Berlin steht vor einer wachsenden Herausforderung durch die steigende Zahl obdachloser Menschen. Besonders in den Wintermonaten erreichen die Notunterkünfte regelmäßig ihre Kapazitätsgrenzen. Zudem sterben weiterhin Menschen auf den Straßen der Stadt infolge von Obdachlosigkeit. Um der Situation besser begegnen zu können, sind präzise Daten unerlässlich. Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses und den Senat auf, folgende Maßnahmen zu prüfen und und umzusetzen:
- Alle Einrichtungen, die wohnungslose Menschen betreuen und versorgen, müssen Ablehnungen statistisch erfassen. Diese Erfassung dient der besseren Planung und dem Monitoring der verfügbaren Kapazitäten, um Engpässe adäquat zu identifizieren und zu adressieren.
- Es muss eine kontinuierliche und transparente Statistik geführt werden, die dokumentiert, wie viele Menschen an den Folgen von Obdachlosigkeit, einschließlich Kältetod und anderen Ursachen, verstorben sind. Diese Daten müssen in Zusammenarbeit mit der Gerichtsmedizin an den Senat gemeldet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
LPT II-2024 | Überweisung an FA IX – Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Stellungnahme FA IX – Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
Votum FA IX: Annahme mit Änderung (Votum: MH/0/1)
Stellungnahme:
Der FAIX erkennt die Notwendigkeit der Erhebung der genannten Zahlen eindeutig an. Die Einrichtungen, aber auch die Landespolitik haben ein großes Interesse daran, belastbare Zahlen zur Ablehnung obdachloser Menschen in Notunterkünften und zu Todesfällen in Zusammenhang mit Obdachlosigkeit in Berlin zu erfassen. Auf deren Grundlage können weitere Maßnahmen zielgerichtet ergriffen werden.
Die amtliche Statistik zur Wohnungslosigkeit in Berlin basiert auf einer bundesweiten Erhebung, dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG), das die statistische Erfassung untergebrachter wohnungsloser Menschen ermöglicht, nicht aber die Erfassung von Menschen, die auf der Straße oder „verdeckt“ wohnungslos leben. Der Antrag zielt darauf ab, zu prüfen, wie diese statistische Erfassung einschließlich der Meldung der erfassten Daten an den Senat möglich ist. Das Landesstatistikgesetz bestimmt in § 6 „Die Landesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet.“ Insoweit sollte durch die ASJ juristisch eingeschätzt werden, inwieweit die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen bestehender Rechtsgrundlagen überhaupt zulässig sind.
Der FAIX hat folgenden Änderungsvorschlag zur 2. Forderung im Antrag:
„Es muss eine kontinuierliche und transparente Statistik geführt werden, die dokumentiert, wie viele Menschen gestorben sind, während sie obdachlos waren.“
Begründung: Die Durchsetzung der ursprünglichen Forderung ist nicht praktikabel, da verpflichtende Obduktionen angeordnet werden müssten. Das wäre durch die Berliner Gerichtsmedizin schlicht nicht leistbar. Die geänderte Forderung hingegen zieht keine weiteren gesetzlichen Änderungen nach sich und kann den Einrichtungen zugemutet werden.