Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte (Menschenrechte) in der Sicherheits- und Innenpolitik
Die Grund- und Freiheitsrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta von 2000 festgeschrieben sind, sollen als verbindlicher Prüfungsmaßstab bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern einbezogen werden
- insbesondere in der deutschen Innenpolitik bei Fragen von Cyber-Sicherheit, Antidiskriminierung und Gleichstellung;
- durch stärkere Einbeziehung nicht-staatlicher Akteure wie Verbände, Vertretern der Wirtschaft und Netzwerke bei der Auslegung und Anwendung in allen gesellschaftspolitischen Bereichen.
Menschenrechte in der Gesetzgebung
Stärkung der Grund- und Freiheitsrechte (Menschenrechte) in der Sicherheits- und Innenpolitik
Die Grund- und Freiheitsrechte, wie sie in der EU-Grundrechtecharta von 2000 festgeschrieben sind, sollen als verbindlicher Prüfungsmaßstab bei der Gesetzgebung von Bund und Ländern in der deutschen Innenpolitik bei Fragen von Cyber-Sicherheit, Antidiskriminierung und Gleichstellung einbezogen werden.