Antrag 117/II/2024 Recht auf Analoge Teilhabe

Status:
Annahme

Die SPD-Mitglieder werden aufgefordert, sich auf allen politischen Ebenen auch weiterhin sich für die Umsetzung folgender Forderungen einzusetzen:

  • Die gesetzliche Verpflichtung, dass alle Dienstleistungen, die für die gesellschaftliche Teilhabe notwendig sind, auch analog und ohne zusätzliche Kosten angeboten werden müssen.
  • Die technologieoffene Gestaltung digitaler Angebote, sodass sie ohne Installation spezieller Software auf verschiedenen Geräten genutzt werden können.
  • Die Beschränkung der Erhebung von Nutzerdaten auf das für die Dienstleistungserbringung unbedingt erforderliche Minimum und das Verbot der Weitergabe dieser Daten an Dritte.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die SPD-Fraktion unterstützt das Ansinnen des Beschlusses ausdrücklich und bringt dieses Ansinnen stets in die Diskussionen rund um die Digitalisierung ein.

Stellungnahme des Senats 2026:
Zu diesem Antrag kann keine Stellungnahme seitens des Senats abgegeben werden, da dieser keinem SPD-geführten Ressort zuzuordnen ist.
Überweisungs-PDF: