern

  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) muss seine Weigerungshaltung gegenüber der Einführung von Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Erwachsenen und Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung durch zivile Helfer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch sogenannte Safeguarding Richtlinien instellen und eine System von Safeguarding einführen – ein Verweis auf die Einführung durch die Durchführungsorganisationen reicht nicht!
  • Maßnahmen und Standards zu Safeguarding müssen in der entsprechenden Gleichstellungsstrategien der Bundesregierung bzw des BMZ verankert sein.
  • Unabhängige Kontrollen zum Einhalten von Safeguarding-Standards der in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und der humanitären Hilfe tätigen Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfänger müssen durch das BMZ und das Auswärtige Amt (AA) regelmäßig in Auftrag gegeben werden
  • Es müssen regelmäßig Daten zum Fehlverhalten im Kontext sexueller Gewalt von Mitarbeitern deutscher Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfängern erhoben und in einem Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
  • Verfahren zum Melden von Fehlverhalten müssen in den Einsatzländern eingeführt und bekannt gemacht werden.
  • Eine neue Kultur von Safeguarding Policies, Audits und Reform der Strukturen und Kulturen, die diesen Machmissbrauch der sexuellen Ausbeutung hat entstehen lassen, muss erfolgen, inklusive der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen. Dazu gehört auch, mehr Frauen an Macht und Entscheidungen in Leitungsebene in Einsätzen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen.
  • Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch durch Mitarbeiter deutscher Durchführungsorganisationen und NGOs im Ausland müssen strafrechtliche Konsequenzen haben
  • Betroffene sexualisierter Gewalt durch Akteure der EZ oder der Humanitären Hilfe müssen entschädigt werden: durch Unterstützung beim Bestreiten des Lebensunterhalts ihrer livelihood Aktivitäten, medizinische und psychosoziale Unterstützung, und ggfs. einkommensschaffende Maßnahmen zur Rehabilitierung. Kinder, die durch die sexualisierte Gewalt entstanden sind, müssen Garantien auf gesundheitliche Fürsorge und Bildungsunterstützung haben.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Am 28. September hat ein WHO-Bericht schwere Vorwürfe von Kongolesinnen über Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Ausbeutung durch WHO-Personal in der Demokratischen Republik Kongo bestätigt.

Nach Missbrauchsskandalen in Haiti durch Mitarbeiter von Oxfam 2018 ein erneuter Hinweis, dass das Verhalten von zivilen Helfern auf den Prüfstand muss, um sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch zu verhindern und dem Eindruck der Straf- und Verantwortungslosigkeit unter dem Deckmantel der Hilfe entgegenzutreten.

 

Wir fordern

  • Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) muss seine Weigerungshaltung gegenüber der Einführung von Maßnahmen zum Schutz von gefährdeten Erwachsenen und Kindern vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung durch zivile Helfer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit durch sogenannte Safeguarding Richtlinien instellen und eine System von Safeguarding einführen – ein Verweis auf die Einführung durch die Durchführungsorganisationen reicht nicht!
  • Maßnahmen und Standards zu Safeguarding müssen in der entsprechenden Gleichstellungsstrategien der Bundesregierung bzw des BMZ verankert sein.
  • Unabhängige Kontrollen zum Einhalten von Safeguarding-Standards der in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) und der humanitären Hilfe tätigen Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfänger müssen durch das BMZ und das Auswärtige Amt (AA) regelmäßig in Auftrag gegeben werden
  • Es müssen regelmäßig Daten zum Fehlverhalten im Kontext sexueller Gewalt von Mitarbeitern deutscher Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfängern erhoben und in einem Rechenschaftsbericht veröffentlicht werden.
  • Verfahren zum Melden von Fehlverhalten müssen in den Einsatzländern eingeführt und bekannt gemacht werden.
  • Eine neue Kultur von Safeguarding Policies, Audits und Reform der Strukturen und Kulturen, die diesen Machmissbrauch der sexuellen Ausbeutung hat entstehen lassen, muss erfolgen, inklusive der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen. Dazu gehört auch, mehr Frauen an Macht und Entscheidungen in Leitungsebene in Einsätzen der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen.
  • Sexualisierte Gewalt und Machtmissbrauch durch Mitarbeiter deutscher Durchführungsorganisationen und NGOs im Ausland müssen strafrechtliche Konsequenzen haben
  • Betroffene sexualisierter Gewalt durch Akteure der EZ oder der Humanitären Hilfe müssen entschädigt werden: durch Unterstützung beim Bestreiten des Lebensunterhalts ihrer livelihood Aktivitäten, medizinische und psychosoziale Unterstützung, und ggfs. einkommensschaffende Maßnahmen zur Rehabilitierung. Kinder, die durch die sexualisierte Gewalt entstanden sind, müssen Garantien auf gesundheitliche Fürsorge und Bildungsunterstützung haben.

 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: