Antrag 124/I/2023 Racial Profiling

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Communities Maßnahmen zum Verbot von Racial Profiling zu entwickeln und umsetzen.

 

Zu den Maßnahmen gehören die Schulung und Sensibilisierung von Polizei- und Behördenmitarbeiter*innen zum Thema Racial Profiling ebenso wie eine Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in folgenden Punkten:

  1. Eine klare Definition von Racial Profiling und gesetzliches Verbot rassistischer oder diskriminierender Praktiken von Polizei und anderen Behörden.
  2. Festlegung spezifischer Standards für Personenkontrollen, um sicherzustellen, dass Kontrollen nur auf der Grundlage konkreter und vernünftiger Verdachtsmomente durchgeführt werden.
  3. Verbot der Speicherung von Daten aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
  4. Unabhängige Kontrollorgane: Ein unabhängiges Kontrollorgan sollte geschaffen werden, um Beschwerden über Racial Profiling entgegenzunehmen und zu untersuchen. Dieses Gremium sollte aus unabhängigen Expertinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bestehen.
  5. Die einzusetzende Enquete-Kommission gegen Rassismus soll ebenfalls Vorschläge zur effektiven Verhinderung von Racial Profiling erarbeiten.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir halten an der Beschlusslage des Landesparteitages (148/I/2020) fest und fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sich in der Koalition und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Communities dafür einzusetzen, Maßnahmen zum Verbot von Racial Profiling zu entwickeln und umsetzen.

 

Zu den Maßnahmen gehören u.a. Schulungen und Supervisionen zur Sensibilisierung von Polizei- und Behördenmitarbeiter*innen zum Thema Racial Profiling und eine allgemein verbindliche Konkretisierung des Verbots von racial profiling für die Polizei und alle Behörden des Landes Berlin.

 

Hierzu sollen spezifischer und praxisgerechte Standards für Personenkontrollen und Identitätsprüfungen entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Kontrollen nur auf der Grundlage konkreter verhaltensbezogener Verdachtsmomente durchgeführt werden dürfen und keine Speicherung von Daten allein aufgrund der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft erfolgt.

 

Der Polizei- und Bürgerbeauftragte des Landes Berlin soll beauftragt werden, im Dialog mit Expert:innen der Zivilgesellschaft, Beschwerden über Racial Profiling entgegenzunehmen, zu untersuchen und dem Abgeordnetenhaus zu berichten, um die Standards weiter zu entwickeln.

 

Die einzusetzende Enquete-Kommission gegen Rassismus soll ebenfalls Vorschläge zur effektiven Verhinderung von Racial Profiling erarbeiten.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir halten an der Beschlusslage des Landesparteitages (148/I/2020) fest und fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, sich in der Koalition und in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Communities dafür einzusetzen, Maßnahmen zum Verbot von Racial Profiling zu entwickeln und umsetzen.

 

Zu den Maßnahmen gehören u.a. Schulungen und Supervisionen zur Sensibilisierung von Polizei- und Behördenmitarbeiter*innen zum Thema Racial Profiling und eine allgemein verbindliche Konkretisierung des Verbots von racial profiling für die Polizei und alle Behörden des Landes Berlin.

 

Hierzu sollen spezifischer und praxisgerechte Standards für Personenkontrollen und Identitätsprüfungen entwickelt werden, um sicherzustellen, dass Kontrollen nur auf der Grundlage konkreter verhaltensbezogener Verdachtsmomente durchgeführt werden dürfen und keine Speicherung von Daten allein aufgrund der Hautfarbe oder der ethnischen Herkunft erfolgt.

 

Der Polizei- und Bürgerbeauftragte des Landes Berlin soll beauftragt werden, im Dialog mit Expert:innen der Zivilgesellschaft, Beschwerden über Racial Profiling entgegenzunehmen, zu untersuchen und dem Abgeordnetenhaus zu berichten, um die Standards weiter zu entwickeln.

 

Die einzusetzende Enquete-Kommission gegen Rassismus soll ebenfalls Vorschläge zur effektiven Verhinderung von Racial Profiling erarbeiten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Erledigt, da das Verbot von Racial Profiling fester Bestandteil der Aus- und Fortbildung der Polizei Berlin ist und weitere Maßnahmen für einen effektiven Diskriminierungsschutz ergriffen wurden. Da es sich um eine Daueraufgabe handelt, verfolgt der Senat das Anliegen im Sinne der Zielstellung mit unverminderter Intensität weiter.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Die SPD-Fraktion Berlin steht solidarisch an der Seite aller von Rassismus Betroffenen und unterstützt das Anliegen des Antrags, Maßnahmen zum Verbot von Racial Profiling zu entwickeln und umsetzen. Dies gilt insbesondere für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage. Im Koalitionsvertrag und in den Richtlinien der Regierungspolitik ist festgehalten, dass Polizeikontrollen am Verhalten anknüpfen müssen und nur zulässig sind, soweit verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbote dem nicht entgegenstehen. Eine explizite Kodifizierung eines Racial-Profiling-Verbots würde diese Formulierung präzisieren und hier Rechtssicherheit schaffen.

Zudem ist im Koalitionsvertrag eine Enquete-Kommission gegen Rassismus und Diskriminierung explizit festgehalten, welche im Rahmen der Haushaltseinigung zwischen den Fraktionsspitzen von CDU und SPD Ende November 2023 auch bereits in Aussicht gestellt ist. Konkret soll es sich dabei um eine "Enquetekommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt, gegen Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und jede Form von Diskriminierung" handeln. An diesem Gremium sollen alle Fraktionen des Abgeordnetenhauses, auch die Opposition, sowie externe Expertinnen und Experten aus der Stadtgesellschaft vertreten sein. Die Kommission soll u.a. prüfen, welche der bisherigen Präventions- und Bekämpfungsprogramme sinnvollerweise fortgesetzt werden sollten, also welche Projekte künftig förderwürdig sind und welche möglicherweise nicht mehr.

Die SPD-Fraktion setzt sich bei der für 2024 anstehenden „großen“ ASOG-Novelle für die Aufnahme eines ausdrücklichen Verbots von Racial Profiling in der Vorschrift über die Identitäsfeststellung an kriminalitäsbelasteten Orten (kbO) ein. Das hieße konkret, dass jede Form von Racial Profiling bei der Auswahl von Personen für eine Identitäsfeststellung an kbOs und Waffenverbotszonen dann unzulässig ist. Diese Vorschrift ist wichtig, da in kbOs und Waffenverbotszonen verhaltensabhängige Identitätsfeststellungen und Durchsuchungen gesetzlich vorgesehen sind und somit ein Einfallstor für Racial Profiling darstellen. Diese ausdrückliche Verankerung des Verbots soll sich an der Regelung in § 181 Abs. 2 Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein orientieren.
Überweisungs-PDF: