Antrag 11/II/2019 Ombudsstelle für den SPD Landesverband

Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Berlin soll eine interne Ombudsstelle einrichten, die zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten, zur Aufklärung gemeldeter Fälle und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet wird und eine beratende Funktion einnimmt. Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen, wenn Genoss*innen von anderen Genoss*innen bedroht, eingeschüchtert oder gezielt ausgestochen werden oder bis ins Private reichende Übergriffe stattfinden.

 

Außerdem sollen Fälle von sexualisierter Gewalt und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

 

Die Ombudsstelle soll aus mind. zwei Vertrauenspersonen und zwei Stellvertreter*innen bestehen, die quotiert auf dem Landesparteitag der SPD Berlin gewählt werden. Die Vertrauenspersonen dürfen kein Mandat innehaben und nicht dem Landesvorstand oder einem Kreisvorstand angehören. Der Kontakt zur Ombudsstelle soll anonym möglich sein kann. Die Mitglieder der Ombudsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die ASK wird in Ombudsstelle umbenannt und ihr Auftrag wird wie folgt geändert: 

 

Sie soll zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten, zur Aufklärung gemeldeter Fälle und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet werden und eine beratende und unterstützende Funktion einnehmen. Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen.

 

Außerdem sollen Fälle von sexistischem und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

Der Landesvorstand wird beauftragt, die nähere Ausgestaltung und Schulungen zu erarbeiten. 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die ASK wird in Ombudsstelle umbenannt und ihr Auftrag wird wie folgt geändert: 

 

Sie soll zur Schlichtung von innerverbandlichen Konflikten, zur Aufklärung gemeldeter Fälle und zur persönlichen Unterstützung von Betroffenen dauerhaft eingerichtet werden und eine beratende und unterstützende Funktion einnehmen. Die Ombudsstelle kann kontaktiert werden, wenn innerhalb des Landesverbandes politische Machtpositionen ausgenutzt werden und zu herabwürdigenden, sexistischen oder diskriminierenden Verhaltensweisen führen.

 

Außerdem sollen Fälle von sexistischem und rassistischem Verhalten, die im Rahmen jeglicher politischen Zusammenarbeit innerhalb des Landesverbandes auftreten, grundsätzlich mit der Ombudsstelle besprochen werden können.

Der Landesvorstand wird beauftragt, die nähere Ausgestaltung und Schulungen zu erarbeiten. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: