Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, den Vertragsabschluss mit culture4life GmbH über die Nutzungbei der Luca-App in Berlin unter Berücksichtigung aller zu klärenden Bedenken erneut zu überprüfen und die Umsetzung gegebenfalls auszusetzen.
Dabei ist insbesondere zu prüfen:
- Epidemiologischer Nutzen
- Technische Umsetzbarkeit der App
- Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
- Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
- Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
- Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
- Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
- Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
- Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Der Senat von Berlin und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, bei der Vertragsvollziehung bei folgenden Punkten auf die Einhaltung zu achten:
- Epidemiologischer Nutzen
- Technische Umsetzbarkeit der App
- Praktikabilität der App im Einsatz mit den Gesundheitsämtern
- Datensicherheit, Datenschutz und Datenschutzfolgeabschätzung
- Notwendigkeit einer Rechtsgrundlage für die Nutzung der Luca-App und anderer Apps insbesondere aber nicht nur im Hinblick auf
- Verbot der Diskriminierung von Bürger*innen in privaten Geschäften, die die Luca-App nicht nutzen können oder wollen.
- Begrenzung der Nachnutzungsmöglichkeiten der durch die Implementierung der Luca-App geschaffenen technischen (Infra-)Strukturen
- Strikte Zweckbindung der Daten für den Infektionsschutz, keine Nutzung für andere Zwecke, insbesondere zur Gefahrenabwehr oder Strafverfolgung
- Bußgeldbewährung für Nutzung der Daten zu anderen Zwecken
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