Antrag 71/I/2024 Schulplatzbedarf bei Wohnungsneubaugebieten individuell statt pauschal berücksichtigen

Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass der Bedarf an Schulplätzen bei Wohnneubaugebieten individuell regionenscharf berechnet wird. Zur regionenscharfen Bedarfsberechnung sollen Indikatoren herangezogen werden, die die Zuzüge am Ehesten abbilden. Dabei soll die rechtlich verbindliche 1%-Quote (Schulplatzbedarf pro Neubauwohnung) aufgeweicht und den realen Bedarfen angepasst werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die Mitglieder der Fraktion der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat setzen sich dafür ein, dass der Bedarf an zusätzlichen (Grund-)Schulplätzen bei Wohnungsneubaugebieten individuell regionenscharf berechnet wird. Zur regionenscharfen Bedarfsberechnung sollen Indikatoren herangezogen werden, die die Zuzüge am ehesten abbilden. Der temporär aus dem Erstbezug  resultierende erhöhte Bedarf (überproportional viele junge Familien mit Kindern) muss mit Schulbauten abgefangen werden.

 

Dabei soll die rechtlich verbindliche 1%-Quote (Schulplatzbedarf pro Neubauwohnung), die eine Beteiligung des Vorhabenträgers eines städtebaulichen Entwicklungsgebietes an der Finanzierung neuer Schulplätze vorsieht und den realen Bedarfen (Mitfinanzierung temporärer Schulplätze) angepasst werden.