Antrag 214/I/2020 Öffentliches Feuerwerk statt private Böllerei zu Silvester

Wir setzen uns dafür ein, das Abbrennen von privatem Feuerwerk im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels grundsätzlich zu untersagen. Entsprechend muss parallel der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels untersagt werden. Stattdessen können die Bezirke eigene professionelle Feuerwerke anbieten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

    Wir setzen uns dafür ein, das Abbrennen von privatem Feuerwerk im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels grundsätzlich soweit möglich zu untersagen. Entsprechend muss parallel der Verkauf von Feuerwerkskörpern im Stadtgebiet auch während des Jahreswechsels untersagt werden. Stattdessen können die Bezirke eigene professionelle Feuerwerke anbieten.

    Stellungnahme(n):
    Stellungnahme des Senats 2022:

    Stellungnahme 1: Der Senat unterstützt gemäß Richtlinien der Regierungspolitik das Vorhaben, in einem Dialogverfahren mit Seniorengruppen ein Altenhilfestrukturgesetz auf Grundlage des § 71 SGB XII zu erarbeiten (siehe auch LPT 2021-I).

    Stellungnahme 2:In der MPK vom 13.12.2020 wurde für Silvester 2020 beschlossen, dass am Silvester- und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt wird. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wurde im Jahr 2020 generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Berlin hat die Beschlüsse der MPK in der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung vom 16.12.2020 umgesetzt.

    Mehrere Bundesratsinitiativen zum Thema blieben ohne Erfolg. „Einen mehrheitsfähigen Beschluss außerhalb der Corona-Krise schätzt der Senat eher als unwahrscheinlich ein.“ (Drs. 18/3552).

    Beschluss des Bundesparteitag 2023:

    nicht befasst
    Überweisungs-PDF: