Antrag 137/I/2024 Pflegeversicherung reformieren – Armutsrisiko in der Vollpflege verringern

Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Mitglieder im Bundestag, der Bundesregierung und allen Landesvertretungen werden aufgefordert, sich für eine Reform der Pflegeversicherung einzusetzen. Ziel ist, die Eigenbeteiligung in der Voll-Pflege vom ersten Monat an auf Beträge unter 1500 Euro und maximal 80 Prozent der Nettoeinkünfte zu verringern.

So kann erreicht werden, dass viele pflegebedürftige Menschen zu- künftig nicht mehr schon nach wenigen Monaten ihre Rücklagen aufgebraucht haben und in die Sozialhilfe fallen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

Votum ASG Berlin: Ablehnung 

 

Begründung: Eine Finanzreform der Pflegeversicherung ist aus Sicht der ASG Berlin wichtig. Hier sind jedoch insbesondere Steuermittel für die durch die SPV übernommen Pandemiekosten und die Übernahme der Rentenversicherungsbeiträge pflegenden Angehöriger aus Steuermitteln wichtig. Auch die Übernahme der Investitionskosten durch die Bundesländer würde die Eigenanteile der Pflegebedürftigen massiv senken.

Darüberhinaus übernimmt die soziale Pflegeversicherung bereits einen Großteil der pflegerischen Eigenanteile, was zu einer zusätzlichen jährlichen Belastung der SPV von über 5 Mrd. führt. Diese ist nicht nachhaltig gegenfinanziert, was die Pflegeversicherung aktuell in große finanzielle Schwierigkeiten führt – eine weitere Beitragssatzerhöhung wird dadurch nötig.

 

Mit dem Antrag würde die beitragsfinanzierte Pflegeversicherung weiter belastet, eine finanzielle Kompensation wird nicht genannt.

Mit Blick auf die Finanzsituation der Pflegeversicherung, den Bürokratieaufbau (Prüfung des Nettoeinkommes) und auch die sehr  unterschiedlichen Höhen der pflegebedingten Eigenanteile in jedem Bundesland wird der Antrag daher abgelehnt.