Antrag 44/II/2019 Kosten des Mieterumzugs bei Eigenbedarf

Status:
Annahme

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen auch zwecks Aufnahme in zukünftige Wahlprogramme beschließen:

 

Die Bundestagsfraktion der SPD wird aufgefordert, sich für die Erweiterung der Verantwortlichkeit auf Vermieterseite bei Eigenbedarfskündigung von Wohnraum einzusetzen, indem § 573 Absatz 2 BGB ein zweiter Satz hinzugefügt wird: „Bei Wohnraum ersetzt im Falle der Nr. 2 und Nr. 3 der Vermieter dem Mieter die Aufwendungen für den Umzug bis zu einer Entfernung von 100 km, die dem Mieter entstehen und die er billigerweise machen durfte.“ oder eine gleich wirksame Regelung die bisherige Rechtslage ändert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag Berlin und der Bundesparteitag der SPD mögen auch zwecks Aufnahme in zukünftige Wahlprogramme beschließen:

 

Die Bundestagsfraktion der SPD wird aufgefordert, sich für die Erweiterung der Verantwortlichkeit auf Vermieterseite bei Eigenbedarfskündigung von Wohnraum einzusetzen, indem § 573 Absatz 2 BGB ein zweiter Satz hinzugefügt wird: „Bei Wohnraum ersetzt im Falle der Nr. 2 und Nr. 3 der Vermieter dem Mieter die Aufwendungen für den Umzug bis zu einer Entfernung von 100 km, die dem Mieter entstehen und die er billigerweise machen durfte.“ oder eine gleich wirksame Regelung die bisherige Rechtslage ändert.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: