Antrag 102/I/2017 Menschenrechte in der Gesetzgebung

Status:
Annahme

Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte (Menschenrechte) in der Sicherheits- und Innenpolitik

 

Die Grund- und Freiheitsrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta von 2000 festgeschrieben sind, sollen als verbindlicher Prüfungsmaßstab bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern einbezogen werden

  1. insbesondere in der deutschen Innenpolitik bei Fragen von Cyber-Sicherheit, Antidiskriminierung und Gleichstellung;
  2. durch stärkere Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure wie Verbände, Vertretern der Wirtschaft und Netzwerke bei der Auslegung und Anwendung in allen gesellschaftspolitischen Bereichen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

Menschenrechte in der Gesetzgebung

Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte (Menschenrechte) in der Sicherheits- und Innenpolitik

 

Die Grund- und Freiheitsrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta von 2000 festgeschrieben sind, sollen als verbindlicher Prüfungsmaßstab bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern in der deutschen Innenpolitik bei Fragen von Cyber-Sicherheit, Antidiskriminierung und Gleichstellung einbezogen werden.

 

Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Erledigt durch Antrag RP1 in der Fassung Antragskommission