Die SPD setzt sich dafür ein, dass dual Studierende arbeitsrechtlich mit Auszubildenden gleichgestellt werden. Dafür soll der Rechtsbegriff des dualen Studiums für alle, die eine Berufsbildung an einer Hochschule mit fest integrierten Praxiseinsätzen in Unternehmen, Behörden oder anderen ausbildenden Stellen/Institutionen absolvieren, im Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgenommen werden. Alternativ müssen für die Praxisphasen des dualen Studiums analoge gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die den Mindeststandard des BBiG nicht unterschreiten.
Der Geltungsbereich der §§ 10 – 33 BBiG, die das Berufsausbildungsverhältnis, Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Ausbildenden sowie die Eignung von Ausbildungsstätte und Personal regeln, soll auf dual Studierende in sog. praxisintegrierten Studiengängen erweitert werden.
Zusätzlich müssen auch dual Studierende vom Schutz des § 78a BetrVG, der analogen Regelungen in den Personalvertretungsgesetzen und sonstigen Interessenvertretungen (z.B. Mitarbeiter*innenvertretungen) erfasst werden, also vor einer Nicht-Übernahme bei Ende des Ausbildungsverhältnisses geschützt werden.
LPT I-2024: Überweisung FA V (gemeinsame Arbeitsgruppe AfA)
Siehe Stellungnahme des FA Antrag 83/I/2024