Antrag 65/I/2022 PostDocs jetzt entfristen! – Unsere Anforderungen an § 110 des Berliner Hochschulgesetzes

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

 

  • dass das Schutzniveau des § 110 BerlHG für PostDocs nicht durch kommende Gesetzesanpassungen gemindert wird: Das wissenschaftliche Personal soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Entfristung haben, Übergangsfristen sollen nicht verlängert und eine Aushöhlung des Schutzes durch Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.
  • Die Finanzierung von PostDoc-Stellen, die durch die Umstellung gefährdet sind, ist durch das Land Berlin kurzfristig sicherzustellen, sodass Forschende sich um eine Verlängerung oder eine neue Stelle kümmern können.
  • Damit Berlin als Wissenschaftsstandort attraktiv bleiben kann, ist darüber hinaus eine langfristige Finanzierung entfristeter Stellen anzustreben, die über das Plus von 3,5 Prozent in den Hochschulhaushalten hinausgeht.
  • Die Hochschulen sind bei den durch das BerlHG auf sie zukommenden strukturellen Veränderungen insbesondere auch organisatorisch zu unterstützen.
  • Die Förderung nachhaltiger Personalstrukturen sollte im Vordergrund des zukünftigen Handelns stehen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

LPT I-2022 – Überweisen an: FA V – Stadt des Wissens

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Annahme in folgender Fassung: 

Die SPD Berlin bekräftigt Ihre Beschlusslage zur Entwicklung der Berliner Wissenschaft, wie grundlegend im Antrag 135.1/II/2019 erfolgt. Für die anstehenden Verhandlungen über die Hochschulverträge werden sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses aufgefordert, die Hochschulentwicklung insbesondere durch eine Erhöhung des jährlichen finanziellen Aufwuchs von mehr als 3,5 % sicherzustellen.

 

 

Stellungnahme:

Eine Änderung des BerlHG steht aktuell nicht an, die Inhalte des Antrages sind auch bereits Beschlusslage (vgl. insbesondere Antrag 135.1/II/2019 Wissenschaft und Forschung in und für die (Stadt)gesellschaft: „Berliner Wissenschafts- und Forschungspolitik weiterentwickeln:

 

Gute Arbeit und eine vorausschauende Personalentwicklung bleiben zentrale Aufgaben einer sozialdemokratischen Wissenschafts- und Forschungspolitik. Wir wissen: Arbeit an Hochschulen ist oft prekär. Das ist nicht nur fatal für die betroffenen Personen, sondern führt auch zu einer schlechteren Qualität von Wissenschaft und Forschung. Als SPD wollen wir uns in den kommenden Jahren daher insbesondere für folgende Maßnahmen einsetzen, um Gute Arbeit und Personalentwicklung zu verwirklichen:

  • Wir wollen den wissenschaftlichen Mittelbau weiter stärken, indem wir attraktive Forschungsstellen neben der klassischen Professur anbieten. Diese sollen dauerhaft eingerichtet werden und sich durch wissenschaftlich eigenständiges Arbeiten auszeichnen. Damit schaffen wir eine neue Personalkategorie an den Hochschulen.
  • Wir wollen für alle dauerhaft zu erbringenden Arbeiten Dauerstellen und gleiche Arbeit auch gleich bezahlen. Die Quote an dauerhaft Beschäftigten an den Berliner Hochschulen soll in den kommenden Jahren weiter deutlich erhöht werden.
  • Ein Bereich, in dem es besonders viele befristet beschäftigte Mitarbeiter*innen gibt, sind Drittmittelprojekte. Der „Sachgrund“ ist hier, dass die Mittel nur befristet gewährt werden. Gemeinsam mit den Hochschulen wollen wir innovative Arbeitsmodelle etablieren, durch die gewährleistet werden kann, dass auch Drittmittelprojekte über unbefristet beschäftige Forscher*innen durchgeführt werden, z.B. durch so genannten „rolling contract“.
  • Wir fordern, dass sich Senat und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des deutschen Bundestages dafür einsetzen, dass Drittmittel des Bundes nicht zwingend mit befristeter Beschäftigung des wissenschaftlichen Mittelbaus verbunden werden.
  • Auch Stellen für die Einwerbung und Koordination von Drittmitteln sollen als Dauerstellen geführt werden. So bilden sie einen Bereich des Wissenschaftsmanagements. Ein auf Dauer gestelltes, professionelles Wissenschaftsmanagement beinhaltet den Vorteil, dass unsere Wissenschaftler*innen und Forscher*innen sich nicht hauptsächlich mit der Akquise zukünftiger Gelder beschäftigt müssen.
  • Wir wollen den Weg des tenure track weiter gehen, denn er bietet den Wissenschaftler*innen Sicherheit auf dem Weg zur Professur. In Berlin soll es in Zukunft keine Juniorprofessur mehr geben, ohne dass die über einen tenure track in einem geregelten Verfahren zu einer Professur führt. Dabei muss die Frauenquote für tenure track Stellen 50 Prozent betragen. Darüber hinaus wollen wir auch Wege finden, um Stellen aus dem wissenschaftlichen Mittelbau sinnvoll mit einem tenure track auszustatten.
  • Das Berliner Chancengleichheitsprogramm soll als wichtiges Instrument der Frauenförderung fortgeführt und weiter entwickelt werden.
  • Die Frauenbeauftragten der Hochschulen wollen wir in ihren Kompetenzen und Ausstattung stärken und geeignete Strukturen wie ein Netzwerk Diversity und Antidiskriminierung schaffen, um struktureller Diskriminierung umfassend und wirksam zu begegnen.
  • Wir werden uns dafür einsetzen, dass auch die studentischen Hilfskräfte an den Außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Zukunft nach dem TV Stud bezahlt werden.“

 

Auch die Gesetzeslage entspricht dem Antrag. Allein die Forderung nach einer Erhöhung der Hochschulhaushalte steht aktuell an.

Beschluss: Beschluss des Parteitags
Text des Beschlusses:

Die SPD Berlin bekräftigt Ihre Beschlusslage zur Entwicklung der Berliner Wissenschaft, wie grundlegend im Antrag 135.1/II/2019 erfolgt. Für die anstehenden Verhandlungen über die Hochschulverträge werden sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses aufgefordert, die Hochschulentwicklung insbesondere durch eine Erhöhung des jährlichen finanziellen Aufwuchs von mehr als 3,5 % sicherzustellen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme Senat 2024:

Mit Abschluss der Hochschulverträge 2024-2028 wurde ein jährlicher finanzieller Aufwuchs von 5% zu Sicherstellung der Entwicklung der Hochschulen vereinbart.

Stellungnahme AH-Fraktion 2024:

Mit Abschluss der Hochschulverträge 2024-2028 wurde ein jährlicher finanzieller Aufwuchs von 5% zu Sicherstellung der Entwicklung der Hochschulen vereinbart. Die Bereitstellung der Mittel dafür ist durch die SPD-Fraktion im Zuge der Verhandlungen zum Haushalt 2024/2025 erfolgt.
Überweisungs-PDF: