Auf Bezirks- und Landesebene sind Schüler*innen in ihrem demokratischen Engagement oft auf sich allein gestellt. Nur in wenigen Bezirken gibt es beispielsweise Kinder- und Jugendbüros, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, auch schulisches Engagement im Bezirk zu unterstützen. Oft folgt das Engagement dem Motto, hier habt ihre eure Gremien, hier habt ihr eure Partizipation. An nur zu wenigen Schulen wird die Rolle der Gremien erklärt und werden Schüler*innen zum Engagement empowert. Zudem fehlt es an Stellen im Bezirk, an die an die sich Schüler*innengremien in Konfliktfällen wenden können. Eine Vertrauensperson zum Beispiel in einem Kinder- und Jugendbüro kann hier helfen. Sie unterstützt die Bezirksschüler*innenausschüssen bei ihrer organisatorischen Arbeit und vermittelt bei Konflikten.
Viele Ideen, Veranstaltungen und Aufklärungskampagnen benötigen Geld. Dieses fehlt den bezirklichen und schulischen Gremien häufig. Daher unterstützen wir das vom Landesschüler*innenausschuss vorgeschlagene Berechnungsmodells für ein Gremienbudget. Die Vertrauensperson unterstützt die Gremien bei einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung.
Besonders auch im Bezug auf Wahlen existieren viele Unterschiede, die sich nachteilig auf die Selbst- und Mitbestimmung der Schüler*innen auswirken. Lediglich für die Wahlen der Klassensprecher*innen gibt es eine gesetzliche Wahlpflicht. Zwischen den schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien kommt es damit häufig zu versetzen Legislaturperioden. Damit verlieren viele Vertreter*innen einfach über die Zeit einen Anschluss an die höhere Ebene. Zudem variiert das Wahlverfahren an vielen Schulen. Die Ernsthaftigkeit wird dadurch teilweise gefährdet. Eine Schulwahlverordnung kann hier Abhilfe schaffen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden daher
aufgefordert:
- Sich für die Einstellung einer Vertrauensperson im bezirklichen Kinder- und Jugendbüro einzusetzen, welche die Arbeit des Bezirks- bzw. Landesschüler*innenausschusses und hilfesuchender Gesamtschüler*innenvertretungen unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich neben der organisatorischen Arbeit auch auf eine Konfliktvermittlung. Die Vertrauensperson soll mit bestehenden Unterstützungsformaten (Geschäftsstelle der bezirklichen Gremien, Kinder- und Jugendbeauftrage oder Beteiligungsbüros) personell und organisatorisch zusammengelegt werden, um Synergieeffekte bei der Demokratieförderung zu erreichen.
- Die Schüler*innenvertretungen, Bezirksschüler*innenausschüsse und der Landesschüler*innenausschuss sollen jeweils ein Budget von 0,10 € pro Schüler*in im Bezirk bzw. Land erhalten. Das entspricht dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell des LSA.
- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind aufgefordert von der in § 117 Abs. 7 BSchulG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und eine Schulwahlverordnung zu erlassen. Diese soll insbesondere abgestimmte Letztwahltermine für die schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien erlassen; das Verfahren zur Wahl der Klassen- Stufen und Schulsprecher*innen und eine Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten vor den Wahlen regeln. Wahlen sollen frühestens eine Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden.
Auf Bezirks- und Landesebene sind Schüler*innen in ihrem demokratischen Engagement oft auf sich allein gestellt. Nur in wenigen Bezirken gibt es beispielsweise Kinder- und Jugendbüros, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, auch schulisches Engagement im Bezirk zu unterstützen. Oft folgt das Engagement dem Motto, hier habt ihre eure Gremien, hier habt ihr eure Partizipation. An nur zu wenigen Schulen wird die Rolle der Gremien erklärt und werden Schüler*innen zum Engagement empowert. Zudem fehlt es an Stellen im Bezirk, an die an die sich Schüler*innengremien in Konfliktfällen wenden können. Eine Vertrauensperson zum Beispiel in einem Kinder- und Jugendbüro kann hier helfen. Sie unterstützt die Bezirksschüler*innenausschüssen bei ihrer organisatorischen Arbeit und vermittelt bei Konflikten.
Viele Ideen, Veranstaltungen und Aufklärungskampagnen benötigen Geld. Dieses fehlt den bezirklichen und schulischen Gremien häufig. Daher unterstützen wir das vom Landesschüler*innenausschuss vorgeschlagene Berechnungsmodells für ein Gremienbudget. Die Vertrauensperson unterstützt die Gremien bei einer effizienten und sparsamen Mittelverwendung.
Besonders auch im Bezug auf Wahlen existieren viele Unterschiede, die sich nachteilig auf die Selbst- und Mitbestimmung der Schüler*innen auswirken. Lediglich für die Wahlen der Klassensprecher*innen gibt es eine gesetzliche Wahlpflicht. Zwischen den schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien kommt es damit häufig zu versetzen Legislaturperioden. Damit verlieren viele Vertreter*innen einfach über die Zeit einen Anschluss an die höhere Ebene. Zudem variiert das Wahlverfahren an vielen Schulen. Die Ernsthaftigkeit wird dadurch teilweise gefährdet. Eine Schulwahlverordnung kann hier Abhilfe schaffen.
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat werden daher
aufgefordert:
- Sich für die Einstellung einer Vertrauensperson im bezirklichen Kinder- und Jugendbüro einzusetzen, welche die Arbeit des Bezirks- bzw. Landesschüler*innenausschusses und hilfesuchender Gesamtschüler*innenvertretungen unterstützt. Die Unterstützung bezieht sich neben der organisatorischen Arbeit auch auf eine Konfliktvermittlung. Die Vertrauensperson soll mit bestehenden Unterstützungsformaten (Geschäftsstelle der bezirklichen Gremien, Kinder- und Jugendbeauftrage oder Beteiligungsbüros) personell und organisatorisch zusammengelegt werden, um Synergieeffekte bei der Demokratieförderung zu erreichen.
- Die Schüler*innenvertretungen, Bezirksschüler*innenausschüsse und der Landesschüler*innenausschuss sollen jeweils ein Budget von 0,10 € pro Schüler*in im Bezirk bzw. Land erhalten. Das entspricht dem vorgeschlagenen Berechnungsmodell des LSA.
- Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind aufgefordert von der in § 117 Abs. 7 BSchulG enthaltenen Verordnungsermächtigung Gebrauch zu machen und eine Schulwahlverordnung zu erlassen. Diese soll insbesondere abgestimmte Letztwahltermine für die schulischen, bezirklichen und landesweiten Gremien erlassen; das Verfahren zur Wahl der Klassen- Stufen und Schulsprecher*innen und eine Aufklärungspflicht über die Rechte und Pflichten vor den Wahlen regeln. Wahlen sollen frühestens eine Woche nach Schuljahresbeginn stattfinden.