Antrag 145/II/2019 Mitbestimmung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europäischen Aktiengesellschaften (SE)

Status:
Annahme mit Änderungen

Die EU-Abgeordneten der SPD in der europäischen S&D-Fraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer so reformiert werden, dass demokratische Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in Form des Aufsichtsrats nicht gemäß des Status quo „eingefroren“ werden können, sondern weiterhin der Größe derselben angepasst werden, so oder in ähnlicher Form, wie dies bei deutschen Aktiengesellschaften der Fall ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die EU-Abgeordneten der SPD in der europäischen S&D-Fraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer so reformiert werden, dass demokratische Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in Form des Aufsichtsrats nicht gemäß des Status quo „eingefroren“ werden können, sondern weiterhin der Größe derselben angepasst werden, wie dies bei deutschen Aktiengesellschaften der Fall ist.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Die EU-Abgeordneten der SPD in der europäischen S&D-Fraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer so reformiert werden, dass demokratische Mitbestimmungsrechte der Belegschaft in Form des Aufsichtsrats nicht gemäß des Status quo „eingefroren“ werden können, sondern weiterhin der Größe derselben angepasst werden, wie dies bei deutschen Aktiengesellschaften der Fall ist.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD-Gruppe im Europaparlament
Überweisungs-PDF: