Die Ampel-Koalition plant die Umsetzung eines kapitalgedeckten Fonds als weiteren Baustein für die Rente.
Daher fordern wir:
- Für eine stabile, sichere Rente ist in erster Linie die gesetzliche Rente zu stärken. Hierfür braucht es Bereitschaft und Bemühungen, die Sozialpartnermodelle für tarifungebundene Unternehmen und Personen, zu öffnen und so das staatliche Rentensystem für weitere rund 4 Millionen Beschäftigte attraktiv zu machen. Eine Stärkung des Generationenkapitals hätte zur Folge, dass sich das Rentenniveau dauerhaft auf 48% stabilisiert, bzw. perspektivisch bis zu 53% steigen kann. Ein Finanzierungsanteil durch Erträge aus einem kapitalgedeckten Fonds bei der gesetzlichen Rentenversicherung darf den Wert und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente nicht gefährden. Durch die Einführung der kapitalgedeckten Teilfinanzierung darf es nicht dazu kommen, dass etwaige Verluste durch Erhöhung der Beitragszahlungen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kompensiert werden.
- Das Fonds-Kapitalvermögen der gesetzlichen Rente soll als staatliches Lenkungsinstrument zur Investition in nachhaltige, fortschrittliche und gesellschaftlich erforderliche Projekte ausgestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise der Ausbau erneuerbarer Energien, nachhaltige Mobilität oder das Erreichen sozialer Zielstellungen. Es bedarf klarer ethischer, sozialer und ökologischer Regeln, nach denen für die Rente zweckgebundene Gelder an globalen Finanzmärkten angelegt werden dürfen. Dazu zählt, dass nur in Unternehmen investiert werden darf, die an allen Stellen entlang ihrer Lieferkette für gute Arbeit und faire Arbeitsbedingungen stehen.
- Betriebsrenten mit finanzieller Beteiligung der Arbeitgeber sollen verpflichtend und flächendeckend zur Absicherung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingeführt werden. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers sollen Möglichkeiten geschaffen werden, dass bereits erwirtschaftete Versorgungspunkte vom neuen Rententräger übernommen werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sind bei der Umsetzung zu unterstützen.
- Wir fordern die Einführung der Erwerbstätigenrente. Auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker und alle Beschäftigten, die bislang über eigene Versorgungswerke Altersvorsorge betreiben, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, um stetere und bessere Versicherungsverläufe, zu erreichen. Gleiches gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Pflichten der Solidargemeinschaft sind von allen zu tragen.
- Sachgrundlose Befristungen und prekäre Beschäftigungsverhältnisse müssen der Vergangenheit angehören. Unter diesen Bedingungen können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine stabilen Renten erwirtschaften. Es bedarf eines neuen gesetzlichen Rahmens, um Scheinselbstständige und Arbeiterinnen und Arbeitnehmer in der sog. “Gig Economy” zu schützen. Kurzfristige Beschäftigungsmöglichkeiten gehören auf den Prüfstand und sind tendenziell abzuschaffen. Der Abschluss von Sozialversicherungsabkommen mit weiteren Ländern muss vorangetrieben werden.
- Die zum 1. Januar 2021 eingeführte Grundrente ist als gerechte Komponente im Solidarsystem konzeptionell weiter zu entwickeln. Die Einkommensgrenzen, die u. a. als Parameter bei der Grundrentenberechnung gelten, sind in Anbetracht der steigenden Lebenshaltungskosten zu erhöhen.
- Alle Anstrengungen, die zu einer Verbesserung von Vereinbarkeit von Familie, Privatleben und Beruf führen, sind mit der Zielsetzung zu intensivieren, dass die Teilzeitquote sinkt und die Erwerbstätigkeit insgesamt steigt.
- Die Schere zwischen Arm und Reich geht immer weiter auseinander. Es sind alle Mittel auszuschöpfen, um mehr soziale Gerechtigkeit und Umverteilung zu organisieren. Hierzu gehören Instrumente wie die Erbschafts- und Vermögenssteuer. Die Kapitalertragssteuer ist deutlich anzuheben.
LPT I-2024: Überweisung an FA IX – Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
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Votum FA IX: kein Votum abgegeben, Bitte um Bearbeitung durch FA VII
Begründung: Der FA IX ist mit der grundsätzlichen Stoßrichtung des Antrages einverstanden. Allerdings halten wir den FA VII Wirtschaft und Arbeit für fachlich besser geeignet, um den Antrag in seinen Details einschätzen zu können. Daher Bitte um Einschätzung durch FA VII.
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Stellungnahme AG 60plus 11/2024:
as wird wegen der knappen Zeit nach Einschätzung von Susanne und mir nur derart möglich sein, dass wir auf die beiden Antragsbeschlüsse der Bundeskonferenz der AG 60 plus vom 16./17. Oktober 24 verweisen, die zum Thema Rente gefasst wurden. Beide Beschlüsse stellen damit die Position der AG 60 plus auf Bundesebene dar und somit auch unsere Position.
Beide Anträge zur Bundeskonferenz ergänzen sich ja und sind so beschlossen worden. Daher denke ich, dass Annahme für den LPT klar empfohlen werden kann. Das wird dann ja wohl noch einmal beim letzten AK-Termin am 19.11. aufgerufen.
Als Referenz für die Beschlussempfehlung der AG 60 plus werden die beschlossenen Anträge R 02 sowie R 06 der Bundeskonferenz der AG 60 plus vom 16./17.10.2024 verwendet (Anlage)
Demnach gibt es eine teilweise Deckungsgleichheit mit dem Antrag 282/I/2024 im Hinblick auf die Forderung nach einer Erwerbstätigenrente (Zeile 44-53). Darüber hinausgehende Ausführungen über u.a. arbeitsmarktpolitische Instrumente im Antragstext 282/I/2024 sind durch die Beschlusslage der AG 60 plus nicht abgedeckt. Der Antrag sollte in seine einzelnen Zielstellungen aufgegliedert werden.
Der Antrag 283/I/2024 beschreibt ab Zeile 226 bis 265 auch die in AG 60 plus-Beschlüssen formulierten Handlungsziele, ohne dass jedoch klar benannt wird, was konkret die Forderungen sind. Im Übrigen gilt auch für diesen Antrag, dass er zwar etliche Einzelthemen beschreibt, indessen nicht hinreichend verdeutlicht, welche Forderungen jeweils gestellt werden.