Der Verlust der Wohnung durch Eigenbedarfskündigung darf nicht zu finanziellen und sozialen Verwerfungen auf Seiten des/der betroffenen Mieters/Mieterin führen.
Die Gesetzeslage soll entlang folgender Forderungen geändert werden:
- Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs gehen zu Lasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin.Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Die Kündigungsfrist und Zeit für die Wohnungssuche soll in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB um sechs Monate verlängert werden. Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Alle Wohnungen innerhalb der auch für die Anmeldung eines Eigenbedarf heranzuziehenden nutznießenden Familienmitglieder finden bei der Frage über die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs Beachtung.
- Das Recht auf Eigenbedarfskündigung für nahe Familienangehörige entfällt.
- Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen und nicht zu Zwecken der Wohnungsnutzung als ausgelagertes Home Office.
Der Verlust der Wohnung durch Eigenbedarfskündigung darf nicht zu finanziellen und sozialen Verwerfungen auf Seiten des/der betroffenen Mieters/Mieterin führen.
Die Gesetzeslage soll entlang folgender Forderungen geändert werden:
- Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs gehen zu Lasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin.Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Die Kündigungsfrist und Zeit für die Wohnungssuche soll in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB um sechs Monate verlängert werden. Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Alle Wohnungen innerhalb der auch für die Anmeldung eines Eigenbedarf heranzuziehenden nutznießenden Familienmitglieder finden bei der Frage über die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs Beachtung.
- Das Recht auf Eigenbedarfskündigung wird beschränkt auf Verwandte 1. Grades
- Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen und nicht zu Zwecken der Wohnungsnutzung als ausgelagertes Home Office.
Der Verlust der Wohnung durch Eigenbedarfskündigung darf nicht zu finanziellen und sozialen Verwerfungen auf Seiten des/der betroffenen Mieters/Mieterin führen.
Die Gesetzeslage soll entlang folgender Forderungen geändert werden:
- Die Kosten der Wohnungssuche und des Umzugs gehen zu Lasten des/der nutznießenden Eigentümers/Eigentümerin.Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Die Kündigungsfrist und Zeit für die Wohnungssuche soll in Gebieten mit angespannter Wohnlage im Sinne des § 201a Satz 3 und 4 BauGB um sechs Monate verlängert werden. Die Zehnjahresfrist bei Verkauf der Wohnung und das Vorkaufsrecht bleiben davon unberührt.
- Alle Wohnungen innerhalb der auch für die Anmeldung eines Eigenbedarf heranzuziehenden nutznießenden Familienmitglieder finden bei der Frage über die Rechtmäßigkeit des Eigenbedarfs Beachtung.
- Das Recht auf Eigenbedarfskündigung wird beschränkt auf Verwandte 1. Grades
- Eigenbedarfskündigung darf nur zu Wohnzwecken erfolgen und nicht zu Zwecken der Wohnungsnutzung als ausgelagertes Home Office.