Antrag 302/II/2021 Menschenleben retten und den Ausbau der Festung Europa stoppen: Flüchtende an der EU-Außengrenze mit Belarus sofort aufnehmen!

Status:
Erledigt

Die SPD-Fraktion im Bundestag und die sozialdemokratischen Minister*innen der Bundesregierung sind gefordert, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um die Flüchtenden an der EU-Außengrenze zwischen Polen bzw. Litauen und Lettland, in Sicherheit zu bringen, zu
 versorgen und ihnen ein geordnetes Asylverfahren zu ermöglichen, wie es ihr ausdrückliches Menschenrecht ist. Dabei müssen Familien zusammengehalten werden. Es soll sichergestellt werden, dass die Arbeit von Hilfsorganisationen und Journalist*innen nicht behindert wird.
Es sind desweiteren Maßnahmen zu ergreifen, die illegalen Pushbacks durch staatliche und Söldner*innentruppen zu verhindern.

 

Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich beinhalten, dass die vielen Kommunen, die sich zu sicheren Häfen für Geflüchtete ernannt haben, nicht länger durch die Bundesregierung an der Aufnahme von Flüchtenden gehindert werden. Die Priorität liegt auf der Gewährleistung der körperlichen und seelichen Unversertheit der Flüchtenden.

 

 Maßnahmen wie die nachträgliche Befestigung der Grenzanlagen, beispielsweise durch den Bau von Zäunen oder Mauern, an diesen Grenzen, insbesondere um Flüchtende vom Grenzübertritt abzuhalten, werden in diesem Kontext nicht durchgeführt.

 

 Für uns ist klar: Das Sterben an Europas Außengrenzen muss ein Ende haben. Wo Menschen verhungern, erfrieren und ihrer Erschöpfung und ihren Verletzungen erliegen, muss Deutschland entschieden handeln und Menschenrechte wahren. Politische Konflikte dürfen
 nicht auf dem Rücken von Geflüchteten ausgetragen werden, denn anders, als in der aktuellen Debatte oft behauptet, sind Menschen niemals eine Waffe! Unsere Solidarität muss jetzt eine Selbstverständlichkeit sein, das gebieten nicht nur unsere sozialdemokratischen
 Grundwerte, sondern letztendlich unsere Verantwortung und unsere Menschlichkeit.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 303/II/2021 (Konsens)