Antrag 85/I/2021 Menschenrechtsverletzungen des Al Sisi Regimes in Ägypten entgegentreten

Status:
Erledigt

Die SPD Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, welche Sanktionsmöglichkeiten gegen einzelne natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen oder – verstöße verantwortlich sind gemäß der Verordnung EU 2020/1998 des Europäischen Rates möglich, geeignet und sinnvoll sind, um den fortdauernden menschenrechtswidrigen Repressionsmaßnahmen gegen Regimegegner*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen insbesondere massiven Verletzungen der Meinungs-, Bildungs- und Versammlungsfreiheit entgegenzutreten.

 

Die Vorgänge zur Ermordung des Wissenschaftlers Giulio Regeni und des Aktivisten Eric Lang sowie die Repressalien gegen Patrick Zaki sind lediglich international bekannte Vorgänge. Diese und viele anderen Vorgänge insbesondere gegenüber Bürger*innen Ägyptens sind Anlass genug schon jetzt Maßnahmen zu ergreifen, die dem Al Sisi Regime deutlich machen, dass es sich schon jetzt außerhalb des Wertekanons der Weltgemeinschaft bewegt und unverzüglich eine Änderung der politischen Rahmenbedingungen erwartet werden.

 

Mit folgenden Maßnahmen soll unverzüglich begonnen werden:

  • sofortiger Exportstopp von Waffen und anderen Militärgütern nach Ägypten
  • Freilassung aller politischen Gefangenen in Ägypten
  • Freilassung aller Inhaftierten ohne Prozess
  • Sanktionen gegen führende, verantwortliche Persönlichkeiten aus Staat und Gesellschaft
  • Garantie internationaler Standards bei der Strafverfolgung, der Unschuldsvermutung und fairen Prozessen; Beschränkung der Untersuchungshaft auf höchstens sechs Monate
  • keine Beteiligung deutscher Sportler an bilateralen oder internationalen Sportwettkämpfen in Ägypten
  • Garantie für alle ägyptischen Bürger*innen nach Einreise in die EU wieder nach Ägypten zurückkehren zu können
  • deutliche, hörbare Kritik an Frankreich, Al Sisi mit dem höchsten Zivilordens Frankreichs auszuzeichnen (wofür??) und ihn in die Ehrenlegion aufzunehmen; dies ist keine innere Angelegenheit Frankreichs, dies ist eine Verletzung europäischer Grundwerte

Gespräche müssen geführt werden, jedoch wird sich ohne spürbare Reaktionen in Ägypten nichts ändern.

 

Erläuterungen:

  • die Waffen der ägyptischen Armee werden sowohl in Libyen wie im Jemen eingesetzt. Darüber hinaus werden Waffen der Armee auch im Inneren eingesetzt. Alle Polizeikräfte sind per Gesetz Soldaten der Armee.
  • seit 2013 sitzen mehr als 60.000 Ägypter*innen aus politischen Gründen im Gefängnis, manche seit über acht Jahren, die meisten ohne Gerichtsurteil
  • in Ägypten gilt nicht die Unschuldsvermutung; Untersuchungshaft ist gleichgestellt mit Strafhaft; dies verstößt gegen internationale Vereinbarungen, die Ägypten ratifiziert hat
  • Verantwortliche für die Grundrechtsverletzungen sind bekannt und müssen international sanktioniert werden; was mit Belarus möglich ist muss auch mit Ägypten möglich sein
  • die Botschaft Ägyptens ist die diplomatische Vertretung, die Botschaft in Berlin,  mit den meisten Nebenstellen in Berlin und in Deutschland; welche dieser Nebenstellen Botschaftsfunktion oder Geheimdienstfunktion hat, ist nicht klar; der ägyptische Geheimdienst schüchtert Ägypter*innen in Deutschland und Europa  massiv ein
  • in Belarus sollen keine internationalen Eishockeywettbewerbe ausgetragen werden, was richtig ist, und die handballweltmeisterschaft vor wenigen Wochen in Ägypten findet in Kairo und Alexandria direkt neben Gefängnissen statt in denen bis heute gefoltert wird; es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden
  • ein drastisches Einschüchterungsmittel ist die Drohung, dass Kritiker des Regimes die Wiedereinreise nach Ägypten versagt wird; dies ist ein aktueller Grund für viele ägyptische Aktivisten, nicht ins Ausland zu reisen; hier feiert die Staatssicherheit (Stasi) der DDR fröhliche Urständ; Deutschland muss hier laut und deutlich handeln
  • es kann nicht hingenommen werden, dass Al Sisi, ein Menschenrechtsverletzer ersten Grades, mit hohen Orden eines EU Mitgliedslandes geehrt wird; dies darf nicht still hingenommen werden

 

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 86/I/2021 (Konsens)